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Blick durch eine Drehtür in eine Bibliothek.
© Thilo Rückeis

Umstrittene Honorarprofessur: FU lehnt "Emmely"-Richter offenbar ab

Der Berliner Arbeitsrichter, der einst über Kassiererin "Emmely" urteilte, wird offenbar nicht Honorarprofessor der Freien Universität.

Axel Aino Schleusener, Vorsitzender Richter am Berliner Landesarbeitsgericht, wird offenbar nicht Honorarprofessor der Freien Universität (FU). Nach unbestätigten Informationen eines Insiders kam im Akademischen Senat der FU am Mittwoch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung keine Mehrheit dafür zustande. In der zweiten Abstimmung des Gremiums zur Honorarprofessur Schleuseners soll es am Mittwoch zehn Jastimmen, zehn Neinstimmen und eine Enthaltung gegeben haben. Die Freie Universität wollte sich auf Anfrage nicht äußern, zu Personalangelegenheiten werde grundsätzlich keine Auskunft gegeben.

Das Gremium war über die Personalie entzweit

Schleusener sollte auf Wunsch des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FU zum Honorarprofessor ernannt werden. Der Richter hatte im Jahr 2008 ein umstrittenes Urteil im Fall der Kassiererin „Emmely“ gesprochen. Dass der Akademische Senat über die Personalie entzweit ist, hatte sich wie berichtet bereits im Juli gezeigt. Damals stimmten noch zehn Mitglieder für Schleusener, acht gegen ihn, drei enthielten sich, war zu hören. Damit wäre Schleusener damals - wenn auch nicht mit großer Mehrheit - zum Honorarprofessor ernannt gewesen. Doch die Gruppe der Studierenden legte ein aufschiebendes Gruppenveto ein, das jetzt die zweite Abstimmung erforderlich machte.

Schleusener wehrte "Emmelys" Kündigungsschutzklage ab

Die Kassiererin "Emmely" 2008 war nach einer 15-jährigen Beschäftigung bei der Supermarktkette Kaiser’s fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro zu Lasten ihres Arbeitsgebers eingelöst haben sollte. Ihre Kündigungsschutzklage wehrte das Berliner Arbeitsgericht unter dem damaligen Vorsitzenden Schleusener aber ab. Die Kündigung sei gerechtfertigt, das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zu "Emmely" zerrüttet, erklärte das Gericht.

Der Fall verursachte in der Öffentlichkeit Empörung. Erst in letzter Instanz bekam "Emmely" im Jahr 2010 vom Bundesarbeitsgericht Recht. Die Kündigung sei unverhältnismäßig gewesen, nur eine Abmahnung wäre gerechtfertigt gewesen, urteilte das Gericht. "Emmely" - Barbara Emme - ist im März diesen Jahres im Alter von nur 57 Jahren gestorben.

Auch der Chef des Verfassungsschutzes wurde abgelehnt

Der Akademische Senat der FU hatte mit seiner damals "linken" Mehrheit im Jahr 2012 den Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, als Honorarprofessor aus politischen Gründen abgelehnt. Er sei in die Affäre um den Bremer Guantanamo-Häftling Kurnaz verwickelt gewesen. Im Sommer 2014 hatte das Gremium mit knapper Mehrheit den Whistleblower Edward Snowden zum Ehrenmitglied der FU ernannt. (Tsp)

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