Tenure Track in Berlin: Verlässlich zur Professur
Der Tenure Track soll in Berlin gesetzlich verankert werden, Karrierewege in der Wissenschaft verlässlicher werden. Berlins Hochschulen begrüßen das, wie eine Anhörung im Abgeordnetenhaus zeigte.
Karrierewege in der Wissenschaft sollen verlässlicher werden: Das will der rot-rot-grüne Senat mit Änderungen im Berliner Hochschulgesetz erreichen. Dazu gehört vor allem eine gesetzliche Regelung zum Tenure Track. Professoren oder Juniorprofessoren erhalten schon bei einer befristeten Berufung die Zusage für eine Lebenszeitprofessur, vorausgesetzt, sie erfüllen vorab festgelegte Leistungsanforderungen. Die Unis begrüßen den nun ins Abgeordnetenhaus eingebrachten Gesetzentwurf – auch wenn einige Vertreter noch Änderungswünsche haben, wie eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss am Montag zeigte.
Schon ohne die neuen Regelungen können die Unis Stellen mit Tenure Track einrichten. Der Senat will durch die gesetzliche Festschreibung aber nicht nur das Thema insgesamt stärken, sondern auch die Chancen Berlins im Tenure-Track-Programm des Bundes erhöhen. Der Bund gibt bis 2032 eine Milliarde Euro für 1000 Tenure-Track-Stellen aus. Auch FU-Präsident Peter-André Alt sieht die Chancen für Berlin nun steigen: „Das Gesetz hilft uns im entscheidenden Moment.“ Alt sagte, die Hochschulen stimmten mit den Zielen des Gesetzentwurfs „voll überein“. Er könne sich vorstellen, künftig bis zu zwanzig Prozent der Professuren an der FU mit einem Tenure-Track-Verfahren zu vergeben.
Kritiker befürchten Bürokratie
Ähnlich positiv wie Alt äußerten sich auch die HU-Psychologin Jule Specht als Vertreterin der Jungen Akademie und Annette Simonis von der Landesvertretung Akademischer Mittelbau. „Wir sind mit vielen Dingen sehr glücklich“, sagte Specht. Kritischer war Susanne Fontaine vom Hochschulverband, der Standesvertretung der Uniprofessoren. Ihrer Meinung nach hätte es gar keiner gesetzlichen Regelung bedurft: Im Sinne der Autonomie hätten das die Unis besser selber geregelt. Fontaine störte sich auch daran, dass die Wissenschaftsverwaltung die Berufungsordnungen genehmigen will, in denen die Hochschulen die Evaluationsverfahren zum Tenure Track festlegen. „Das produziert nur viel Bürokratie.“
Diskussionen löste die Forderung Jule Spechts auf, bei Juniorprofessuren auf eine Zeitbegrenzung zu verzichten. Laut Gesetzentwurf gibt es künftig eine Obergrenze von sechs Jahren von der letzten Prüfungsleistung bei der Promotion bis zur Bewerbung (bisher gibt es eine Soll-Bestimmung, die drei Jahre vorsieht). Für Specht verfehlt die Begrenzung ihren Sinn. Lebenswege seien eben nicht mehr geradlinig: „Warum sollte man nicht mal zwischendurch ein Restaurant in Kreuzberg eröffnen können?“ Der Idee konnte Peter-André Alt wenig abgewinnen: „Eine gewisse Stufung bei den Kategorien der Professuren ist nötig.“ Die SPD-Abgeordnete Ina Czyborra versprach, das Ansinnen Spechts zu prüfen. Der Wissenschaftsausschuss will den Gesetzentwurf in einer der nächsten Sitzungen beschließen.