Neue Regeln für die Wissenschaft: Koalition einigt sich auf Urheberrecht
Die Hochschulen dürfen 15 Prozent eines Werks ohne Genehmigung der Verlage nutzen - doch diese Regelung gilt vorerst nur für fünf Jahre
Unmittelbar vor den Parlamentsferien hat sich die große Koalition nach langem Streit noch auf ein neues Gesetz zum Urheberrecht geeinigt. Der Kompromiss vom Dienstag sieht vor, dass es bei der Regelung im Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) bleibt, wonach Bildungseinrichtungen 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen, Hochschulen etwa auch in ihren digitalen Semesterapparaten. Für die eigene Forschung können 75 Prozent eines Werkes ohne die vorherige Zustimmung des Verlags vervielfältigt werden. Diese Schranken haben laut dem Gesetzentwurf auch Vorrang vor Lizenzangeboten der Verlage.
Allerdings setzte die Union durch, dass die Schranken zunächst nur für fünf Jahre gelten. Nach vier Jahren soll die Wirkung evaluiert werden. Die Union hatte sich in den Verhandlungen mit der SPD immer wieder für Regelungen starkgemacht, mit denen die Verlage besser gefahren wären. „Bis zum letzten Moment hat die SPD-Bundestagsfraktion gekämpft, damit die wissenschaftsfreundliche Reform des Urheberrechts nicht scheitert", erklärten Ernst Dieter Rossmann und Marianne Schieder von der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Fraktion. "Dieser Einsatz hat sich gelohnt: Ein Durchlöchern des Gesetzes durch Ausnahmen für Lehrbücher oder den Vorrang für ,angemessene Lizenzangebote', wie sie die Unionsfraktion durchsetzen wollte, konnten wir verhindern."
Union und SPD ringen weiter um Entschließungsantrag
Michael Kretschmer, der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, teilte mit: „Mit der einheitlichen Wissenschaftsschranke schaffen wir Sicherheit für die Nutzer und beenden einen jahrelangen Konflikt. Auf Grundlage des neuen Urheberrechts können nun neue attraktive Geschäftsmodelle der Verlage entstehen.“
Während sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen am Dienstag auf den Gesetzentwurf einigten, rangen SPD und Union aber weiter um Formulierungen in einem Entschließungsantrag, der die Regierung bei der Umsetzung des Gesetzes zu entsprechendem Vollzug auffordert. Dieser enthielt am Dienstag dem Vernehmen nach noch die Feststellung, dass an Hochschulen die Einzelabrechnung der verwendeten Werke der richtige Weg ist. Gegebenenfalls könnte die Einzelabrechnung, die den Hochschulen zu bürokratisch erscheint, bei nächster Gelegenheit wieder auf den Tisch kommen, das Gesetz entsprechend angepasst werden.