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Internationale Studierende und Lehrende sitzen im Hörsaal einer deutschen Universität.
© Jan-Peter Kasper/FSU/dpa picture-alliance

Studium in Corona-Zeiten: Internationaler Austausch auf Sparflamme

Was es für die Hochschulen bedeutet, dass Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland nachweisen müssen, dass ihr Studiengang nicht ausschließlich digital stattfindet. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Jan Kixmüller

Als US-Präsident Donald Trump ausländische Studierende, die wegen Corona nur an Onlinekursen teilnehmen konnten, aus dem Land werfen wollte, war der Aufschrei in Deutschland groß. 

Als nun bekannt wurde, dass auch Studierende, die ein digitales Studium in Deutschland beginnen wollen, kein Visum erhalten, hagelte es von der Opposition laute Kritik an der Regelung des Bundesinnenministeriums. Die Rede war von Doppelmoral. 

[Mehr zur Kritik an der deutschen Einreiseregelung für ausländische Studierende vor dem Hintergrund von Donald Trumps Ausweisungs-Drohung lesen Sie hier]

Doch bei genauerem Hinsehen sind die Dinge etwas anders gelagert. Kein Studierender aus dem Ausland, der bereits hier studiert, soll ausgewiesen werden. Vielmehr müssen Studenten, die ein neues Studium aufnehmen, nachweisen, dass dafür ihre Präsenz im Land nötig ist.

Was im zumeist volldigitalen Sommersemester schwierig geworden wäre, könnte nun einfacher sein. Denn nach dem Corona-Semester macht die Hochschulkonferenz zum kommenden Wintersemester an den Universitäten eine Tendenz zur Mischung aus Präsenz- und digitaler Lehre aus. 

Damit könnten Immatrikulierte aus dem Ausland eine entsprechende Begründung zur Einreise erhalten. Und die Universitäten könnten – unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen – den für Wissenschaft und Wirtschaft so wichtigen internationalen Austausch zumindest auf Sparflamme aufrechterhalten. 

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