Trotz Demonstrationsverbot in Berlin: Autonome und Polizei bereiten sich auf den 1. Mai vor
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben Demonstrationen in Berlin vorerst verboten. Linksautonome machen trotzdem mobil.
Versammlungen und Demonstrationen sind weiter wegen der Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie nicht erlaubt, es deutet sich keine grundlegende Lockerung an – die linksautonome Szene macht trotzdem für den 1. Mai mobil.
Im Internet wird zu dezentralen militanten Aktionen aufgerufen. Bei der Berliner Polizei laufen die ersten Planungen für den Einsatz. „Wir bereiten uns derzeit intensiv auf die Walpurgisnacht und den 1. Mai vor“, sagte eine Sprecherin. Die Aufrufe der Szene seien bekannt.
Polizei wird gegen illegale Versammlungen klar vorgehen
Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung werden auch rund um den 1. Mai verfolgt – aber auf Basis „transparenter und vor allem konfliktmindernder Kommunikation“. Intern zeichnet sich ab, dass die Polizei gegen illegale Versammlungen klar vorgehen wird.
Da die Demonstrationen, Kundgebungen und Feste am 1. Mai ausfallen, kann sich die Polizei darauf konzentrieren, dass die Eindämmungsvorgaben durchgesetzt und mögliche Aktionen der linken Szene unterbunden werden.
Personell ist Polizei gut ausgestattet
Die größte Herausforderung dürfte sein, bei dezentralen Aktionen schnell an Ort und Stelle zu sein. Erste Anschläge auf Versorgungstechnik gab es bereits, mit weiteren wird gerechnet. Immerhin ist die Polizei beim Personal gut ausgestattet. Die Zahl der Corona-Infizierten hält sich in Grenzen, zahlreiche Beamte haben wegen der Reisebeschränkungen ihren Urlaub abgesagt.
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„Jedes Jahr aufs Neue werden scheinheilig global-politische Themen, mit denen sich jeder Demokrat identifizieren kann, zum Aufruf für Gewalt missbraucht“, sagte der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro.
Die Polizei werde dem mit einem nötigen Personaleinsatz und einer lageorientierten Einsatztaktik entgegentreten.
Die Lage entspannen dürfte die Verschiebung des Termins für die Urteilsverkündung im Prozess um die Räumung des linksalternativen Hausprojektes „Liebig 34“. Diese war ursprünglich für den 30. April angekündigt worden, wogegen die GdP wegen des Eskalationspotenzials umgehend protestiert hatte. Tagesspiegel-Informationen zufolge soll der Termin in den Mai verschoben werden.