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Unterstützt. Von August an erhalten Schüler mehr Bafög, Studierende kommen ab dem Wintersemester in den Genuss der Reform.
© picture alliance / dpa

Reform tritt am 1. August in Kraft: Mehr Bafög für Schüler - bald auch für Studierende

Vor zwei Jahren wurde die Bafög-Reform beschlossen, nun wird sie wirksam: Ab dem 1. August steigen die Bedarfssätze für Schüler, zum Wintersemester sollen auch Studis profitieren.

Vom 1. August an steigt das Bafög – allerdings zuerst nur für Schüler. Studierende werden von der Erhöhung erst mit dem Beginn des Wintersemesters im Herbst profitieren. Damit tritt die Bafög-Reform aus dem Jahr 2014 in Kraft. Die Bedarfssätze steigen dabei um sieben Prozent. Schüler können dann bis zu 590 Euro bekommen, statt wie bislang höchstens 538 Euro. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, können maximal 537 Euro monatlich bekommen. Vorher gab es höchstens 495 Euro. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt der Höchstsatz auf monatlich 735 Euro (vorher bis zu 670 Euro). Wegen der steigenden Mietkosten hat die Bundesregierung den Wohngeldzuschlag um 9,7 Prozent erhöht.

Der Kinderbetreuungszuschlag steigt auf 130 Euro für jedes Kind. Bis dahin gab es monatlich 113 Euro für das erste Kind, 85 Euro für jedes weitere Kind.

Mehr Bafög-Berechtigte

Der Kreis der Bafög-Berechtigten wird etwas größer. Er erweitert sich nach Darstellung der Bundesregierung um etwa 110 000 Schüler und Studierende, weil die Freibeträge beim Einkommen der Eltern um sieben Prozent erhöht werden. Im Jahr 2014 bekamen demnach 925 000 Schüler und Studierende Bafög, bei den Studierenden ist es ungefähr ein Drittel.

Als Freibetrag wird jene Summe bezeichnet, die vom Einkommen der Eltern abgezogen wird – das so errechnete Einkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des Bafögs. Bislang lag der Freibetrag von miteinander verheirateten Eltern bei 1605 Euro. Mit der Reform liegt er bei 1715 Euro. Auch die Freibeträge für Eltern in anderen Konstellationen sowie für Lebenspartner steigen. Minijob-Einkommen von monatlich 450 Euro werden fortan nicht mehr aufs Bafög angerechnet, bislang sind 400 Euro frei. Für eigenes Vermögen wird der Freibetrag um 2300 Euro auf 7500 Euro erhöht.

Förderung bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses

Die lang monierten Förderlücken zwischen dem Bachelor und dem Master werden geschlossen: Fortan wird die Förderung bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses gewährt und nicht mehr nur bis zur letzten Prüfungsleistung. Außerdem wurden die sechzehn Länder mit der Reform verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine Bafög-Antragsstellung online zu ermöglichen.

Zu den bereits in Kraft getretenen Änderungen gehört, dass bereits ab der vorläufigen Zulassung zum Master-Studium eine Bafög-Förderung möglich ist, wenn danach innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erfolgt. Studierende können vor einem Masterstudium auch einen Vorabentscheid beantragen, um Auskunft über ihre Förderfähigkeit zu erhalten und ihr Studium so besser planen zu können. Dauert die Bearbeitung des Bafög-Antrags lange, können die Studierenden eine Abschlagszahlung von bis zu 80 Prozent des voraussichtlichen Bedarfs bekommen. Vorher waren maximal 360 Euro monatlich. Bafög-Anträge sollten möglichst mehrere Wochen vor der erwarteten Förderung gestellt werden, besser sogar mehrere Monate vorher.

825 Millionen Euro kostet die Erhöhung

Geflüchtete Studierende mit Aufenthaltstitel aufgrund humanitärer Gründe oder mit Duldung müssen nur eine 15-monatige Aufenthaltsdauer in Deutschland vorweisen können, um Bafög zu bekommen, früher waren es vier Jahre.

Das Bafög wurde 1971 eingeführt. Aktuell wird es zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Höchstens 10 000 Euro müssen zurückgezahlt werden. Lange Zeit teilten sich Bund und Länder die Kosten für das Bafög: der Bund übernahm 65 Prozent, die Länder 35 Prozent. Seit Anfang 2015 finanziert der Bund alles. Die Länder werden dadurch um jährlich 1,7 Milliarden Euro entlastet. Die jüngste Bafög-Erhöhung kostet zusätzlich 825 Millionen Euro.

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