DDR-Unrecht: 25 SED-Opfer klagen am Sozialgericht ihre Rechte ein
Auch 25 Jahre nach dem Mauerfall arbeitet das Berliner Sozialgericht weiter DDR-Fälle auf. Die einen klagen auf Entschädigungsleistungen. Andere kämpfen aber auch um ihre Rente.
Die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat war, ist nicht nur in der aktuellen politischen Debatte ein hochbrisantes Thema. Auch die Gerichte beschäftigten sich noch 25 Jahre nach dem Mauerfall immer wieder damit, wie das damalige staatliche Handeln unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung zu bewerten ist und welche Auswirkungen es bis heute für die Menschen hat. Beim Sozialgericht Berlin – selbst an symbolträchtigem Ort unweit des einstigen Grenzübergangs Invalidenstraße gelegen – streiten immer noch Opfer des DDR-Systems um Anerkennung erlittenen Unrechts und eine mögliche Entschädigung. 25 solcher Fälle sind dort derzeit anhängig.
Vor einigen Wochen sprach das Gericht einer ehemaligen Volleyballspielerin, die mit der Nationalmannschaft bei den Olympischen Spielen 1980 in Moskau die Silbermedaille holte, wegen der Folgen des Zwangsdopings Entschädigungsleistungen zu. Die einstige Spitzensportlerin hatte zwischen 1972 und 1981 ohne ihr Wissen Dopingmittel – unter anderem das anabole Steroid Oral-Turinabol – erhalten. Auch erfuhr die Frau durch ihre Stasiakte, dass man ihr vor Olympia notwendige Behandlungen versagt und stattdessen starke Schmerzmittel verabreicht hatte, um die Teilnahme an den Spielen nicht zu gefährden. Durch das Doping wurde die Frau immer männlicher in ihrem Erscheinungsbild, was zu Depressionen und schließlich zu Arbeitslosigkeit führte.
Auch eine andere Klägerin, die in der DDR in Haft gesessen hatte und ein Kind zur Zwangsadoption freigeben musste, erstritt aufgrund der Spätfolgen des erlittenen Unrechts in diesem Jahr höhere Versorgungsleistungen. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Nach wie vor wird vor dem Sozialgericht um die Anerkennung der DDR-Renten gekämpft. Seit der Wende haben etliche zehntausend Menschen, die sich um die Anerkennung ihrer Lebensleistung gebracht sahen, auf höhere Ruhestandsbezüge geklagt. Unter ihnen waren viele hochrangige Vertreter der DDR-Staatsmacht – unter anderem Stasi-Chef Erich Mielke, der Vorsitzende des Ministerrats Willi Stoph, Spionagechef Markus Wolf und der letzte DDR-Staatschef vor dem Mauerfall, Egon Krenz. Dieser wollte gerichtlich klären lassen, dass er in den Monaten bis Dezember 1989 als Arbeitnehmer beschäftigt war und weisungsgebunden arbeitete, um längere Zeit Arbeitslosengeld beziehen zu können. Und auch ein Staatsanwalt der DDR-Generalstaatsanwaltschaft zog vor Gericht, da seine überdurchschnittlich hohe Rente auf einen DDR-Durchschnittswert gekürzt worden war. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Rente auch als eine „Prämie für Systemtreue“ gezahlt worden war. Derzeit laufen noch 125 Rentenverfahren.
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