Senat der Humboldt-Uni zum Universitäts-Verbund: Unigremien sollen bei der BUA mitmischen
Der Streit um die Berlin University Alliance geht in die nächste Runde. Jetzt kritisiert der Senat der Humboldt-Uni noch immer fehlende Mitbestimmungsrechte.
Berlins Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach hat wiederholt betont, dass alle Unis in die Entstehung des Gesetzes für die "Plattform" der Berlin University Alliance frühzeitig einbezogen worden seien. Mitte Juli erklärte Krach dazu noch einmal: "Der Gesetzentwurf ist von Anfang an in jeder Phase mit den vier Institutionen beraten und abgestimmt worden."
Und doch wird aus beteiligten Universitäten immer wieder Kritik geübt - zuletzt vom Akademischen Senat (AS) der Humboldt-Universität, der sich in der vergangenen Woche in einer Sondersitzung mit dem Gesetzentwurf befasste.
Nachdem das Gremium im April einen ersten Entwurf mehrheitlich abgelehnt hatte, seien die "wesentlichen Bedenken" der AS-Mitglieder in dem Ende Juli vom rot-rot-grünen Senat beschlossenen Entwurf "nicht ausgeräumt worden", kritisiert der HU-Senat - und fordert erneut weitergehende Mitbestimmungsrechte der akademischen Gremien und Vertretungen.
Es geht um mehr Mitbestimmung der Uni-Gremien
Grundsätzlich begrüßt der Akademische Senat der HU die Einrichtung einer Kooperationsplattform für die Berlin University Alliance. Sie sei ein "wesentliches Instrument der Zusammenarbeit" der vier beteiligten Einrichtungen, also der Humboldt-Universität, der Freien Universität, der Technischen Universität und der Charité.
Die Plattform soll dem im Juli 2019 in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern erfolgreichen Berliner Universitäts-Verbund einen rechtlichen Rahmen geben und ihn administrativ steuern. Dazu soll eine Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet werden, weswegen ein eigenes Errichtungsgesetz notwendig ist. Schon daran gibt es Zweifel in der Regierungskoalition.
Der Humboldt-Universität geht es wie schon im April im Wesentlichen um Mitbestimmungsrechte, die der AS als Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit der Unis in der BUA sieht. Die Kompetenzen der Akademischen Senate und des Fakultätsrats der Charité dürften nicht eingeschränkt werden, heißt es in dem Beschluss vom 11. August.
[Lesen Sie auch den Gastbeitrag der Mittelbau-Vertreterin Larissa Klinzing zur Kooperationsplattform: Die BUA muss demokratisch legitimiert sein]
Dies gelte besonders für haushaltsrelevante Entscheidungen, etwa wenn die Plattform über Anschaffung und Betrieb von Forschungsinfrastrukturen entscheidet. So sollen die Mitglieder des BUA-Vorstands gegenüber den Akademischen Senaten "zur Rechenschaft verpflichtet" sein.
Wissenschaftlicher Beirat soll "kritisch" beraten
Zudem fordert der HU-AS, dass Vertreterinnen und Vertreter der Partnerunis im Wissenschaftlichen Rat der Kooperationsplattform von den jeweiligen akademischen Senaten eingesetzt und nicht von den einzelnen Gruppen bestimmt werden, wie es im aktuellen Gesetzentwurf heißt.
Während der Entwurf außerdem vorsieht, dass die AS-Vertreterinnen und -Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrenden, der Wissenschaftler beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler kommen, fordert der HU-AS die Beteiligung von "jeweils einem Mitglied jeder Statusgruppe" - also auch der Studierenden und des Mittelbaus.
Der Rat soll den BUA-Vorstand darüber hinaus "kritisch" beraten - der Gesetzentwurf sieht lediglich eine "Beratung" vor - und nicht nur zum Haushaltsplan, sondern auch zur Satzung eine Stellungnahme abgeben. Dabei ging es den HU-Mitgliedern dem Vernehmen nach darum, den Beirat zu einem echten Kontrollgremium zu machen.
Die geforderten Veränderungen an der Zusammensetzung des Beirats begründet Jule Specht als AS-Vertreterin der Professorenschaft damit, dass die "demokratische Ausgestaltung" der neuartigen Kooperation der Berliner Universitäten in der BUA noch verbesserungsbedürftig sei. Die Errichtung der Plattform sei aber unumgänglich, wenn man "die Vision eines kooperativen Berliner Wissenschaftsstandorts" mit Leben fülle wolle, wird Specht auf der HU-Homepage zitiert.
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