Berliner Staatssekretär mit Stasi-Vergangenheit: Humboldt-Uni entscheidet am Mittwoch über den Fall Holm
Der umstrittene Berliner Staatssekretär Andrej Holm bittet erstmals die Opfer des DDR-Regimes um Verzeihung. Indes prüfen Rechts- und die Personalabteilung der HU seine Stellungnahme.
Andrej Holm möchte als Bau-Staatssekretär im Amt bleiben. Doch die Debatte über seine Vergangenheit als hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter hat sich nicht nur am Donnerstag durch die Parlamentssitzung gezogen. Auch am Freitag hörte man deutliches Grummeln in der rot-rot- grünen Koalition. Am kommenden Mittwoch will die Humboldt-Universität ihre Entscheidung im Fall Holm bekannt geben. Das teilte die HU am Freitagnachmittag mit.
Zuvor hatte Holms Anwalt fristgerecht am Donnerstag eine Stellungnahme zu dessen Falschangaben über seine Stasi-Tätigkeit bei der HU eingereicht. Am Freitagmittag gab Holm zusätzlich eine persönliche Erklärung ab – als Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Demnach hält Holm an seinem Amt als Bau-Staatssekretär fest und will an der HU eine „arbeitsrechtliche Klärung“ seines Falles.
Bewusste Falschangaben in einem Zusatzbogen zum Personalfragebogen der HU will Holm offenbar erneut zurückweisen: Er habe sich 2005 an der HU beim Ausfüllen eines Zusatzbogens zum Personalfragebogen „in der Einordnung meines Status und meiner Diensteinheiten auf meine Erinnerungen verlassen“. Seinem damaligen „Wissensstand und Selbstbild“ habe „eine begonnene Ausbildung zur Vorbereitung auf eine hauptamtliche Tätigkeit beim MfS“ entsprochen.
Holm entschuldigt sich außerdem „insbesondere bei den Opfern des Repressionsapparates der DDR“, wenn bei diesen „der Eindruck entstanden sein sollte“, er wolle „erlittenes Unrecht relativieren“. Holm schreibt: „Das lag nicht im entferntesten in meiner Absicht und ich möchte mich dafür entschuldigen“. Es ist das erste Mal seit Beginn der Debatte um seine Stasi-Vergangenheit, dass er sich bei den Opfern des DDR-Regimes entschuldigt.
Stellungnahme an die HU
Holm macht allerdings auch deutlich, dass er sein Amt als Staatssekretär weiter ausüben möchte. Er spricht von einem Aufbruch „zu einer Verantwortung für die Gestaltung der Wohnungspolitik in Berlin“. Mit der Humboldt-Uni habe er zwischenzeitlich einen Auflösungsvertrag erwogen, „um eine politische Entscheidung, die sich nicht hinter einer arbeitsrechtlichen einreihen sollte, möglich zu machen“. In der aktuellen Situation allerdings halte er jetzt „eine arbeitsrechtliche Klärung parallel zu der politischen Entscheidung für unerlässlich“.
Die Humboldt-Universität bestätigte in ihrer Pressemitteilung vom Freitagnachmittag, dass mit Holms Rechtsanwalt „Gespräche über einen Auflösungsvertrag geführt“ wurden. „Herr Holm hat am späten Abend des 12. Januar diesen Weg verworfen“, heißt es weiter. Die Stellungnahme zu Holms Angaben im Personalfragebogen stammt demnach auch von seinem Anwalt. Die Rechtsabteilung und die Personalabteilung der HU würden diese nun „weiter prüfen“, teilte die Uni mit. Eine Entscheidung – die letztlich HU-Präsidentin Sabine Kunst fällt – werde die Universität dann am kommenden Mittwoch abgeben.
Grundlage für die Stellungnahme sind die Auskünfte, die die HU von der Stasiunterlagenbehörde zu Holm bekommen hat. Er ist an der HU fest angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Stadtsoziologie und aktuell wegen seiner Tätigkeit als Staatssekretär für Wohnen beurlaubt.
Wer vor dem 13. Januar 1970 geboren ist, muss den Fragebogen ausfüllen
Holm hatte bei seiner Einstellung behauptet, nicht bei der Staatssicherheit beschäftigt gewesen zu sein, keine Verpflichtungserklärung abgegeben zu haben und auch kein Geld von der Stasi bekommen zu haben. Er hatte lediglich erklärt, seinen Wehrdienst im Stasi-Wachregiment Feliks Dzierzynksi abgeleistet zu haben. Tatsächlich war er aber fünf Monate lang als Offiziersschüler bei der Stasi, wozu er sich schriftlich verpflichtet hatte, und bezog entsprechend ein deutlich höheres Gehalt als Wehrdienstleistende.
Den Zusatzfragebogen müssen alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausfüllen und unterschreiben, die bei der Auflösung der Stasi am 13. Januar 1990 bereits 18 Jahre alt waren. Holm wurde kurz nach Beginn seiner Offizierslaufbahn im September 1989 19 Jahre alt. Am Ende des Zusatzbogens heißt es: „Es ist mir bekannt, dass falsche Angaben die Entlassung nach sich ziehen können.“ In der Vergangenheit sind Mitarbeiter auch von Universitäten wegen Falschangaben entlassen worden. Holm drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung. Sollte die HU Holm kündigen, müsste der Personalrat einbezogen werden. Selbst wenn dieser der Kündigung nicht zustimmen würde, hätte er aber kein Veto-Recht. Infrage kommt als Disziplinierungsmaßnahme auch eine Abmahnung.
Studierendenvertreter der HU fordern, dass Holm, der als kompetenter und engagierter Wissenschaftler gilt, seine Stelle behalten darf. Auch haben 350 Wissenschaftler sich in einem offenen Brief für ihn engagiert
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