Unis in Berlin: Studierende kämpfen um ihre Jobs
Hunderten studentischen Beschäftigten an Berliner Unis droht der Verlust ihrer Stellen. Jetzt protestieren sie in einem offenen Brief.
Mehr als 600 studentische Beschäftigte an der Humboldt-Universität fürchten um ihre Jobs. Jetzt appellieren die Betroffenen in einem offenen Brief an Präsidium und Personalrat, endlich eine Lösung für das Problem zu finden. Nicht nur seien die Jobs für sie „existenzsichernd“. Auch würde das Streichen dieser Stellen „zu einer massiven Behinderung des alltäglichen Universitätsbetriebs und zu einem drastischen Verlust an Studienqualität führen“, heißt es in dem Brief, den rund 150 Personen unterschrieben haben, darunter auch zahlreiche Professorinnen und Professoren.
Bei dem Konflikt geht es wie berichtet um studentische Beschäftigte, die in nicht-wissenschaftlichen Bereichen arbeiten, wie im Computerservice der Uni. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts ist es nicht zulässig, diese nach dem studentischen Tarifvertrag (TV-Stud) zu bezahlen. Hintergrund ist eine entsprechende Formulierung im Berliner Hochschulgesetz, nach der Hilfskräfte nur bei „Tätigkeiten in Forschung und Lehre“ unterstützend tätig sein sollen.
Studierende kritisieren den Personalrat
Die betroffenen studentischen Beschäftigten müssten vielmehr in den Bereich des – höheren – Tarifvertrags der Länder (TV-L) fallen, hieß es in dem Urteil. Dazu sieht sich die HU aber nicht in der Lage. Der studentische Personalrat wirft der Unileitung in diesem Zusammenhang vor, Verwaltungsstellen einzusparen, indem Studierende zum günstigeren Tarif mit Daueraufgaben betraut werden.
Aus Sicht der Betroffenen geht der Personalrat aber zu rigoros vor. Dessen „verhärtete Positionen“ werden in dem Brief kritisiert und auch dafür verantwortlich gemacht, dass die Verträge der Studierenden nicht verlängert und offene Stellen nicht neu besetzt werden könnten. „Es geht uns ausdrücklich nicht um eine bestimmte Eingruppierung oder mehr Gehalt. Vielmehr sind wir offen für alle rechtlich möglichen Lösungen.“
Der Konflikt ist nicht nur auf die HU beschränkt. Auch an der TU Berlin sind 500 studentische Beschäftigte betroffen, wie Mathias Neukirchen, Kanzler der TU, am Mittwoch im Akademischen Senat der Uni sagte. Wenn es bis zum Ende des Jahres keine gesetzgeberische Initiative in Berlin gebe, würde die TU den Studierenden zwar nicht kündigen, sondern ihre Verträge würden auslaufen. Doch ihre Stellen, etwa in den Bibliotheken, würden nicht wieder besetzt werden.
Die Wissenschaftsverwaltung will die Sache prüfen
Neukirchen sagte, komme es nicht zu einer Änderung des Berliner Hochschulgesetzes, könnten die Hochschulen auch ihrerseits davon abweichen: wenn sie sich auf die Erprobungsklausel im Berliner Hochschulgesetz berufen. Die Erprobungsklausel erlaubt es den Hochschulen, von bestimmten Paragrafen des Berliner Hochschulgesetzes abzuweichen. Neukirchen sagte aber auch, er halte diesen Weg für langwierig, da verschiedene Gremien der TU und schließlich noch die Senatsverwaltung für Wissenschaft zustimmen müssten. Darum hofft der Kanzler, dass sich noch rechtzeitig etwas in der Politik bewegt: „Ich werde nichts unversucht lassen“, versprach er.
Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach erklärte auf Anfrage: „Wir wollen nicht, dass die Studierenden reihenweise ihre Jobs verlieren und der akademische Betrieb leidet.“ Die Wissenschaftsverwaltung prüfe, in welchem Umfang Hochschulen und Studierende betroffen sind und welche Handlungsnotwendigkeiten sich aus dem Urteil ergeben.