Gute Schulen für alle: Streit um Nationalen Bildungsrat beigelegt
Vergleichbare Schulabschlüsse, bessere Mobilität zwischen den 16 Ländern: Die Kultusminister wollen überraschend den lange umstrittenen Nationalen Bildungsrat mit vorantreiben.
Bessere Vergleichbarkeit, mehr Transparenz und größere Mobilität – wer wäre angesichts der zerklüfteten deutschen Bildungslandschaft nicht dafür? Die Kultusministerkonferenz (KMK) will sich im 70. Jahr ihres Bestehens auf den Weg zu einer einheitlicheren Qualität der Bildungsangebote machen. „Wir werden die künftige länderübergreifende Zusammenarbeit in Kernfragen der Bildungspolitik fortentwickeln“, erklärt KMK-Präsident Helmut Holter (Linke), Kultusminister in Thüringen. Am Donnerstag hatte die KMK in Berlin getagt – und dabei verständigte man sich überraschend darauf, gemeinsam mit dem Bund „die Weichen für einen Nationalen Bildungsrat zu stellen“.
Damit ist ein unausweichlich scheinender Konflikt mit der neuen Bundesregierung beigelegt. Denn gegen das Groko-Projekt eines Nationalen Bildungsrats – das Jahre zuvor schon von großen Bildungsstiftungen ins Spiel gebracht worden war – hatte sich die KMK zunächst vehement gewehrt. Mit dem Beschluss, „ein ländergemeinsames Konzept für den Nationalen Bildungsrat als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung zu erarbeiten“, geht die KMK nun in die Offensive. Offenbar wollen die Kultusminister das Verfahren proaktiv an sich ziehen. Bei der Berliner Plenarsitzung wurde eine Arbeitsgruppe der Amtschefs mit der Ausarbeitung von Eckpunkten für die Gespräche mit dem Bund beauftragt.
KMK-Reform sollte den Bildungsrat eigentlich überflüssig machen
Vor wenigen Wochen hatte KMK-Generalsekretär Udo Michallik die Schaffung des Bildungsrats noch rundheraus abgelehnt. Er bezeichnete das Gremium als geradezu kontraproduktiv auf dem Weg zu mehr Harmonisierung zwischen den Ländern. Das weitaus bessere Instrument wäre ein Bildungsstaatsvertrag. Für die KMK galt es einmal mehr, die Bildungshoheit der Länder zu verteidigen.
Baden-Württembergs Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU) wollte dem Projekt des Nationalen Bildungsrats eine umfassende KMK-Reform entgegensetzen. Eisenmann vertrat noch im Februar die Position, 16 entscheidungsbefugte Ministerinnen und Minister in der (reformierten) KMK seien bereits der gewünschte „Bildungsrat“. Dabei wollte sie zur wissenschaftlichen Beratung auch das Berliner Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) mit ins Boot holen. Das wurde aus der KMK als Einzelmeinung abgetan.
"Bildungschancen im Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern"
Ist der allseits erwartete Streit mit dem Bund jetzt tatsächlich beigelegt? Die neue Bundesregierung jedenfalls dürfte aufatmen, dass die Kultusminister den Nationalen Bildungsrat als eines der prominentesten Bildungsprojekte der Groko quasi adoptiert haben. Das Vorhaben steht ganz vorne im Bildungspaket des Koalitionsvertrags. Nach dem Vorbild des Wissenschaftsrats, der Bund und Länder zu Hochschulen und Forschung berät, soll der Bildungsrat zwei „Kammern“ haben: Eine wissenschaftliche Kommission mit prominentem Sachverstand aus der empirischen Bildungsforschung und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie eine Verwaltungskommission, in der Bund und Länder vertreten sind.
Der Bildungsrat soll helfen, „die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern zu verbessern“. Erwartet werden Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen – Schlagworte, die die KMK aufgegriffen hat. „Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam“, heißt es im Koalitionsvertrag. Dafür ist der Weg nach dem KMK-Votum nun frei.
Der "Deutsche Bildungsrat" scheiterte am Parteienstreit
Wie der Bildungsrat konkret arbeiten soll, ist also noch offen. Fest steht aber, dass auch er – wie der Wissenschaftsrat – lediglich Empfehlungen aussprechen kann. Dahinter würden dann Bildungsforscher und Fachpolitiker aus den Ländern und vom Bund stehen, doch das letzte Wort bei teuren Reformvorhaben hätten die Finanzminister. Und die haben etwa bei einer milliardenschweren Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Qualität der Lehre an den Hochschulen einfach Nein gesagt. Gekommen ist später ein weitaus preiswerteres Programm.
Immerhin will der Bund mit den zwei stimmberechtigten Kammern, die sich jeweils auf gemeinsame Empfehlungen einigen müssen, den Geburtsfehler des früheren, von 1966 bis 1975 bestehenden „Deutschen Bildungsrats“ vermeiden. Der hatte die Aufgabe, die überkommene Schulstruktur zu analysieren und den Finanzrahmen für die damals anstehenden umfassenden Bildungsreformen zu berechnen. Im historischen Vorgängergremium bestand indes ein ungeklärtes Verhältnis zwischen dem Gewicht der Bildungskommission mit den Experten und der Regierungskommission mit den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Letztere wurden erst involviert, wenn die Grundzüge der Empfehlungen schon feststanden.
Einen direkten Konflikt gab es etwa über die Gesamtschule. Die Experten empfahlen 1969 „die Einrichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen“, die bei Erfolg flächendeckend eingeführt werden sollten. Anfangs wurde dies auch von CDU-Politikern mitgetragen. Aber mit der Regierungsübernahme durch die SPD, die die Gesamtschule zum Kernstück ihrer Bildungsreformen machte, kam es darüber zum „Schulkampf“ zwischen CDU und SPD.
Einigen muss man sich beim Abitur, sagt das Verfassungsgericht
Vom Deutschen Bildungsrat übrig blieb die Erinnerung an eine „bildungspolitische Lähmung“ und eine Fortschreibung der „deutschen Bildungsmisere“, wie der Erziehungswissenschaftler Achim Leschinsky (Humboldt-Universität) 2005 in der Zeitschrift für Pädagogik in seinem maßgeblichen Aufsatz über den Deutschen Bildungsrat resümierte.
Heute ist die Situation weiterhin von zahlreichen Problemlagen zwischen mangelnder Inklusion und Chancengerechtigkeit gekennzeichnet – und von großer Unübersichtlichkeit. Vier- oder sechsjährige Grundschule, acht- oder neunjähriges Gymnasium, drei- oder zweigliedriges Schulsystem: Die erschwerte Mobilität junger Familien innerhalb der 16 Bundesländer erregt die Gemüter ebenso wie das Stagnieren der Schülerleistungen nach einem zwischenzeitlichen Aufschwung bei den internationalen Pisa-Tests.
Das gilt auch für die Diskussion, wie schwer oder leicht ein Einserschnitt im Abitur, und damit die Chance auf einen begehrten Studienplatz etwa im harten Numerus-clausus-Fach Medizin, in den jeweiligen Ländern zu schaffen ist. Das hat Ende 2017 das Bundesverfassungsgericht bemängelt und mit der Aufgabe an die Politik verbunden, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Was ein zusätzlicher Bildungsstaatsvertrag bringen soll
Richten soll es nun also der Nationale Bildungsrat. Sogar Anja Karliczek (CDU), die neue Bundesbildungsministerin, hat sich schon zu dem Vorhaben geäußert: „Wir müssen uns in Deutschland in der Bildungspolitik mehr zusammenraufen.“ Der richtige Ort dafür sei der Bildungsrat. Tatsächlich gilt als ausgemacht, dass der Bund künftig wieder mehr in der Bildung mitzureden hat, etwa beim Ganztagsausbau und beim Digitalpakt. Die Koalitionäre haben sich bereits darauf geeinigt, das Kooperationsverbot für den Schulbereich im Grundgesetz weiter zu lockern. So viel Einigkeit gab es selten zwischen Union und SPD beim Thema Bildung. Und nun offenbar auch mit den Ländern.
Doch die Kultusminister wollen mehr. Ein Instrument, das zuletzt der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) forciert hat, soll laut KMK nun ebenfalls auf Länderebene „geprüft“ werden – der Bildungsstaatsvertrag. Ins Gespräch gebracht wurde dieses Instrument unlängst von drei Bildungspolitikern in einem offenen Brief in der „Zeit“, von Burkhard Jungkamp, früher Bildungsstaatssekretär in Brandenburg (SPD), Josef Lange, Ex-Staatssekretär in Berlin und Niedersachsen (CDU), und Michael Voges, einst Staatsrat in der Hamburger Bildungsbehörde (SPD). Sie schlugen darin eine zentrale Abiturprüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, einen einheitlichen Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule sowie gemeinsame Kerninhalte in der Lehrerausbildung vor. Geregelt werden solle dies über einen Bildungsstaatsvertrag.
KMK zum 70. Jubiläum: "Hintern hochheben"
Die ehemaligen Staatssekretäre regten auch eine Reform der KMK an. Sie solle ihr zumeist geltendes Einstimmigkeitsprinzip und ihre nur einjährige Präsidentschaft aufgeben, um effektiver zu arbeiten. Schon bei der Festveranstaltung zum 70. Gründungsjubiläum der KMK am 15. Januar war die Selbstkritik dann so weit gediehen, dass Susanne Eisenmann drastisch postulierte: „Wir müssen den Hintern ein bisschen hochheben, sonst machen wir uns überflüssig.“
Bildungsstaatsvertrag und Bildungsrat widersprechen einander nicht. Im Gegenteil: Der Staatsvertrag wäre eine Grundlage, um Empfehlungen des Bildungsrats verbindlicher zu machen. Im Koalitionsvertrag ist zum Staatsvertrag nichts zu finden. Und aus der SPD-Fraktion im Bundestag ist zu hören, die Doppelkonstruktion sei zwar „eine Überlegung“. Andererseits wäre ein solcher Vertrag von „geringer Dynamik“.
Es bleibt also doch noch Potenzial für spannende Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, bevor der Wildwuchs im Bildungsföderalismus wirklich zu einem Garten Eden der guten Schulen wird.