Studie in Berlin vorgestellt: Airbnb wehrt sich im Streit um Ferienwohnungen
Der größte Anbieter von Ferienwohnungen Airbnb fordert klare Regeln. Und das Forschungsinstitut vergleicht die Burka-Debatte mit Streit um Ferienwohnungen.
Das Zweckentfremdungsverbot in Berlin bleibt offenbar nicht ohne Wirkung auf die Anbieter von Ferienwohnungen im Internet: Das größte Portal Airbnb hat das Forschungsinstitut Gewos engagiert, das auch an der Erstellung des Mietspiegels für den Senat beteiligt ist, um eine Studie zu den Auswirkungen der Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen zu verfassen. Das Ergebnis ist erwartbar: "Ferienwohnungen beeinträchtigen den Wohnungsmarkt nicht", sagt Gewos-Chef Daniel Hofmann. Denn bei den Objekten, die bei Airbnb angeboten würden, handle es sich "überwiegend um Kurzzeitvermietungen ohne gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht."
Der Forscher meint: Ferienwohnungen seien wie Burkas
Ferienwohnungen seien wie Burkas: "Es gibt wenige, sie sind nicht sonderlich gefährlich, aber viele fühlen sich sicherer, wenn sie verboten werden."
Plötzlich wollen auch die Vermittler Regeln
Für eine "Regulierung" des Marktes spricht sich der Deutschland-Chef des Portalbetreibers Alexander Schwarz trotzdem aus: "Die Regulierungen müssen transparent und fair sein", sagt er und setzt hinzu: "vor allem für die Berliner". Diese sind offensichtlich verunsichert, nicht zuletzt wegen der drohenden Bußgelder. Genaue Zahlen zur Geschäftsentwicklung will er zwar nicht geben und auch nicht verraten, ob er der gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Vermietern gegenüber den Bezirken nachkommt. So weit geht die Transparenz nicht, aber immerhin deutet Schwarz an, dass das Portal sich auf die EU-Richtlinien zum Datenschutz beruft in dieser Auseinandersetzung - das lässt jedenfalls nicht auf einen prallen Informationsfluss schließen.
Nicht mal ein Prozent des Wohnungsbestandes
Beim Anbieter von Ferienwohnungen fühlt man sich aber ohnehin zu Unrecht belangt: 45 Prozent der angebotenen Objekte auf der Plattform würden maximal 15 Tage in einem Halbjahr vermietet und zwar 12.000 Wohnungen insgesamt. Das entspreche einem Anteil von 0,28 Prozent aller Wohnungen in Berlin. Rechnet man alle Objekte zusammen, die bis zu 90 Tage in sechs Monaten vergeben werden, betrage der Anteil 0,54 Prozent.
Private sollen vermieten dürfen
Repräsentativ für den Markt sind die Zahlen nicht, weil Airbnb der größte, aber nicht der einzige Vermittler von Ferienwohnungen ist. Auch der Vergleich ist schief: Die meisten Ferienwohnungen gibt es im (touristischen) Zentrum Berlins, weil die Städtereisende dort hin wollen - hier dürfte die Quote deutlich höher sein. Das wichtigste Ziel der Studie lag aber auch eher darin deutlich zu machen, dass die Kunden von Airbnb überwiegend Privatpersonen seien, die nur mal in der Ferienzeit ihre Wohnung vermieten - diese Immobilien deshalb also auch nicht den regulären Wohnungsmarkt entlasten würden, wenn das Verbot wirklich durchgesetzt werden würde.
Und was ist mit den Ausnahmen?
Ob das so ist, belegen die Zahlen allerdings auch nicht. Wie viele Anbieter zwei Wohnungen haben oder mit ihrem Lebensabschnittspartner zusammen mal die eine mal die andere Wohnung vermieten oder die einfach eine nebenan gelegene Wohnung dazu mieten, um die eigene Miete durch das lukrative Geschäft mit den Touristen zu finanzieren, bleibt im dunkeln. Dass in der Hauptstadt des digitalen Prekariats derartiges üblich ist, sagt sogar der Airnb-Mann auf seine Weise: Die "neuen Modelle des Wohnens" brächten "Flexibilität in den Alltag" und kämen vielen in der "jüngeren Generation" entgegen, die "keinen Besitz mehr wollen".
Hamburg als Vorbild
Und damit dieses Geschäft trotz Verbote weiter gehen kann, schlägt die Firma mit der mächtigen Zentrale in Dublin vor, Berlin möge dem Hamburger Vorbild folgen. Dort sei es erlaubt, eine knapp die Hälfte der Wohnung oder knapp die Hälfte der Zeit an Dritte zu vermieten. So sei gewährleistet, sagt der Airbnb-Mann, dass die Objekte "überwiegend privat" genutzt würden.
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