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Deutschlands Professoren können mit höherer Besoldung rechnen.
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Update

Verfassungswidrig: Professoren verdienen zu wenig

Bundesweit könnten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung ein Drittel der Hochschullehrer mehr Geld bekommen. Besonders betroffen ist Berlin.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung haben erste Länder Konsequenzen angekündigt. Hessen will die W-Besoldung neu zu ordnen, dabei aber an den Leistungszuschlägen festzuhalten. „Diese Leistungsanreize bilden eine feste zweite Säule der Besoldung, auch wenn sie zurzeit nicht als klare gesetzliche Ansprüche verbrieft sind“, erklärte Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).

Auch die Berliner Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will das Urteil gemeinsam mit der Innenverwaltung prüfen. Das Urteil habe bundesweite Bedeutung, sagte Scheeres. „Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass sich Bund und Länder im Rahmen überregionaler Gremien über das weitere Vorgehen austauschen."

Die Berliner Unipräsidenten forderten den Senat auf, die Besoldung schnell anzuheben und die Zuschüsse der Hochschulen dafür zu erhöhen. „Wir können jetzt nicht die Zahl der Professuren reduzieren“, sagte FU-Präsident Peter-André Alt. Für Berlin könnte die Umsetzung des Urteils „relativ teuer werden“.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) forderte die Länder auf, das Urteil rasch umzusetzen und junge Hochschullehrer besser zu bezahlen. Eine Finanzspritze des Bundes schloss sie aus: „Die Personalausgaben sind einzig und allein Sache der Länder. Da sind die Zuständigkeiten klar zugeordnet.“ Bernhard Kempen, Präsident des Hochschulverbandes, nannte das Urteil „einen Meilenstein für das deutsche Wissenschaftssystem“. Die gesamte Professorenbesoldung gehöre jetzt auf den Prüfstand. Der Anwalt des Klägers, Wolfgang Löwer, Staatsrechtler in Bonn, zeigt sich „in vieler Hinsicht zufrieden“ mit dem Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag Vormittag entschieden, dass die Besoldung junger Professoren in Hessen verfassungswidrig niedrig ist. Die Hochschullehrer hätten Anspruch auf ein deutlich höheres Grundgehalt und ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Jetzt muss das Land die Professoren-Besoldung bis Januar 2013 reformieren.

Von dem Urteil sind rund 41.000 Hochschullehrer betroffen

Betroffen sind von dem Urteil mehr als ein Drittel der rund 41.000 deutschen Hochschullehrer, da es auch in anderen Bundesländern mit Hessen vergleichbare Regelungen gibt.

Nach dem Grundgesetz sind Dienstherren verpflichtet, ihren Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Maßstab dafür seien allgemeine Lebensstandards, urteilte das Gericht, aber auch der Dienstrang und die mit dem Amt verbundene Verantwortung. Die Besoldung des klagenden W2-Professors mit einem Grundgehalt von rund 3900 Euro sei jedoch „evident unzureichend“ im Vergleich zu Lehrern und jungen Regierungs- oder Studiendirektoren. Gesondert gezahlte Leistungsbezüge könnten das nicht ausgleichen. Ein „amtsangemessenes Alimentationsniveau“ sei über die Höhe des Grundgehalts oder über die Leistungsbezüge auszugestalten. Diese müssten dann aber „für jeden Amtsträger zugänglich und hinreichend verstetigt sein“. Auch ein neues Besoldungsmodell, habe der Gesetzgeber fortlaufend zu prüfen und zu korrigieren, wenn es „nicht tragfähig“ sei.

Am niedrigsten liegen die Grundgehälter in der W-Besoldung derzeit in Berlin. Ein W2-Professor erhält in der Hauptstadt derzeit 4027 Euro als Grundgehalt, ein W3-Professor bekommt ein Grundgehalt von 4890 Euro. Alle anderen Ländern zahlen mindestens mehr als 4200 Euro (W2) bzw. mehr als 5100 Euro (W3). In der unteren Gehaltsgruppe liegen neben Hessen auch Bremen, Brandenburg und das Saarland. Die mit Abstand höchsten Grundgehälter zahlt Baden-Württemberg: 4578 Euro für W2-Professoren und 5528 Euro für W3-Professoren.

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten die Professorinnen und Professoren noch befristete wie unbefristete Zuschläge für besondere Leistungen: wie Publikationen, Preise in der Forschung, Patente, für besondere Anstrengungen in der Lehre oder die Wahrnehmung von Funktionen in der Hochschule, etwa als Dekanin oder Dekan. Der Höhe der Zuschläge durch die Uni-Leitung sind dabei theoretisch keine Grenzen gesetzt. Allerdings sind die Personaletats der Hochschulen gedeckelt. Leistet sich eine Hochschule viele Spitzenverdiener, muss sie anderen Professoren weniger bezahlen. Wie einzelne Hochschulen ihr Gehaltsgefüge gestalten, betrachten sie als ihr Geheimnis. Die Freie Universität teilte unlängst mit, sie habe die Ausnahmemöglichkeit, über die Besoldungsgruppe B10 (monatlich 10.316 Euro) hinauszugehen, noch nicht angewendet.

Die W-Besoldung löste im Jahr 2005 bei neu berufenen Professoren die alte einheitliche C-Besoldung ab, bei der der Lohn abhängig vom Alter steigt.

Tilmann Warnecke, Jost Müller-Neuhof

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