Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus: Berlin meldete 46 verdächtige Immobiliengeschäfte
Berlins Notariate werden seit 2020 erstmals systematisch überprüft. Die Verdachtsfall-Quote nennt Justizsenator Behrendt „ein bisschen hoch“.
Im Kampf gegen Geldwäsche hat das Land Berlin im vergangenen Jahr 46 notarielle Vorgänge zu Immobiliengeschäften als Geldwäsche-Verdachtsfälle an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Köln gemeldet. Das berichteten Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Staatsanwalt Fred Bär diese Woche im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses.
Bei etwa 1110 untersuchten Vorgängen seien das etwa vier Prozent, sagte Bär. Eine Quote, die Behrendt „ein bisschen hoch“ nannte, da erst 72 der 670 Notariate in Berlin von der im Januar 2020 neu gegründeten Notaraufsichts-Task Force zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überprüft worden seien.
Immobiliengeschäfte sind besonders anfällig für Versuche, Geld aus illegalen Geschäften wie Drogenhandel zu waschen. Da jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden muss, obliegen Notaren seit Oktober vergangenen Jahres bundesweit größere Sorgfaltspflichten. Sie müssen jeden Verkauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken auf sein Geldwäscherisiko überprüfen und Verdachtsfälle proaktiv melden.
In bestimmten Fällen müssen sie auch die Herkunft der verwendeten Gelder überprüfen oder die Beurkundung ganz verweigern – etwa, wenn bei einem Vorgang nicht die Identität aller Vertragspartner geklärt werden kann. Weitere Risikofaktoren für Geldwäsche sind zum Beispiel Über- oder Unterwertverkäufe, außergewöhnlich viele oder schnelle Geldtransaktionen, Zahlungen durch Dritte oder der Versuch, höhere Geldbeträge bar zu bezahlen.
Unter Notaren ist die verschärfte Meldepflicht umstritten. Erst diese Woche hatte das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag eines Berliner Anwalts und Notars zurückgewiesen, der sich in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt sah und argumentierte, die seit Oktober 2020 geltende Verordnung sei nicht mit seiner Verschwiegenheitspflicht vereinbar.
25 Millionen Euro gesichert, 1,9 Millionen abgeschöpft
Behrendt gab im Ausschuss allerdings seiner Hoffnung den Ausdruck, dass die Quote der verdächtigen Vorgänge sinken werde, sobald die Notariate besser mit den noch relativ neuen Regelungen vertraut seien. Staatsanwaltschaft Bär sagte: „Allein die Tatsache, dass jetzt regelmäßig geprüft wird, erhöht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.“
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Neben der Eindämmung von Geldwäsche ist Vermögensabschöpfung das zweite wichtige Instrument zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität. Wie Bär berichtete, hat das Land Berlin im vergangenen Jahr Vermögenswerte von fast 25 Millionen Euro eingefroren – abgeschöpft werden konnten bislang aber erst 1,9 Millionen, der restliche Betrag sei entweder an geschädigte Dritte zurückgeflossen oder gehöre noch nicht rechtssicher dem Land Berlin.
Ähnlich verhält es sich mit den 77 Immobilien, die Berlin im Sommer 2018 aus dem Besitz einer arabischen Großfamilie beschlagnahmt hat, weil diese sie mit kriminell erworbenen Geldern gekauft haben soll. Erst zwei von ihnen gehören inzwischen gerichtsfest dem Land Berlin.
Wie lange es bei den übrigen noch dauern wird, konnte die Justizverwaltung auf Anfrage nicht genau sagen. „Das hängt von der Dauer der Verfahren ab“, sagte ein Sprecher. Man sei aber zuversichtlich, „dass bei den übrigen 75 Immobilien ebenfalls bald das Land Berlin im Grundbuch steht.“
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