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Eine Bar im Stadtteil Friedrichshain ist geschlossen.
© Christophe Gateau/dpa

Kneipen, Bars und Clubs in Not: 3000 Euro Corona-Soforthilfe für Berliner Gastronomen

Schnell und unkompliziert will der Berliner Senat jene unterstützen, die von der Sperrstunde am meisten betroffen sind. 2500 Betriebe gehören zur Zielgruppe.

Der Berliner Senat hat am Donnerstagfrüh in einer Telefonschaltkonferenz endgültig die neuen Soforthilfen für Gastronomen beschlossen. Damit wolle man auf die verschärften Corona-Regeln und die angeordnete Sperrstunde ab 23 Uhr reagieren, die für etliche Schankbetriebe existenzbedrohend sein könnte.

Die Wirte befürchten durch die Verschärfungen erhebliche Umsatzeinbußen. Wie dramatisch die Situation ist, zeigt das Beispiel des „SO36“ in Kreuzberg. Der legendäre Club kämpft ums Überleben.

Eigentlich wollte man zur „Trinkhalle“ werden, jetzt kam aber die Sperrstunde in die Quere und „Förderkohle“ sei auch noch nicht da, sagt ein Mitarbeiter. „Wir haben alles beantragt, was ging. Überall ist der Status auf ‚in Bearbeitung‘. Wenn das Geld dann irgendwann 2021 bewilligt wird, wird es uns leider nicht mehr geben!” [Die ganze Geschichte lesen Sie am Donnerstag im Queerspiegel-Newsletter, hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Die Entscheidung über die neuen Soforthilfen fiel erst am Morgen, da der Senat den Ausgang der Ministerpräsidentenkonferenz mit Angela Merkel, die bis zum späten MIttwochabend ging, abwarten wollte. Wie berichtet, werden die Betriebe, die unter die Untergruppe Ausschank von Getränken fallen, mit bis zu 3000 Euro Zuschuss für ihre Gewerbemiete unterstützt.

In Einzelfällen auch Hilfen für Einzelhandel möglich

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sagte dem Tagesspiegel: „Mit diesem schnellen und zielgenauen Hilfsprogramm für Betriebe der Schankwirtschaft unterstützen wir insbesondere diejenigen, die ihren bisherigen Hauptumsatz am späten Abend und nachts erwirtschaften." Die bis zu 3000 Euro Mietzuschuss könnten unbürokratisch beantragt werden. In begründeten Einzelfällen gebe es die Möglichkeit, dass auch andere Betriebe des Einzelhandels von diesem Programm profitierten.

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Rund 2500 Betriebe gehörten nach Angaben der Verwaltung zu der Zielgruppe, die die neuen Soforthilfen beantragen können. Finanzsenator Matthias Kollatz betonte, dass Teile der Gastronomie besonders von der Sperrstunde betroffen seien.

Kollatz: Auf komplizierte Verfahren verzichtet

"Wir haben heute ein einfaches Programm beschlossen, das auch grundsätzlich verlängert werden kann. Es verzichtet bewusst auf komplizierte Bescheinigungsverfahren, auch muss kein Steuerberater eingeschaltet werden", sagte Kollatz. Deshalb sei man optimistisch, dass rasch geholfen werden könne. "Es muss eine echte Soforthilfe sein, die eben auch sofort wirkt", sagte Kollatz.

Beantragt werden können die Soforthilfen in Kürze online bei der Förderbank IBB. Laut Wirtschaftsverwaltung wolle man mit den neuen Hilfen dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern und damit die Schäden für die Gesamtwirtschaft und insbesondere für die Schankwirtschaften wie Bars begrenzen.

Erst am Dienstag hatte ein Charlottenburger Kneipenwirt vor dem Landgericht eine Klage auf Entschädigung verloren. Er wollte vom Land Berlin mehr als 5000 Euro für die angeordnete Schließung im Frühjahr erstattet bekommen. Gegen die neue Sperrstunde waren indes sechs Berliner Bars vor das Verwaltungsgericht gezogen. Ein Urteil steht noch aus.

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