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Zwei Oberschüler sitzen in einer Turnhalle und nehmen einen Corona-Sebsttest an sich vor.
© Ronny Hartmann/dpa

Schulbetrieb nach den Osterferien: Trotz Testpflicht zurück in die Distanz

Was das Infektionsgeschehen erlaubt: Ein Überblick vor erneuten Beratungen der Kultusminister über Schulöffnungen und Testpflicht vor dem Präsenzunterricht.

Macht das am Dienstag vom Landtag beschlossene Brandenburger Modell bundesweit Schule? Die weiterführenden Schulen gehen dort nach den Osterferien wegen der hohen Corona-Inzidenzen wieder in den Distanzunterricht – mit Ausnahmen für Abschlussklassen.

Die Grundschulen bleiben im Wechselunterricht zwischen Präsenz und Distanz. Und ab 19. April gilt eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule von innen sehen wollen.

Dafür, dass sich dieses Grundmuster bundesweit durchsetzt, spricht zum einen, dass Brandenburgs Schulministerin Britta Ernst (SPD) Präsidentin der Kultusministerkonferenz ist. Und die berät am Donnerstag über das weitere Vorgehen – mit Blick auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am Montag.

Gegen eine bundesweit einheitliche Regelung des Schulbetriebs spricht, dass sich die KMK dazu unter Ernsts Führung bislang nie durchringen konnte – mit Verweis auf das regional unterschiedliche Infektionsgeschehen. Eine Ansage des Corona-Gipfels mit der Kanzlerin verbiete sich wegen der Kultushoheit der Länder.

Ob es diesmal anders kommt? Eine entsprechende Anfrage an Britta Ernst blieb am Mittwoch unbeantwortet. Die KMK-Präsidentin könne den Beschlüssen am Donnerstag und am Montag nicht vorgreifen, hieß es aus Brandenburg.

[Einen Zwischenstand der Diskussionen zum Berliner Schulbetrieb finden Sie hier: Berliner Senat entscheidet am Donnerstag]

Gefordert wird ein einheitliches Vorgehen aber immer wieder, etwa von Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU): Bund und Länder sollten sich einigen, bevor die Schule in den meisten Ländern am Montag wieder losgeht. Damit unterstützte Bouffier die Forderung seines Parteifreundes Armin Laschet nach einem „Brücken-Lockdown“, über den eine vorgezogene Ministerpräsidentenkonferenz entscheiden solle.

Am Mittwoch rief Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach einem bundesweit einheitlichen Agieren auch für Schulen und Kitas – egal ob vom Bund durchgesetzt oder durch Länderabsprachen. Spahns Ziel: Kontakte und damit Infektionen reduzieren, um die dritte Coronawelle zu brechen.

Lehrerverband: Testpflicht und Impfen Voraussetzung

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, stellt gegenüber dem Tagesspiegel eine Verbindung zwischen der Test- und Impfstrategie und Schulöffnungen her. „Wenn es mindestens zweimal die Woche verbindliche Schnell- beziehungsweise Selbsttestungen von Kindern und Jugendlichen gibt und wenn wir schnelle Fortschritte bei der Impfung von Lehrkräften machen, könnten Schulträger im Verbund mit den Gesundheitsbehörden vor Ort auch entscheiden, Schulen bei etwas höheren Inzidenzen als 100 für den Präsenzunterricht offenzuhalten.“ Wo beides nicht gegeben sei, „sollte man sich strikt an die Notbremse halten“, fordert Meidinger.

Der Stand der Dinge ist allerdings noch sehr uneinheitlich. Vor den Osterferien waren die Grundschulen nahezu flächendeckend ganz geöffnet oder im Wechselbetrieb. Der galt teilweise auch schon wieder für weiterführende Schulen. Die Notbremse wurde nur selten gezogen, etwa in Teilen von Sachsen.

Britta Ernst setzt ihre FFP2-Maske nach einer Pressekonferenz wieder auf.
Britta Ernst (SPD), Brandenburgs Ministerin für Bildung, Jugend und Sport (hier bei einer Pressekonferenz über die aktuelle Corona-Lage nach den Osterferien).
© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Nach einem Überblick des Deutschen Schulportals könnte sich nach den Ferien ein anderes Bild ergeben. So kündigte neben Brandenburg auch Baden-Württemberg an, dass es ab dem 12. April zumindest in der ersten Woche für Grundschüler:innen und für die 5. und 6. Klassen zurück in den Fernunterricht geht.

Ab dem 19. April ist Wechselunterricht geplant, „sofern es das Infektionsgeschehen zulässt“. Vorab festgelegt hatte sich unter anderem Nordrhein-Westfalen. Hier lernen Schülerinnen und Schüler vorerst bis zum 23. April wie schon vor den Ferien abwechselnd im Klassenraum und zu Hause. Danach soll die Lage offenbar neu bewertet werden – es sei denn, es kommt doch zu einer bundesweiten Regelung.

Verpflichtende Schnelltests in elf Ländern

In Rheinland-Pfalz wurde Anfang April festgelegt, dass Schulen nach den Ferien in Regionen mit hoher Inzidenz auf den Fernunterricht umgestellt werden können, aber nicht müssen. Darüber sollten die Gesundheitsämter mit der Schulaufsicht vor Ort beraten. Etliche andere Länder hatten sich bis Mittwoch noch nicht konkret zum Vorgehen nach den Ferien geäußert, erneute Schulschließungen aber auch nicht ausgeschlossen.

Sehr viel einheitlicher ist das Bild bei den Schnelltests für Schüler:innen. Nachdem im März zunächst nur Sachsen eine Testpflicht verordnete, sind mittlerweile zehn weitere Länder gefolgt, so der Stand vom Dienstagabend nach Recherchen der „Tagesschau“. Demnach sind die Tests nur noch in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen freiwillig.

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Den offiziellen Beschluss zur Testpflicht auch in Bayern verkündete Markus Söder (CSU) am Mittwoch. Nach den Osterferien mindestens zwei Mal pro Woche zu testen, hatte die Ministerpräsidentenkonferenz vom 22./23. März den Ländern aufgetragen.

Durch Aussetzen der Präsenzpflicht abgesichert

Die Testpflicht wird etwa in Hamburg damit begründet, dass sich alle Beteiligten sicher fühlen und die Schulen so lange wie möglich offen bleiben sollen. Wer sich verweigert, wird von der Präsenz ausgeschlossen und nimmt am Distanzunterricht teil. Rechtlich abgesichert haben sich die Länder, indem sie weiterhin die Präsenzpflicht aussetzen und parallel Angebote zum Zu-Hause-Lernen machen.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen wies Elternklagen zurück, weil die Tests das Mittel der Wahl seien, um eine Ausbreitung des Coronavirus in Schulen zu bremsen und weil die körperliche Unversehrtheit der Schüler:innen bei Selbsttests gewahrt sei. Verweigerer sind wohl eher die Ausnahme, in Hamburg lag die Teilnahmequote zuletzt bei 89 Prozent.

Hinter aufgereihten Kinderschuhen steht ein handgemaltes Plakat mit dem Text: Wir wollen Präsenzunterricht ... ohne Maske, ohne Coronatests!
Elternprotest in Radebeul (Sachsen) gegen Schulschließungen, Masken- und Testpflicht.
© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Uneinheitlich sind Ort und Art der Testung – zu Hause, in der Schule, als Selbsttest oder durch geschulte Kräfte. Lehrerverbands-Präsident Meidinger sieht es als eine Bedingung für das Offenhalten von Schulen, dass die Tests nicht nur verpflichtend, sondern auch verlässlich sind, also in der Schule unter Aufsicht und nicht zu Hause stattfinden dürften.

Beim Impfen der Lehrkräfte – einer weiteren Bedingung für den sicheren Schulbetrieb trotz Corona – waren erste Länder vor Ostern schon gut vorangekommen. Doch die Kampagnen wurden wegen des Impfstopps mit Astrazeneca für unter 60-Jährige jäh unterbrochen. Wie und wann sie fortgesetzt werden, ist noch unklar.

Insgesamt konstatiert Meidinger: „Bislang stehen beide zusätzlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen, die Schulen sicherer machen sollen, weitgehend nur auf dem Papier oder befinden sich im Ankündigungsmodus.“

Britta Ernst bedauert die erneuten Schulschließungen in Brandenburg. Mit mehr Tests und Impfungen lasse sich aber hoffen, „die Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien wieder in die Schulen zurückholen zu können“, sagte sie dem RBB-Inforadio am Mittwoch. „Zumindest einen Wechselunterricht wollen wir dann wieder starten.“ Ein Ausblick, der Erwartungen eines baldigen Normalbetriebs enttäuschen muss.

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