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Ein Musterbogen für den umstrittenen Zensus 2011.
© DPA

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Zensus 2011: Daten werden nicht gelöscht

Mit dem Zensus hatte Berlin 180 000 Einwohner verloren - und damit 470 Millionen Euro jährlich aus dem Finanzausgleich. Dagegen hatte das Land geklagt.

Im juristischen Streit um den Zensus 2011 hat Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen. Die Karlsruher Richter erließen am Dienstag eine einstweilige Anordnung, um die Löschung der Daten, mit denen die Einwohnerzahlen in Deutschland neu berechnet wurden, vorläufig zu stoppen. Das Gericht folgte damit einem Antrag des Landes Berlin, das gegen die umstrittene Bevölkerungs- und Gebäudezählung klagt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus.

Mit dem Zensus 2011 wurde die Einwohnerzahl Berlins um fast 180.000 Menschen nach unten korrigiert. Seitdem erhält Berlin jährlich 470 Millionen Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich. Ein „beträchtlicher Betrag“, sagen auch die Verfassungsrichter. „Zur Abwehr möglicher schwerer Nachteile ist der Erlass der einstweiligen Anordnung dringend geboten.“ Denn wenn die Daten aus dem Zensus gelöscht würden, wäre eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der festgestellten Einwohnerzahl erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich. „Methodik und Qualität der Erhebung“ könnten dann höchstens noch durch Sachverständige, aber nicht anhand der Originaldaten und -unterlagen überprüft werden.

Der einstweilige Rechtsschutz gegen die Löschung der Zensusdaten, die bundesgesetzlich vorgeschrieben ist, kommt nicht nur Berlin zugute. Über tausend Städte und Gemeinden haben gegen die Ergebnisse der Zählung Widerspruch eingelegt. Diese verwaltungsrechtlichen Verfahren werden durch den Antrag Berlins auf Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht, der im Juli eingereicht wurde, kräftig unterstützt.

Der Zensus 2011 beruhte weitgehend auf einer Auswertung amtlicher Melde- und anderer Register. Haushaltsbefragungen fanden nur ergänzend statt. Diese statistisch umstrittene Methode wird nun rechtlich angefochten.

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