Ferienwohnungen in Berlin: Bis zu 40.000 Euro Bußgeld für Zweckentfremdung
In Berlin sind mehr als 1200 Ferienwohnungen zurück auf dem Wohnungsmarkt. Bei den Bußgeldern für Zweckentfremdung gab es große Differenzen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat bislang das mit Abstand höchste Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot verhängt. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Matthias Brauner hervor. Demnach meldeten die Bezirke bis Mitte August 40 verhängte Bußgelder, davon 30 allein in Friedrichshain-Kreuzberg. Sie betrugen 1000 bis 40.000 Euro, wie Bau-Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup dem Abgeordneten mitteilte.
Das niedrigste Bußgeld lag bislang bei 300 Euro
Eine fünfstellige Summe wurden ansonsten nur noch von Steglitz-Zehlendorf genannt, wo 28.000 Euro verlangt wurden. Dort gab es allerdings insgesamt überhaupt nur zwei Fälle von Bußgeldern, wie der Antwort des Senats zu entnehmen ist. Die niedrigste Strafe wurde für Treptow-Köpenick genannt: 300 Euro wurden hier fällig. Bis zu 100.000 Euro könnten verhängt werden.
61 Anträge wurden bislang positiv beschieden
In 61 Fällen wurde berlinweit eine Nutzung als Ferienwohnung genehmigt, davon allein 35 in Marzahn-Hellersdorf, 13 in Pankow und fünf in Neukölln. Aus Charlottenburg-Wilmersdorf lagen keine Angaben vor. Eine im Auftrag des Senats erstellte Studie kam 2013 zu dem Schluss, dass damals rund 12.000 Ferienwohnungen in Berlin angeboten wurden.
Seit Mai gilt das schärfere Gesetz
Der Sprecher des Bausenators sagte am Donnerstag auf Anfrage, dass 1224 Ferienwohnungen seit Einführung des Zweckentfremdungsverbots bis einschließlich März 2016 wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt wurden. Die Zahl werde noch steigen, weil im Mai die verschärfte Form des Gesetzes gegriffen habe.