Nach den Sondierungsgesprächen: Die SPD will keine „Bundeslehrer“
Hubertus Heil, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, hält die Kulturhoheit der Länder hoch. Das Recht auf Ganztagsschule soll bis 2025 umgesetzt sein.
Voraussichtlich bis zum Jahr 2025 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umgesetzt sein. Das berichtete Hubertus Heil, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, am Montag in Berlin über die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD in der vergangenen Woche. Ob der Rechtsanspruch über den Ausbau der Ganztagsschule oder über den Ausbau der Horte verwirklicht werden soll, wollen die Parteien den Kommunen überlassen. Im Sondierungspapier sind für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zwischen 2018 und 2021 zwei Milliarden Euro vom Bund vorgesehen. Angesichts von bundesweit etwa drei Millionen Grundschülern müsse massiv investiert werden, sagte Heil.
An den Sondierungsverhandlungen für Bildung und Forschung hatte für die SPD neben Hubertus Heil Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, teilgenommen. Für die CDU hatten Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, für die CSU Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle und Stefan Müller, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, teilgenommen. Heil wird seit längerem in Medien als möglicher neuer Bundesbildungsminister gehandelt. Solche „Spekulationen über Jobs“ zu diesem Zeitpunkt wies er am Montag zurück. Sympathien ließ er aber für den Gedanken erkennen, die SPD könnte erstmals seit 2005 wieder das Bundesbildungsministerium leiten: „Das fände ich eine gute Idee“, sagte Heil.
Wird das Kooperationsverbot aufgehoben, kann der Bund wieder in Schulbauten investieren
Käme es tatsächlich zu der zwischen Union und SPD vereinbarten Aufhebung des Kooperationsverbots, könnte der Bund wie vor der Föderalismusreform vom Jahr 2006 wieder in Schulbauten investieren. Finanzielle Unterstützung fürs Personal dürfte der Bund wie gehabt über die im Sozialgesetzbuch geregelte Kinder- und Jugendhilfe geben, also nur für Sozialarbeiter und Erzieher, nicht aber für Lehrer. „Wir hatten nie vor, Bundeslehrer einzustellen“, erklärte Heil. Es müsse bei der Kultushoheit der Länder bleiben. Über die jetzt erreichten Ziele hinausgehende Bundesbefugnisse seien noch nie das Ziel der SPD gewesen.
Allerdings werde der Bund über den ebenfalls vereinbarten Nationalen Bildungsrat fortan auch darüber hinaus „einen Fuß“ in der Bildung „drin haben“. Wie der Rat besetzt sein soll und welche Aufgaben er genau haben werde, müsse noch in Koalitionsverhandlungen und mit den Ländern geklärt werden. Jedenfalls werde es sich nicht um ein „Exekutivorgan“ wie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern handeln. Heil erinnerte an den Deutschen Bildungsrat, der die Politik zwischen 1966 und 1975 beriete. Bund und Länder schlugen damals jeweils einen bestimmten Anteil von Bildungsexperten aus der Gesellschaft als Mitglieder vor. Denkbar sei für den neuen Bildungsrat aber auch eine Besetzung nur mit Politikern, sagte Heil.
Der Bund soll dauerhaft Studienplätze finanzieren
Eine Einigung gab es bei den Sondierungsgesprächen wie berichtet auch beim Bafög. Mit jährlich einer zusätzlichen Milliarde Euro soll der Bund bis 2021 einen Aufwuchs bei der Zahl der Geförderten erreichen. Beim Thema Hochschulpakt hob Heil hervor, dass es der SPD gelungen sei, eine dauerhafte Mitfinanzierung von Studienplätzen durch den Bund zu erreichen. Dies werde nicht nur zum Abbau befristeter Arbeitsverhältnisse führen, sondern auch die Qualität der Lehre stärken. Welche Maßnahmen der Bund dafür von den Ländern und Hochschulen verlangen wird, ist offen.
Offen ist auch, ob die außeruniversitären Einrichtungen im Zuge der verabredeten Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation zusätzliche Leistungen erbringen müssen, was die SPD vor der Wahl gefordert hatte. In den Sondierungsgesprächen haben sich Union und SPD darauf verständigt, den Pakt ab 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von „mindestens drei Prozent“ fortzusetzen und zum bisherigen Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Ländern zurückzukehren. Die dreiprozentige Steigerung in den Jahren 2016 bis 2020 trägt allein der Bund. Die Union hatte im Wahlkampf eine jährliche Steigerung für den Pakt von fünf Prozent gefordert.