Jacobs University Bremen: „Landeshilfen für die Jacobs-Uni rechtswidrig“
Darf das Land Bremen die verschuldete private Jacobs-Universität weiter fördern? Ein Gutachten im Auftrag der Linksfraktion stellt dies infrage.
Die rot-grüne Koalition in Bremen verstößt mit ihren geplanten weiteren Subventionen für die private Jacobs University Bremen (JUB) gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls ein Gutachten, das die Bremer Linksfraktion am Montag vorstellte. Wie bereits berichtet, will die hochverschuldete Hansestadt die schon mehrfach geförderte finanzschwache Hochschule noch einmal mit 46 Millionen Euro unterstützen.
Bei dieser Summe handelt es sich um einen bisher kaum getilgten Kredit von 2003, den die JUB bei einer Förderbank des Landes aufgenommen hatte und den jetzt der Stadtstaat anstelle der Uni abbezahlen will, zuzüglich Zinsen. Bremen muss dafür selber neue Schulden aufnehmen und will deshalb am Mittwoch einen Nachtragshaushalt verabschieden.
Streit um mögliche Wettbewerbsverfälschung
Ein Bremer Anwaltsbüro hat jetzt im Auftrag der Linksfraktion eine „gutachterliche Stellungnahme“ verfasst. Demnach verstößt die geplante Kreditübernahme gegen EU-Recht, wonach Staatsbeihilfen an Privatunternehmen nicht den Wettbewerb verfälschen dürfen. Zumindest hätte der Senat die geplante Hilfe vorab bei der EU anmelden müssen, so der Gutachter.
Zuvor war bereits eine andere Anwaltskanzlei im Auftrag des Senats zu dem Schluss gekommen, dass es sich überhaupt nicht um eine Beihilfe handele. Denn die Privathochschule „agiert innerhalb des staatlichen Bildungssystems (ist staatlich akkreditiert) und wird staatlich überwacht“; zudem wolle sie keine Gewinne erzielen. Dem widerspricht jetzt der Linken-Gutachter: Die JUB sei zwar staatlich anerkannt, unterliege aber nicht der Rechtsaufsicht des Senats und sei eine klassische Privatuniversität im Wettbewerb zu anderen.
Schon die Bürgschaft ein Verstoß gegen EU-Recht?
Auf Nachfrage verteidigte das Bremer Wirtschaftsressort am Montag die Schuldenübernahme. Bremen schaffe so die Grundlage dafür, dass die Schweizer Jacobs Foundation von 2018 bis 2027 insgesamt 100 Millionen Schweizer Franken (gut 86 Millionen Euro) an die JUB zahle. Diese Hilfe hatte die Stiftung bereits 2013 zugesagt, doch galt dafür bisher ein Sonderkündigungsrecht, auf das die Stiftung jetzt verzichten soll. Der Ressortsprecher brachte diesen Deal so auf den Punkt: „Wir kaufen 100 Millionen Schweizer Franken für 46 Millionen Euro, die im Falle des An-die-Wand-Fahrens der JUB eh weg wären“, denn das Land hatte schon vor Jahren eine Bürgschaft für den Kredit übernommen. Aus Sicht der Linksfraktion war allerdings auch dies bereits ein Verstoß gegen EU-Recht.