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Versucht per Vorkaufsrecht Mieter vor großen Immobilienkonzernen zu schützen: Baustadtrat Florian Schmidt.
© imago images/Christian Ditsch

Vorkauf zu Gunsten der „Diese eG“: Baustadtrat Florian Schmidt vom Vorwurf der Aktenmanipulation freigesprochen

Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg soll Akten zum Vorkauf von Häusern zurückgehalten haben, kritisierte die Opposition. Prüfer entlasten ihn jedoch.

Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne) hat nach Auffassung der Bezirksaufsicht des Senats nicht die Rechte der Bezirksverordneten auf Akteneinsicht verletzt. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung durch die bei der Senatsverwaltung für Inneres angesiedelten Prüfabteilung, wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Donnerstag mitteilte.

Die Prüfung habe ergeben, dass im Zusammenhang mit dem umstrittenen bezirklichen Vorkaufs zugunsten der Genossenschaft „Diese eG“ das Akteneinsichtsrecht der Bezirksverordnetenversammlung „durch das Bezirksamt ausreichend sichergestellt wurde und keine weiteren bezirksaufsichtlichen Schritte angezeigt sind“.

Die Bezirksaussicht habe sich eingeschaltet, nachdem im Januar eine Pressemitteilung der bezirklichen SPD-Fraktion mit dem Titel „Baustadtrat Schmidt gibt Aktenmanipulation zu“ erschienen war. Sowohl die Sozialdemokraten als auch FDP und CDU warfen im Winter dem Baustadtrat vor, Akten nicht vollständig vorgelegt und somit manipuliert zu haben.

Schmidt wies damals Vorwürfe zurück, dies aus politischen Gründen getan zu haben. Er sagte jedoch, dass es formale Fehler gegeben habe. So sei der SPD-Fraktion in der BVV erst verspätet mitgeteilt worden, dass drei Akten zu dem Zeitpunkt nicht gezeigt werden konnten. Bei einer Akteneinsicht der FDP fehlte die Paginierung; dies sei nachgeholt worden.

Rechnungshof sieht „pflichtwidriges Ausüben von Vorkaufsrechten“

Ärger um den bezirklichen Immobiliendeal mit der Genossenschaft gibt es allerdings weiter. Zwischen Mai und August 2019 hatte der Bezirk sechs Mal das Vorkaufsrecht zugunsten der „Diese eG“ ausgeübt. Im Lauf des Verfahrens, das sich über Monate hinzog und bei dem ein Scheitern nicht ausgeschlossen schien, stand die Genossenschaft kurz vor der Insolvenz.

Anfang Oktober wurde der Prüfbericht des Landesrechnungshofs veröffentlicht. Die Prüfer warfen dem Baustadtrat „pflichtwidriges Ausüben von Vorkaufsrechten“ vor. Als der Bezirk sein Vorkaufsrecht geltend machte, habe er für 27 Millionen Euro gehaftet. Dem Bezirk seien Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 270.000 Euro entstanden.

Bei künftigen Vorkaufsfällen dürften Bezirke derlei Risiken nicht mehr eingehen, es müsse Klarheit über die Finanzen herrschen, sagte die Präsidentin des Rechnungshofes, Karin Klingen. Das Bezirksamt habe die finanzielle Leistungsfähigkeit der Genossenschaft unzureichend geprüft und damit gegen das Baugesetzbuch verstoßen, heißt es im Bericht.

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