Flughafen Berlin-Schönefeld: BER-Protokolle des Aufsichtsrates bleiben geheim
Was wussten die Verantwortlichen am BER? Am Flughafen ist so vieles unklar, dass man schon mal gerne in die Akten des Aufsichtsrates gucken möchte. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht verboten. Es geht um die Verschwiegenheitspflicht.
Protokolle des Flughafen-Aufsichtsrats müssen nicht an die Presse herausgegeben werden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass dem Kläger, einem Journalisten, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes kein Anspruch auf Akteneinsicht in Aufsichtsratsunterlagen zu den letzten beiden Sitzungen vor der geplatzten Eröffnung des Flughafens BER zusteht. Die Sitzungen und Beratungen des Aufsichtsrats seien nicht öffentlich und damit grundsätzlich vertraulich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gelte auch für die beklagte Behörde, die die Beteiligung des Bundes als Gesellschafter verwalte. Im Aufsichtsrat der FBB GmbH sind neben den Ländern Berlin und Brandenburg auch das Bundesfinanzministerium und das Verkehrsministerium vertreten.
Das Berliner Pressegesetz gebe nur einen Anspruch auf Beantwortung konkreter Fragen, nicht aber auf Zugang zu bestimmten Unterlagen, so die Richter. Auch das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit gehe darüber nicht hinaus und begründe insbesondere keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder die Erteilung von Fotokopien. Der Journalist der "Welt" hatte argumentiert, die Vorschriften zum Schutz von Privatunternehmen könnten hier nicht greifen, weil die FBB GmbH für eine öffentliche Aufgabe errichtet und wie eine Behörde zu behandeln sei. (mit epd)
Zum Nachlesen, Teil I.: Die turbulenten Tage nach der Absage im Mai 2012. Damals hoffte noch so mancher, dass der BER nach den Sommerferien 2012 eröffnet werden könnte - bis schließlich allen klar wurde, wie schlimm es um den Bau steht. Lesen Sie hier den Tagesspiegel-Bericht von damals.
Zum Nachlesen, Teil II.. Vor 25 Jahren entstand die Idee zum BER in Schönefeld.
Zum Nachlesen, Teil II.: Die Erklärung des Oberverwaltungsgerichts können Sie unter diesem Link nachlesen.
Klaus Kurpjuweit