Embryonenschutz: Gesetz aus der Steinzeit
Das Embryonenschutzgesetz ist wichtig, aber hoffnungslos veraltet. Ein Kommentar.
Es ist gut, das Deutschland ein Embryonenschutzgesetz hat, das regelt, was Reproduktionsmediziner mit Keimzellen und Embryonen tun dürfen und was nicht. Aber es ist schlecht, das dieses Gesetz mittlerweile 26 Jahre alt ist. Das ist, als wollte man mit einem von Neandertalern geschriebenen Regelwerk den Straßenverkehr Berlins lenken – jedenfalls gemessen an den Quantensprüngen, die in dieser Zeit in der Zell- und Entwicklungsbiologie stattgefunden haben: Klonen, Reprogrammieren von Haut- zu Stammzellen, künstliche Keimzellen, gentechnische Korrekturen und so weiter. Dass eine Reform überfällig ist, zeigt auch der aktuelle Fall von Ärzten, die möglicherweise das Embryonenschutzgesetz verletzt haben und denen nun eine empfindliche Strafe droht, weil sie überzählige Embryonen aus künstlichen Befruchtungen genetisch fremden, ungewollt kinderlosen Frauen implantiert haben. Diese Situation ist wegen der vielen dringend zu regelnden Fragen zur Embryospende entstanden. Es ist verständlich, dass sich die Politik vor einer Diskussion der ethisch heiklen Fragen, die der medizinisch-biotechnologische Fortschritt aufwirft, drücken will. Aber die Fragen werden nicht verschwinden. Es werden mit jedem Tag mehr.
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