Dauerhafte Bundesmittel für die Hochschulen: Skepsis, ob die Länder ihren Anteil leisten
Halten die Länder ihren Teil des "Zukunftsvertrags" für Studium und Lehre ein? Gewerkschaften und der Hochschulverband sind zum Stichtag 15. Januar skeptisch.
Was bringt der neue Hochschulpakt von Bund und Ländern? Die Gewerkschaften sind skeptisch und rufen für den morgigen Mittwoch zu einem Protesttag „gegen prekäre Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen“ auf. Kritisch zum Anteil der Länder hat sich auch der Deutsche Hochschulverband als Vertretung der Professorenschaft geäußert.
Anlass für die Proteste ist der Stichtag 15. Januar, zu dem die Länder nach der mit dem Bund geschlossenen Verwaltungsvereinbarung ihre Mittelverwendung darlegen müssen.
Durch den im Mai 2019 unterzeichneten „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ beteiligt sich der Bund ab 2021 erstmals dauerhaft an der Grundfinanzierung der Hochschulen. Mit dem Geld – bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro – sollen die Studienplatzkapazitäten bundesweit auf einem hohen Niveau gehalten, Studienbedingungen verbessert und mehr unbefristete Personalstellen in Studium und Lehre geschaffen werden.
Wie die Länder den Zukunftsvertrag mit „zusätzlichen Mitteln in derselben Höhe“ gegenfinanzieren und wie sie das Geld verwenden wollen, müssen sie jetzt gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklären.
Warnung, dass Länder ihre Kofinanzierung unterlaufen
Die dauerhafte Beteiligung des Bundes müsse „nachprüfbar genutzt werden, um endlich mehr Dauerstellen zu schaffen“, erklärten Sprecher von Verdi und der GEW. Im Bündnis „Frist ist Frust“ rufen sie in Berlin gemeinsam mit Initiativen von wissenschaftlich Mitarbeitenden zum Aktionstag an der Freien Universität auf. In der Mensa der Rost- und Silberlaube will das Bündnis von 11 bis 14 Uhr protestieren und informieren.
Vom Land Berlin werde eine Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Betreuungssituation erwartet, die über die bis 2022 geltenden Hochschulverträge hinausgeht. Danach soll bis Ende 2020 eine Quote von mindestens 35 Prozent unbefristet Beschäftigten im akademischen Mittelbau erreicht sein.
Der Hochschulverband hat die Länder aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag, die Bundesmittel in gleicher Höhe zu ergänzen, auch wirklich nachzukommen. DHV-Präsident Bernhard Kempen warnte davor, einzelne Ländern könnten die Kofinanzierung unterlaufen, indem sie bereits fließende Landesgelder „als im Vorgriff auf den Zukunftsvertrag verstetigt deklarieren“, also gegenrechnen.