Flughafenchef lehnt ab: BER-Ausschuss darf nicht in Tegel tagen
Die Fraktionen sind über die Entscheidung Lütke Daldrups empört. Der Ausschuss hörte außerdem die Senatoren Behrendt und Lederer als Zeugen
Der neue BER-Untersuchungsausschuss des Parlaments würde gerne seine nächste Sitzung am Flughafen Tegel abhalten und den Airport auch gleich besichtigen, darf aber nicht - zur Empörung aller Fraktionen. Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup lehnte das Ansinnen ab mit der Begründung, Tegel sei nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags. „Wir werden uns aber durchsetzen“, kündigte Jörg Stroedter an, Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuss.
Der Ausschuss befasste sich am Freitag ansonsten vornehmlich mit der kurzen Zeit, in der die beiden Senatoren Klaus Lederer (Kultur, Linke) und Dirk Behrendt (Justiz, Grüne) im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft saßen. Nach dem Regierungswechsel waren die beiden Anfang 2017 in dem Gremium.
Senatoren als Zeugen geladen
Sie machten zwar nur zwei Sitzungen mit, diese fielen aber in eine interessante Zeit. Es ging nämlich um die Ablösung des damaligen Flughafenchefs Karsten Mühlenfeld, außerdem um Technikchef Jörg Marks (der ebenfalls mittlerweile weg ist und den Mühlenfeld schon länger loswerden wollte). Und es ging um die Frage, ob Baustaatssekretär Engelbert Lütke Daldrup vielleicht neuer Chef werden solle (was er mittlerweile ist).
Die Senatoren waren nun als Zeugen geladen. Lederer war in Begleitung des Rechtsanwalts Daniel Krause erschienen und hatte damit von einem Angebot der Senatsfinanzverwaltung Gebrauch gemacht, die den Zeugen Rechtsbeistand angeboten hatte. Behrendt kam unbegleitet. Klar wurde bei der Befragung von Behrendt vor allem, dass auf den Job im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft bei den Grünen keiner Lust hatte.
Aus Pflichtgefühl
Behrendt opferte sich, nachdem die Senatorinnen Ramona Pop (Wirtschaft) und Regine Günther (Verkehr) abgelehnt hatten. Inhaltlich konnte er in der Zeit nicht allzu viel überblicken. Qualifiziert fühlten sich Lederer und Behrendt gleichermaßen.
Beide Senatoren sind Juristen; Lederer hat über die Kontrolle öffentlicher Unternehmen promoviert, Behrendt ist ebenfalls Jurist, nach eigenen Angaben kennt er sich mit Fragen der Kontrolle privatisierter Verwaltung gut aus. Den Job im Aufsichtsrat habe er aber nicht mit Herzblut und Leidenschaft, sondern schlicht aus Pflichtgefühl übernommen.