Berliner Verwaltungsgericht: Asylfälle bringen Richter an Belastungsgrenze
Das Berliner Verwaltungsgericht kämpft derzeit mit einem rasanten Anstieg eingegangener Fälle. Der Präsident des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts führt dies auf die Asylverfahren zurück.
Viele Flüchtlinge, viele Asylverfahren vor Gericht. Dieser bekannten Gleichung hat der Präsident des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts, Joachim Buchheister, am Montag eine Facette hinzugefügt: Die Lage ist dramatischer, als man sie sich vorgestellt hatte. Die Gerichte „wurden überrollt“, sagte Buchheister bei der Vorstellung des Geschäftsberichts 2016. Eine Entwicklung, die er trotz der absehbaren Steigerung in dieser Form für „erstaunlich“ hält. Die Richter arbeiteten „an ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus“, sagt er.
Allein am Verwaltungsgericht in Berlin seien in den ersten beiden Monaten 5000 neue Fälle eingegangen. Ein auch im bundesweiten Vergleich einmaliger Anstieg, so Buchheister, der überzeugt ist, mit dem vorhandenen Personal nicht über die Runden zu kommen. Schon jetzt würde die Verfahrensdauer immer länger, türmten sich in den Geschäftsstellen die Akten.
Verdoppelung der Anträge bei gleichbleibender Richterzahl
Das Berliner Gericht muss fast mit einer Verdoppelung klarkommen, bei gleichbleibender Richterzahl von aktuell 94. Rund 15.000 unerledigte Verfahren sind anhängig, zum Jahresbeginn 2016 waren es rund 8000. 22.000 Eingänge wurden verzeichnet, knapp die Hälfte davon Asylfälle. In Brandenburg, an den Verwaltungsgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam fiel der Anstieg etwas geringer aus, bei allerdings noch schwierigerer Personalsituation.
Buchheister fordert mehr Stellen, nicht nur für das halbe Jahrzehnt, in dem die Gerichte seiner Ansicht nach noch außerordentlich belastet sein werden. Es sei eine Investition in die Zukunft. „Berlin ist eine wachsende Stadt“. In Brandenburg sei ohnehin mit einer Welle von Pensionierungen zu rechnen. Auch unterstützt der Gerichtspräsident eine Bundesratsinitiative, mit der die Obergerichte in den Rechtsschutz für Flüchtlinge stärker eingebunden werden. Dies würde die Rechtsprechung einheitlicher und schneller machen.
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