zum Hauptinhalt
Die Berliner Bäder-Betriebe gaben einen Ausblick auf die Sommersaison.
© dpa

Nach Nutzungsverbot: Bäderbetriebe bieten privaten Schwimmlehrern Kompromiss

Private Schwimmlehrer dürfen die Nutzung von maximal drei Bädern beantragen. Und es gibt weitere Regelungen.

Im Streit um die Nutzung öffentlicher Bäder durch private Schwimmlehrer haben die Berliner Bäderbetriebe (BBB) eine Lösung angeboten. Demnach können die Trainer die Nutzung von maximal drei Bädern beantragen. Zudem werden pro Stunde zusätzlich zum Eintrittspreis zwölf Euro fällig, sofern nur ein Schwimmschüler teilnimmt. Bei weiteren Schülern steigt der Preis auf 17 für zwei und auf insgesamt 22 für drei Schüler. Bei mehr als drei Schwimmschülern muss der Trainer Wasserflächen „nach Verfügbarkeit“ kostenpflichtig anmieten, heißt es im Informationsblatt, das seit Mittwoch auf der Homepage der Bäderbetrieb zu finden ist.

Der Regelung vorausgegangen war eine Klage von privaten Schwimmtrainern, darunter der Schwimmlehrer Alexander Steinhart. Sie hatten allerdings im April vor dem Verwaltungsgericht Berlin verloren: Das Gericht entschied, dass die Berliner Bäder-Betriebe kommerziellen Anbietern die Nutzung ihrer Schwimmbecken verwehren dürfen. Die Beschränkung verstoße nicht gegen die Freiheit der Berufsausübung. Gewerbliche Anbieter könnten auch auf nichtöffentliche Schwimmbäder ausweichen.

Das Problem ist aber kein Massenphänomen

Trainer Steinhart berichtet, dass er seit Jahren Schwimmkurse angeboten habe; seit Februar hätten die BBB Einzelgenehmigungen gefordert, die verwehrt worden seien. Er ist mit dem angebotenen Kompromiss nicht zufrieden. Zwar sei das ein „guter Ansatz“, die Regelung insgesamt aber „noch etwas verkompliziert“. So sei nicht einzusehen, warum sich ein Trainer auf drei Bäder und vier Tage beschränken müsse. Zudem kritisiert er, dass die Trainer 24 Stunden vorher nachfragen müssen, ob am Folgetag ein Training durchgeführt werden könne.

Das Problem ist aber kein Massenphänomen: Eine dem Tagesspiegel vorliegende Antwort der Sportverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Maren Jasper-Winter ergab, dass seit Februar laut BBB acht Anträge gestellt und drei davon „teilweise abgelehnt“ worden seien.

Zur Startseite