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Matthias Kollatz-Ahnen plant 500 neue Stellen für die Flüchtlingshilfe.
© Mike Wolff

Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen: 500 neue Stellen für die Flüchtlingshilfe

Der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hat angekündigt, in den Bezirken zusätzliche Stellen für die Bewältigung des Flüchtlingsandrangs zu schaffen.

Für die Betreuung der Flüchtlinge, die nach Berlin kommen, hat Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen insgesamt 500 neue Stellen vorgesehen. Davon erhalten die Bezirke 120 zusätzliche Stellen. Außerdem sollen 25 neue Mitarbeiter eingestellt werden, um drei Bürgerämter aufzubauen, in denen sich die Asylsuchenden an- oder ummelden können. Es wird überlegt, diese Ämter direkt bei den Erstaufnahme-Einrichtungen anzusiedeln.

Der Stellenzuwachs, auf den sich die Finanzverwaltung des Senats mit den Bezirksverwaltungen geeinigt hat, kann ausgeschrieben werden, wenn der Rat der Bürgermeister der Vereinbarung am Donnerstag zustimmt. Der vorgeschlagene Verteilungsschlüssel sieht so aus: Bildung und Jugend (209 Stellen), Soziales (118 Stellen), Inneres (109 Stellen), Wissenschaft (16 Stellen), Arbeit und Integration (30 Stellen), Reserve (18 Stellen). Senatsintern ist diese Verteilung aber noch umstritten. Zum Jahresende wollen Senat und Bezirke ohnehin prüfen, ob wegen der hohen Flüchtlingszahlen nachgebessert werden muss. Koalitionsintern wird schon über eine Aufstockung um weitere 250 Stellen geredet.

Sozialticket der BVG

Der Senat diskutierte am Dienstag erneut über die Frage, ob alle Flüchtlinge in Berlin künftig das Sozialticket der BVG nutzen können. Dem Vernehmen nach wird dies im Laufe der Woche positiv beschieden. Die Kosten übernimmt das Land. Es ist auch nicht endgültig geklärt, welche Einnahmequellen für die Flüchtlingspolitik in Berlin zur Verfügung stehen. Das Thema ist insgesamt so schwierig, dass der Senat die Vorlage der Finanzverwaltung über die „finanziellen Auswirkungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf das Land Berlin“ am Dienstag zum zweiten Mal diskutierte, ohne einen Beschluss zu fassen.

Am nächsten Dienstag, so ist zu hören, werde der Senat die Vorlage des Finanzsenators endlich beschließen. Das sei schon deshalb nötig, weil die versprochenen neuen Stellen möglichst zügig besetzt werden sollen. Für die Versorgung der Hilfe suchenden Menschen benötigt Finanzsenator Kollatz-Ahnen nicht nur die eingeplanten Mittel im Landeshaushalt, sondern auch Zuwendungen des Bundes, das ehemalige Betreuungsgeld und künftige Haushaltsüberschüsse. Sein Ziel ist es, trotz der hohen Belastungen finanziell über die Runden zu kommen.

Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für Integrationsmaßnahmen – Willkommensklassen, Kitas, Gesundheitsschutz, Sprachkurse, Hilfe für minderjährige Flüchtlinge, Integrationslotsen und Arbeitsmarktprojekte – im laufenden Jahr 380 Millionen Euro betragen. In den nächsten zwei Jahren wird mit jeweils 600 Millionen Euro plus 25 Millionen Euro für neues Personal gerechnet. Im Etatentwurf 2016/17 waren nur 404 bzw. 478 Millionen Euro vorgesehen.

612 Millionen Euro für den Bau von Wohnplätzen

Diese Finanzlücke kann weitgehend durch höhere Bundeszuschüsse geschlossen werden, die zwischen Bund und Ländern am 24. September vereinbart wurden. Einschließlich des ehemaligen Betreuungsgeldes und der Fördermittel für den Wohnungsbau. Außerdem will Kollatz-Ahnen die unerwartet hohe Gewinnabführung der Wasserbetriebe nutzen, um das Minus bei der Flüchtlingsversorgung komplett abzudecken.

Darüber hinaus müssen 612 Millionen Euro für den Bau von 24 000 Wohnplätzen lockergemacht werden. Die landeseigene Immobilienfirma Berlinovo soll 13 500 dieser Unterkünfte aus eigenen Kapitalmitteln finanzieren, bauen und anschließend an das Lageso vermieten. Das sind schon mal 344 Millionen Euro. Weitere 63 Millionen Euro stehen aus der Wohnungsbauförderung des Bundes zur Verfügung. Aus künftigen Haushaltsüberschüssen könnten 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die dann noch fehlenden 25 Millionen Euro will der Finanzsenator dem Haushalt 2017 entnehmen.

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