Forscher He Jiankui verurteilt: Drei Jahre Haft wegen Keimbahn-Experimenten
Ein Gericht hat drei chinesische Forscher wegen Manipulationen am Erbgut zweier Babys verurteilt. Es bestätigte die Geburt eines dritten genveränderten Kindes.
Drei Jahre muss der chinesische Forscher He Jiankui wegen nicht genehmigter Keimbahnexperimente ins Gefängnis, die zur Geburt der Zwillingsschwestern „Nana“ und „Lulu“ führten.
Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge verhandelte ein Gericht in Shenzhen im Süden Chinas den Fall „zum Schutz der beteiligten Personen“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit und verurteilte den Wissenschaftler außerdem zu einer Geldstrafe von drei Millionen Yuan, etwa 383.000 Euro.
Der Meldung vom Montag zufolge war der 35-Jährige schuldig befunden worden, sowohl die Eltern der Zwillinge über die Hintergründe der Keimbahntherapie „getäuscht“ zu haben, als auch Genehmigungen von Ethikkommissionen unter falschen Voraussetzungen erschlichen zu haben. He habe mit der Intention, „Ruhm und Profit“ zu erlangen, „absichtlich die relevanten nationalen Regulierungen wissenschaftlicher und medizinischer Forschung verletzt und die Grenzen wissenschaftlicher und medizinischer Ethik überschritten“, zitiert die Nachrichtenagentur Xinhua das Gericht.
Ein drittes genverändertes Kind im Sommer geboren
In der Meldung wurde außerdem bekannt gegeben, dass neben „Nana“ und „Lulu“ inzwischen ein weiteres von Hes Team erbgutmanipuliertes Kind geboren wurde, vermutlich im Sommer 2019. Weitere Details wurden nicht genannt.
Gemeinsam mit He wurden zwei weitere Wissenschaftler, die Embryologen Qin Jinzhou und Zhang Renli zu Haftstrafen von 18 Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt – offenbar weil sie diejenigen waren, die die Gen-Schere CRISPR/Cas9 in die Embryos spritzten. Das geht aus dem unveröffentlichten Manuskript über das Experiment hervor, das kürzlich vom Wissenschaftsmagazin „Technology Review“ in Teilen publiziert und von Experten kommentiert wurde. Unklar bleibt, wer die manipulierten Embryonen in den Uterus der Mutter einsetzte. Das Gericht benennt den Meldungen zufolge weder die Befruchtungsklinik noch eventuell beteiligte Reproduktionsmediziner; eine Information, die auch in He Jiankuis Manuskript über das Experiment fehlt.
Über den wissenschaftlichen Hintergrund von Zhang Renli, der am Reproduktionsmedizinischen Zentrum der Guangdong Akademie für Medizinische Wissenschaft in Guangzhou arbeitet, ist nichts bekannt. Qin Jinzhou hingegen hat einen veterinärmedizinischen Abschluss am College für Tierforschung und Technologie in Shaanxi und seinen bisherigen Veröffentlichungen zufolge Erfahrungen mit der gentechnischen Veränderung von Maus- und Schweinezellen, nicht aber menschlichen. Die Nachrichtenagentur AP, die über die Keimbahnexperimente He Jiankuis berichtete, veröffentlichte ein Foto aus Hes Labor, auf dem Qin Jinzhou bei der Arbeit zu sehen ist. Offenbar hat er neben He eine zentrale Rolle bei den Experimenten gespielt, zumal er – wie in solchen Fällen üblich – auf dem unveröffentlichten Manuskript als Erst-Autor genannt ist.
Resistenz gegen HIV von Experten bezweifelt
He hatte eigenen Angaben zufolge das Erbgut von mindestens zwei menschlichen Embryos mit Hilfe der Gen-Schere CRISPR/Cas9 verändert. Er rechtfertigte das Experiment, das gegen ein internationales, von mehreren Forscherorganisationen gestütztes Moratorium gegen solche Keimbahneingriffe verstieß, mit dem Argument, die Kinder damit resistent gegen Infektionen mit dem HI-Virus gemacht zu haben. Ob ihm das mit den vorgenommenen Änderungen im Gen CCR5 gelungen ist, wird von Experten allerdings bezweifelt.
In Deutschland würden vergleichbare Experimente an Embryos ebenfalls zu drei Jahren Haft führen - so sieht es das Embryonenschutzgesetz vor. Ein solches Gesetz, das Keimbahntherapien ausdrücklich verbietet, gibt es in China allerdings nicht. Die Forscher wurden aufgrund anderer Gesetzesübertretungen, wie der Umgehung der Genehmigung durch eine Ethikkommission und Gefährdung der Sicherheit von Patienten, verurteilt. Hätten die Kinder erkennbare gesundheitliche Nachteile davongetragen, hätte die Strafe auch höher ausfallen können - bis zu zehn Jahre.
Weitere Experimente an Embryonen werden He, Zhang oder Jinzhou nicht mehr vornehmen können. Dem Gericht zufolge dürfen sie für den Rest ihres Lebens keine reproduktionsmedizinischen Eingriffe bei menschlichen Patienten mehr durchführen.