Verkehr in der Hauptstadt: Angriff der E-Roller auf Berlins Rad- und Gehwege
Das Verkehrsministerium will Elektroroller erlauben. Rad- und Fußgängerverbände laufen dagegen Sturm, auch Berlins Senat sieht das Vorhaben kritisch.
Radfahrer und Fußgänger wehren sich gegen die Konkurrenz durch Elektro-Roller. Diese sollen bald durch Berlin und andere Städte rollen – auf Rad- und Gehwegen. Die entsprechende Verordnung könne „voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten“, bestätigte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage.
Dafür wurde die neue Fahrzeugkategorie „Elektrokleinstfahrzeuge“ eingeführt. Zu ihr gehören E-Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, etwa Elektrostehroller, die zwischen 12 und 20 km/h schnell fahren, maximal vier Räder haben und 50 Kilogramm wiegen dürfen. Nach den Plänen dürfen sie künftig mit Mofa-Führerschein (ab 15 Jahre) und Versicherungsplakette auf dem Radweg gefahren werden – wo kein Radweg ist, auch auf der Straße. Das sieht der Referentenentwurf für die neue Verordnung vor. „So kann das Zukunftspotenzial der Mikromobilität bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit genutzt werden“, teilte das Ministerium mit.
Das sehen die Vertreter von Radfahrern und Fußgänger anders. Sie befürchten massenhaft Konflikte und Unfälle. Deutschlands größter Fahrradverband ADFC kann sich die E-Scooter für die letzte Meile von der S-Bahn ins Büro zwar vorstellen. Er will sie auf Radwegen aber nur akzeptieren, wenn Verkehrsminister Andreas Scheuer im Gegenzug „Hunderttausende Kilometer neuer Radwege“ bauen lasse. „Die vorhandenen Radwege reichen nicht mal für die sichere Abwicklung des Radverkehrs“, sagte ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. „Sie sind nicht vorbereitet für eine Welle neuer E-Fahrzeuge.“ Storck befürchtet ab 2019 „sehr unschöne Szenen und massenhaft Unfälle“.
„Eine neue Form der Mobilität“
Auch in Berlins Senatsverkehrsverwaltung sieht man die Neuerung ambivalent. Die E-Fahrzeuge werden grundsätzlich als „eine neue Form der Mobilität“ begrüßt. Doch bei einer größeren Menge erwartet man „Nutzungskonflikte“ mit Radfahrern. Die Senatsverwaltung habe gegenüber dem Bundesministerium darauf hingewiesen, „dass Radwege gerade in Großstädten dann auch mehr Platz benötigen“, teilte Sprecherin Dorothee Winden mit. Richtlinien für Planung und Bau von Radwegen müssten dann im Falle einer Zulassung „nach oben angepasst werden“.
Aber auch die Fußgänger rebellieren gegen das Verkehrsministerium. Denn ganz nebenbei ist der Bruch eines Tabus geplant: Erstmals sollen Motorfahrzeuge auf Gehwegen fahren dürfen – trotz ausdrücklich gegenteiliger Empfehlung des Bundesamts für Straßenwesen (BASt). Bisher sind nur Tretroller und Skateboards ohne Motor, Rollschuhe und Kinderfahrräder auf Gehwegen erlaubt, eine Ausnahme gibt es nur für elektrische Rollstühle.
Kommunen soll es demnach per Verordnung künftig möglich sein, auch Gehwege für die E-Fahrzeuge freizugeben – mit dem Schild „Frei für Elektrokleinstfahrzeuge“. Der Verordnungsentwurf sieht sogar pauschale Ausnahmgenehmigungen „allgemein für bestimmte Antragsteller“ vor, zum Beispiel für „Stadtführungen mit Elektrokleinstfahrzeugen in Fußgängerzonen“. Eine Ausnahme für Touristen-E-Roller auf Bürgersteigen ist laut dem Verein FUSS „nicht vermittelbar“. Es sei zu befürchten, dass dadurch auch andere E-Roller in großer Zahl unerlaubt über die Gehwege rasen. Die Erfahrungen mit Radfahrern auf Gehwegen zeige, dass dies praktisch nicht geahndet werde.
Versicherer und Unfallforscher warnen vor Unfällen
Auch Versicherer und Unfallforscher warnen vor Unfällen durch die leisen E-Roller, die gerade von sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen kaum wahrgenommen würden. „Der Zweck, also die Überbrückung der letzten Meile, heiligt nicht alle Mittel“, sagte Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer, im „Spiegel“.
Dennoch plant das Verkehrsministerium, kleinere, „selbstbalancierende“ E-Fahrzeuge sogar ausschließlich für den Gehweg zuzulassen, etwa E-Skateboards, elektrische Einräder und sogenannte Hoverboards. Auf eine kleine Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung Ende November, sie prüfe „Möglichkeiten, ob auch Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden können“.
Das Ministerium wolle das „im Rahmen eines Forschungsprojekts“ untersuchen. „Sofort“ nach der Zulassung für große E-Roller auf Radwegen „werden viele neue Geräte ohne Lenkstange, etwa Hoverboards, in den Verkehr gebracht, um für diese ebenfalls den passenden Rechtsrahmen zu schaffen“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Konkreter wurde das Ministerium trotz mehrfacher Nachfrage nicht.
Wo sie „in den Verkehr gebracht“ werden sollen, wird jedoch im Referentenentwurf deutlich. Da heißt es, E-Fahrzeuge unter 12 km/h ohne Lenkstange dürften „auf der Radverkehrsinfrastruktur den Verkehrsfluss nicht stören“. Deshalb sollen sie auf Gehwegen fahren. Das BASt hat dafür die Kategorie „K0“ ersonnen – es empfahl allerdings eindeutig, diese nicht zuzulassen, „da diese aufgrund der geringen Geschwindigkeit nicht für den Betrieb auf der Fahrbahn oder auf Radwegen geeignet sind und aufgrund des Konfliktpotenzials mit dem Fußgängerverkehr möglicherweise nicht für den Betrieb auf dem Gehweg geeignet sind“.
Das Verkehrsministerium ignorierte dies offenbar, laut „Spiegel“ auf Druck von Minister Andreas Scheuer (CSU) selbst. Demnach sei eine Sondergenehmigung für E-Boards auf Gehwegen in einer zweijährigen Testphase geplant. Das dementierte das Ministerium auf Anfrage nicht.
"Angriff auf die Basis-Mobilität der Bürger"
Dadurch opfere es die Sicherheit von Millionen Fußgängern dem Kommerzialisierungsdruck der „E-Lobby“, warnt FUSS: „Das führt ganz sicher zu Unfällen, da muss man keine Versuche durchführen.“ Das Ministerium nehme das offenbar „billigend in Kauf“, wolle Fußgänger zu „Versuchskaninchen“ degradieren. So werde der Weg für andere Fahrzeuge auf dem Gehweg, etwa Lieferroboter, bereitet. Das sei „kein verkehrstechnischer Fortschritt, sondern ein Angriff auf die Basis-Mobilität der Bürger“.
Auch Berlins Verkehrsverwaltung sieht eine Gehwegzulassung „aus Gründen der Verkehrssicherheit für Fußgänger sehr kritisch“, erklärte Sprecherin Dorothee Winden. „Der Gehweg ist für Fußgänger da. Insbesondere für ältere Menschen, Kinder oder Blinde stellen Hoverboards auf dem Gehweg eine Unfallgefahr dar.“ Das sehen selbst E-Befürworter so, die für die Legalisierung der E-Boards und gegen die "unnötige Überregulierung" der Roller am Donnerstag in Berlin demonstrieren wollen. Er halte das Fahren auf Gehwegen auch für zu gefährlich, "da ziehen wir mit den Fußgängern an einem Strang", sagt Jens Haffke von "Evolve Skateboards", einem Anbieter für Elektroskateboards. Haffke fordert deshalb, auch Fahrzeuge ohne Lenkstange wie die E-Boards für Geschwindigkeiten über 12 km/h zuzulassen. "Wir wollen auch auf die Straße und auf Fahrradwege, mit 20 km/h oder mehr. Unter 20 km/h will keiner fahren." Dennoch hat FUSS angekündigt, sich der Demo der E-Fahrer in den Weg zu stellen und ihnen mit Schwimmnudeln symbolisch den Gehweg versperren zu wollen.
„Höchst problematisch“ findet FUSS auch die Regelung, dass die E-Scooter „wie Fahrräder abgestellt“ werden sollen – auf dem Gehweg. Im Referentenentwurf heißt es zur Begründung, dass es sich „bei Parkraum um ein knappes Gut handelt“. Es könne „nicht hingenommen werden“, dass Elektrokleinstfahrzeuge den Parkdruck weiter erhöhten. Stattdessen würde nun der Druck auf die Gehwege weiter erhöht, moniert FUSS, obwohl die schon zunehmend unter der gestiegenen Zahl von Rädern und der Gastronomie litten.
Die Rad- und Fußgänger-Verbände sehen außerdem eine Flut von Sharing-Rollern analog zu Leihfahrrädern auf ihre Wege zukommen. In anderen Ländern gibt es die schon, was bisweilen zu starken Konflikten führt. Das Ministerium geht in seiner Prognose von 30.000 bis 150.000 Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland aus, davon 20 Prozent gewerblich. Anbieter von Mietrollern wie Lime stehen schon in den Startlöchern. Der Gehweg würde so „noch mehr zum kostenlosen Tummelplatz für private Geschäfte“ werden, warnt FUSS. „Das würde ihn als öffentlichen Raum weiter entwerten.“
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