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Schaufensterpuppen in einem geschlossenen Bekleidungsgeschäft am Kurfürstendamm.
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Update

Ausgangsbeschränkungen bis 26. April verlängert: Geschäfte, Schulen, Events – diese Lockerungen plant der Berliner Senat

Schulen und Kitas öffnen stufenweise, die ersten Geschäfte ab Mitte nächster Woche. Wie setzt Berlin die Vereinbarungen von Bund und Ländern um? Ein Überblick.

Erste Öffnungen von Geschäften ab Mitte kommender Woche, eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis zum 26. April, keine Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August, zugleich eine schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas: Der Berliner Senat hat am Donnerstag über die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zu Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Erste Beschlüsse wurden gefasst, vieles aber auch auf die Senatssitzung am kommenden Dienstag verschoben.

Nach vierstündigen Beratungen stellten der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) am Nachmittag vor, worauf sich der Senat verständigt hat. Im Folgenden finden Sie einen Überblick, was feststeht und was noch offen bleibt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs hatten am Mittwoch Anpassungen der aktuellen Maßnahmen vereinbart. Maßgeblich ist jedoch erst, was die Länder individuell beschließen, erst dann werden die Maßnahmen rechtlich wirksam.

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Das hatten Bund und Länder vereinbart

  • Merkel und die Länderchefs verständigten sich bei der Schaltkonferenz darauf, geltende Kontaktverbote bis mindestens 3. Mai beizubehalten.
  • Private Reisen bleiben ebenso untersagt wie Großveranstaltungen und Gottesdienste.
  • Clubs, Kneipen und Restaurants bleiben demnach dicht, ebenso Kitas - bis auf die Notbetreuung.
  • Lockerungen soll es dagegen für den Handel geben: So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen.
  • Der Schulbetrieb soll der Vereinbarung zufolge schrittweise am 4. Mai beginnen.
  • Bibliotheken, Archive, zoologische und botanische Gärten sollen unter Auflagen wieder öffnen. Das gilt auch für Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradgeschäfte. Ab dem 4. Mai sollen die Friseurläden wieder Kunden empfangen können.

Wie will Berlin die Beschlüsse von Bund und Ländern umsetzen?

  • Im Berliner Senat ist man sich grundsätzlich einig, dass die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai beibehalten werden.
  • Von den bisherigen Beschränkungen soll es Ausnahmen geben wie zum Beispiel die Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Für diese wird es Auflagen geben wie zum Beispiel die Beibehaltung der Mindestabstandsregelung von 1,50 Metern.
  • Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich bereits für eine Maskenempfehlung für Friseure, im ÖPNV und in Einzelhandelsläden ausgesprochen. Es könnte sein, dass Berlin die Ausgangsbeschränkungen beim Tragen von Masken lockert und Treffen von zwei bis drei Personen im privaten und öffentlichen Raum erlaubt sind.
  • Ob es in Berlin Ausnahmen in den Ausgangsbeschränkungen geben wird, wollte Müller nicht ausschließen, aber auch nicht versprechen. So gibt es im Senat Überlegungen, im privaten Bereich Besuche zuzulassen. „Das ist ein sensibler Bereich“, sagte Müller am Donnerstag. „Aber wir haben den Grundsatz, Kontakte auf das nötigste zu reduzieren.“
  • Ausgeschlossen dürften weiterhin größere Menschenansammlungen ab 20 Personen sein.
  • In Berlin sind Zoo und Tierpark an einer zügigen Öffnung interessiert, da seit dem 17. März die Einnahmen durch Eintrittsgelder fehlen. Möglicherweise könnte es einen reglementierten Besucher-Einlass geben.
  • Im Kulturbereich werden große Bühnen wie Theater, Opern, Orchester in dieser Spielzeit wohl nicht mehr öffnen. Bund und Länder verständigten sich darauf, alle Großveranstaltungen bis 31. August zu untersagen. Das gilt auch für Berlin.

Was hat der Senat am Donnerstag vereinbart - und was noch nicht?

  • Eine Verständigung gab es auf einen Stufenplan für Schulen und Kitas, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) ihn vorgelegt hatte. Demnach sollen an diesem Montag, 20. April, in Berlin die Abiturprüfungen starten. Los geht es zunächst mit dem Fach Latein, zwei weitere Prüfungen folgten dann im Lauf der Woche. Berlins Schulen sollen dann schrittweise ab der Woche darauf öffnen: am 27. April für die 10. Klassen zur Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss, am 4. Mai für die 11. Klassen an Gymnasien, die 9. und 12. Klassen an Integrierten Sekundarschulen sowie die 6. Klassen an Grundschulen.
  • Die Kitas sollen erst ab dem 1. August zum Regelbetrieb zurückkehren. Bis dahin ist eine schrittweise Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27. April vorgesehen. Zunächst sollen mehr Berufsgruppen unter die Ein-Eltern-Regelung fallen. Es müssen dann also nicht mehr beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten. Außerdem gibt es eine Öffnung für Kinder aus Familien beziehungsweise von Alleinerziehenden in besonders herausfordernden Situationen. Später sollen zusätzliche Berufsgruppen benannt werden, künftige Schulanfänger zurückkehren, die Eingewöhnung von neuen Kindern beginnen. Wie schnell diese Schritte umgesetzt werden können, hängt vom weiteren Verlauf der Epidemie ab.
  • Zu den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gab es am Donnerstag noch keine neuen Beschlüsse. Die geltenden Vorschriften werden zunächst bis zum 26.April verlängert. Erst bei der Senatssitzung am kommenden Dienstag sind einzelne Lockerungen zu erwarten. Bis dahin will der Senat Detailregelungen ausarbeiten, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen.
  • Müller kündigte nach der Senatssitzung an, dass erste Geschäfte ab Mitte kommender Woche wieder öffnen können. Dazu wolle sich der Senat mit dem Land Brandenburg abstimmen. Außerdem solle der Handel Zeit haben, um Vorgaben wie Abstandsregeln einhalten zu können. Voraussichtlich "Mittwoch oder Donnerstag" sei eine Öffnung von Geschäften zu erwarten. Auch dazu wird des am Dienstag einen Beschluss des Senats geben. Ausnahmen von der Regelung, dass nur Geschäfte bis 800 Quadratmeter öffnen dürfen, könnte es für die in Berlin besonders häufig vorkommenden Warenhäuser geben. Friseure sollen wie bundesweit vereinbart auch in Berlin ab dem 4. Mai wieder öffnen - wenn Masken getragen werden.
  • Bis zum 31. August bleiben Großveranstaltungen in Berlin verboten. Müller erklärte, was genau als Großveranstaltung definiert werde, müsse noch ausgearbeitet werden. Es sei auch nicht auszuschließen, dass Veranstaltungen auch über den 31. August verboten bleiben könnten. Sportveranstaltungen und Mannschaftssport seien auf absehbare Zeit nicht durchführbar.
  • Keine verbindliche Aussage machte Müller zu Gottesdiensten und Demonstrationen. Dem Senat sei aber sehr klar, dass derzeit zwei wichtige Grundrechte eingeschränkt seien. Einigkeit im Senat besteht darin, das Fastenbrechen in diesem Jahr nicht zuzulassen. Unter welchen Auflagen Gottesdienste stattfinden könnten, ist noch unklar. Ausgeschlossen hat Müller die Genehmigung von Demonstrationszügen in den nächsten Monaten. Der Senat werde „kluge Lösungen“ suchen, damit zum Beispiel Kundgebungen mit Auflagen wie etwa einer begrenzten Teilnehmerzahl und der Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,50 Metern stattfinden könnten.

Michael Müller: „Mit einer schnellen Lockerung ist niemandem geholfen"

Der Regierende Bürgermeister Müller hatte schon vor dem Gespräch mit Kanzlerin Merkel angekündigt, dass sich Berlin an die Beschlüsse mit Bund und Ländern halten werde.

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„Ich freue mich, dass wir uns mit Bund und Ländern auf eine gemeinsame Linie zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigen konnten und auch die anderen Länder unsere Auffassung teilen, dass wir erste Lockerungen unserer Maßnahmen nur schrittweise wieder vornehmen können“, erklärte Müller danach.

„Dort wollen wir entscheiden, wie und wo wir Bereiche der Stadt wieder hochfahren können, und wo wir noch warten müssen – zum Schutz der Menschen. Die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner steht für mich bei diesen Entscheidungen im Vordergrund“, sagte Müller.

Er betonte, dass die Ausstattung der Krankenhäuser weiterhin Priorität habe und die Krankenhauskapazitäten für Corona-Patienten weiterhin erhöht würden. „Mit einer schnellen Lockerung ist niemandem geholfen. Uns muss allen klar sein, dass wir uns weiterhin in einer Pandemie befinden.“

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Für den Regierenden war die Einigung wichtig, dass die Schulen für die Abschlussjahrgänge wieder geöffnet werden und der Einzelhandel unter strengen Maßgaben die Möglichkeit hat, seinen Betrieb aufzunehmen. Müller hält es für richtig, dass die Kontaktbeschränkungen noch bis zum 3. Mai aufrechterhalten werden und damit bundesweit einheitlich verfahren wird.

Am 22. März hatte der Senat weitgehende Kontaktbeschränkungen beschlossen und damit die damals von Bund und Ländern gemeinsam getroffenen Regelungen umgesetzt. (mit dpa)

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