zum Hauptinhalt
Unmut an der Charité. Bei manchen ist der Eindruck entstanden, der Vorstand vom BIH habe seinen Wunschkandidaten durchsetzen wollen. Der überzeugt aber nicht alle.
© imago/Jochen Tack

Umstrittenes Verfahren: Im Doppelpack ans Berlin Institute of Health (BIH)

Neue Details im Streit um Rekrutierung eines Professors: Auch die Lebenspartnerin des vom Vorstand gewünschten Bewerbers hat ein Angebot bekommen

Im Streit um die Besetzung einer Position am Berlin Institute of Health (BIH) gibt es neue Details. Wie jetzt bekannt wird, hat das BIH der Lebenspartnerin des vom BIH-Vorstand favorisierten Kandidaten ebenfalls eine Professur am BIH angeboten. In einer Mail des BIH-Vorstandsvorsitzenden Erwin Böttinger an den Vorstand vom 9. März heißt es: „Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass Herr Schulze und Frau Keller (Namen von der Redaktion geändert) die jeweiligen Angebote … akzeptiert haben.“ Das BIH erklärt auf Nachfrage jedoch, die Gespräche mit Keller hätten lediglich das Ziel gehabt, „auf Basis von Absichtserklärungen Optionen“ zu sichern: „Es gibt kein verbindliches Angebot, keine Berufungszusagen und kein Berufungsverfahren“, betont das BIH.

An der Charité ärgern manche sich gleichwohl über den Vorgang. Zwar ist es nicht ungewöhnlich, dass Unis den Partnern von Berufenen bei der Jobsuche am neuen Wohnort helfen („Dual Career Service“). Sollte der Partnerin des Kandidaten aber eine Professur in Aussicht gestellt worden sein, offenbare dies ein Verständnis von „Dual Career“ als „Nepotismus“, sagt einer.

Der Vorstand warb für die Nominierung seines Wunschkandidaten

Ob und wann der vom Vorstand in dem umstrittenen Verfahren bislang favorisierte Schulze tatsächlich berufen wird, ist weiter offen. Denn ein neuer Termin für eine Sitzung der Berufungskommission, in deren Händen die letzte Entscheidung liegt, ist noch nicht festgesetzt, wie das BIH auf Anfrage mitteilt. Die am 13. April geplante Sitzung wurde verschoben – aufgrund der Querelen über das Verfahren, wie ein Insider sagt. Kritiker werfen dem Vorstand vor, die Findungskommission zu ihrer „Erfüllungsgehilfin degradiert“ zu haben. Der Charité-Dekan Axel Pries erklärt hingegen, vor der Berufungskommission müsse die Findungskommission tagen, wofür aber noch kein Termin gefunden worden sei. Die Aufgabe der Findungskommission ist es, der Berufungskommission am Ende ihrer Suche nur eine Bewerberin oder einen Bewerber zu präsentieren.

Allerdings schien die Findungskommission sich im März bereits auf den vom Vorstand favorisierten Schulze geeinigt zu haben, wie eine Mail vom BIH-Vorstandsvorsitzenden Erwin Böttinger vom 21. März an den Dekan nahelegt: „Schlussendlich haben sich die Kommissionsmitglieder einstimmig dafür ausgesprochen, den BIH-Chair mit Herrn Schulze zu besetzen.“ Der BIH-Vorstand betont öffentlich jedoch, das Verfahren sei weiter offen gewesen.

Aus zwei Sitzungsprotokollen der Findungskommission geht jedenfalls hervor, dass der Vorstand für eine Nominierung von Schulze warb. Böttinger sagte demnach in der Sitzung vom 17. März, Ziel sei, „ein gemeinsames Votum der Kommission zur Personalie zu erreichen, da dieses entscheidend für den Verlauf des weiteren Verfahrens sei“.

Es sei ein großes Risiko, "die Suche wieder zu öffnen"

Dem Protokoll zufolge war Schulze in der Findungskommission umstritten. Kommissionsmitglieder wiesen auch darum auf die Möglichkeit hin, „das Verfahren zu öffnen und andere Kandidaten und vor allem Kandidatinnen für die Chair-Position zu bedenken“. Böttinger und Pries erklärten demnach aber, „dass es mit Schulze jetzt eine sehr gute Möglichkeit gebe, das Verfahren zum Erfolg zu bringen und es andererseits ein großes Risiko mit ungewissem Ausgang sei, diese Möglichkeit nicht wahrzunehmen und die Suche wieder zu öffnen“.

In der Sitzung vom 20. März wurde laut Protokoll in der Findungskommission die Frage aufgeworfen, ob es für eine Abstimmung über den Kandidaten nicht schon zu spät sei. Böttinger erklärte daraufhin, die Findungskommission sei frei in ihrer Entscheidung und das Votum – unabhängig vom Ergebnis – entscheidend für das weitere Verfahren. Dies sei auch Schulze so kommuniziert worden.

In der Folge sprachen sich die Anwesenden „einstimmig dafür aus, die Position des BIH Chairs mit Schulze zu besetzen und verpflichten sich, ihn bestmöglich zu integrieren und mit ihm zusammenzuarbeiten“. Und weiter notiert das Protokoll, der Vorstand habe die Anwesenden darum gebeten, „diese Entscheidung als klare Erfolgsmeldung und erreichten Meilenstein des BIH in den Gliedkörperschaften und der Berliner Community zu kommunizieren“.

Dass die Entscheidung dennoch völlig offen war, hat das BIH inzwischen auch gegenüber dem Gericht beteuert. Das von einem Bewerber angestrengte Verfahren sei daraufhin eingestellt worden, erklärt das BIH. Ob das Verfahren rechtssicher ist, wird sich aber erst erweisen, wenn am Ende eine abgelehnte Person eine Konkurrentenklage anstrengt.

Zur Startseite