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Was verdient ein Hochschullehrer? Der Fall eines W 2-Professors kommt jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
© picture-alliance/ dpa

Besoldung von Hochschullehrern: Was dem Professor gebührt

Der Fall eines hessischen W 2-Professors, der sich nicht angemessen entlohnt sieht, soll demnächst in Karlsruhe entschieden werden. Die vor zehn Jahren eingeführte neue W-Besoldung steht in der Kritik - auch wegen großer Unterschiede von Land zu Land.

Ist die W-Besoldung für Professoren angemessen? Über diese Frage soll am 14. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVG) entscheiden. Geklagt hat ein Marburger Professor, der seine Besoldung in der Gehaltsgruppe W 2 mit einem Grundgehalt von 4239 Euro (Stand Januar 2012) für nicht verfassungskonform hält. Das von ihm angerufene Verwaltungsgericht Gießen vertrat die Auffassung, das W 2-Grundgehalt stelle in der Tat „keine dem Amt des Professors angemessene Alimentation dar“ und leitete die Klage ans BVG weiter.

Eingeführt wurde das System vor zehn Jahren mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung vom 16. Februar 2002. Danach werden Professoren nicht mehr wie früher gemäß ihres Dienstalters in den Stufen C 2 bis C 4 bezahlt, sondern erhalten ein festes Grundgehalt in den Besoldungsgruppen W 1, W 2 und W 3 und variable Leistungsbezüge. Diese können sie bei Berufungs- oder Bleibeverhandlungen erreichen oder für besondere Leistungen in Lehre und Forschung sowie etwa für Leitungsaufgaben beantragen.

Der Hochschulverband, der den Marburger Professor juristisch unterstützt, verweist jetzt auf die bundesweit großen Unterschiede beim Grundgehalt. Die Differenz liegt bei bis zu 638 Euro. Das höchste W 3-Grundgehalt erhalten Professoren in Baden-Württemberg mit 5528 Euro, das niedrigste in Berlin mit 4890 Euro, heißt es in der Verbandszeitschrift „Forschung und Lehre“ (2/2012). Der Aufstellung zufolge gehören Bayern mit 5366 Euro und Hamburg mit 5317 Euro zu den Spitzenreitern, Hessen mit 5147 Euro und Bremen mit 5163 Euro zu den Schlusslichtern. Ähnlich sind die Zahlenverhältnisse in der Gruppe W 2 (Baden-Württemberg: 4578 Euro, Berlin: 4027 Euro) und W 1, der Vergütung für Juniorprofessoren (Baden-Württemberg: 3924 Euro, Berlin: 3525 Euro).

Ein im September 2011 von „Forschung und Lehre“ veröffentlichtes Ranking hatte ergeben, dass die schlecht bezahlten Berliner Professuren bundesweit mit am besten ausgestattet sind. Im Teilbereich „strukturelle Bedingungen“ mit Kriterien wie Erfolge in der Exzellenzinitiative, wissenschaftliche Mitarbeiter pro Professor und Grundmittel für die Lehre kam Berlin hinter Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland auf den vierten Platz. Schlechte Werte bei der Besoldung und dem Dienstrecht ließen Berlin allerdings bundesweit auf Rang 12 abrutschen.

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