Wem gehört der Mond?: Juristen fordern neue Regelwerke für die Raumfahrt
Immer mehr Satelliten im Orbit und wachsendes Interesse an Rohstoffen anderer Himmelskörper. Die bisherigen Verträge müssen überarbeitet werden, fordern Experten auf einer Tagung in Köln.
Vor 57 Jahren schickte die Menschheit erstmals ein Objekt in den Weltraum: Sputnik. Mittlerweile fliegen jährlich Dutzende Raketen mit Satelliten und Sonden ins All. Damit verschärft sich, zumindest im erdnahen Raum, das Problem des Weltraummülls. Alte Raketenstufen, Satelliten und viele Trümmer jagen dort mit 25 000 Kilometern pro Stunde und mehr umher – und bedrohen aktive Satelliten. „Für Land, Luft und See gibt es Verkehrsregeln, nur für den Weltraum nicht. Man muss jetzt einen Aufschlag machen“, sagt Bernhard Schmidt-Tedd vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). „Aktuell werden noch dazu viele Klein- und Kleinstsatelliten, für die ein schmales Finanzbudget ausreicht, hochgeschossen.“ Bereits Millimeter kleine Partikel können Schäden verursachen, selbst größere Satelliten außer Gefecht setzen.
Wer haftet, wenn ein Satellit beschädigt wird?
„Es muss geklärt werden, in welche Höhen und Umlaufbahnen welche Satelliten gebracht werden, fordert Schmidt-Tedd am Donnerstag auf einer Konferenz zum Weltraumrecht an der Uni Köln. „Es muss auch geklärt werden, ob ein aktiver Satellit einem abgeschalteten vorsorglich ausweichen muss und wer dann diesen Energieverbrauch bezahlt“, erläutert er. „Und wer bei Kollisionen, die es bereits gegeben hat, für die schwer nachweisbaren Schäden aufkommt.“
Auf der Erde ist das geregelt. Schlägt ein Trümmer ein, haftet die Startnation des Objekts. Entsprechend groß war die Sorge, als 2011 der deutsche Forschungssatellit „Rosat“ auf die Erde stürzte. Er sollte größtenteils verglühen, doch der harte, große Spiegel galt als widerstandsfähig. Beinahe hätten Trümmer Peking getroffen, zeigten Analysen im Nachhinein. Doch es war nochmal gut gegangen.
Wer regelt den Abbau von Rohstoffen auf dem Mond?
Eine weitere Frage lautete: „Wem gehört der Mond?“ Der Internationale Weltraumvertrag verbietet es Staaten, sich Himmelskörper anzueignen, sagt Stephan Hobe, Weltraumrechtler an der Uni Köln. Im Mondabkommen werde dieser mit seinen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit bezeichnet. Es gebe aber eine rechtliche Grauzone, die Verträge müssten überarbeitet werden. Der Kölner Experte warnt: „Die Amerikaner wollen stark an das Thema Ressourcenabbau und Eigentumsrechte zur wirtschaftlichen Nutzung ran. Wir sollten in Alarmstimmung sein bei Alleingängen.“
Etwas Zeit ist noch. Es wird Jahrzehnte dauern, bis Geräte zum Abbau und zur Verarbeitung von Rohstoffen auf dem Mond einsatzbereit sind. Der aus gegenwärtiger Sicht wichtigste Rohstoff ist Helium-3, das als Brennstoff für Kernfusionsreaktoren infrage kommt. Doch solche futuristischen Kraftwerke gibt es noch nicht mal auf der Erde. (mit dpa)
Ralf Nestler