NS-Zeit und Stalinismus: Den kommunistischen Terror erlitten
Ein Beitrag zum Streit um das Gedenken an Opfer von Nationalsozialismus und Stalinismus: Verbandsvertreter Horst Schüler erwidert dem Historiker Wolfgang Benz.
Der ehemalige Direktor des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung Wolfgang Benz hat kürzlich im Tagesspiegel zum Streit um die Deutungshoheit über die Verbrechen der NS-Diktatur und kommunistischer Regime geschrieben. Einen vom Europäischen Parlament propagierten europaweiten „Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime“ lehnt Benz ab. Das „pauschale Gedenken“ nivelliere die Unterschiede zwischen nationalsozialistischer Verfolgung und kommunistischem Terror und marginalisiere damit den Judenmord wie den Genozid an Sinti und Roma. Benz’ Standpunkt hat den Widerspruch einiger Vertreter von Opfergruppen hervorgerufen. Wir drucken im Folgenden einen Beitrag von Horst Schüler ab, dem Ehrenvorsitzenden der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG). Horst Schüler (Jahrgang 1924) wurde 1951 in Potsdam wegen Widerstands gegen die stalinistische Herrschaft in der DDR von einem sowjetischen Militärtribunal zu 25 Jahren Haft verurteilt. Bis 1955 war er in der Strafregion Workuta in der Sowjetunion inhaftiert. Nach seiner von Konrad Adenauer erwirkten Freilassung arbeitete Schüler als Journalist, war 1964 bis 1989 Redakteur beim „Hamburger Abendblatt“.
Sein Anliegen ist es, „die notwendige differenzierte Debatte über das Erinnern an zwei Diktaturen anzustoßen“. So heißt es in einem im Tagesspiegel von Wolfgang Benz erschienenen Artikel unter der Überschrift: „NS-Zeit und Stalinismus – Ums Gedenken streiten.“ Wolfgang Benz ist Historiker, emeritierter Hochschullehrer an der TU Berlin. Er war bis 2011 Direktor des Zentrums für Antisemitismusforschung und ist vielfach geehrt und ausgezeichnet worden. Ein Mann also, der hohen Respekt verdient. Das eingangs genannte Zitat ist Hinweis auf ein in diesen Tagen im Metropol Verlag erscheinendes Buch mit dem Titel: „Ein Kampf um Deutungshoheit. Politik, Opferinteressen und historische Forschung. Auseinandersetzungen um die Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße.“
Der Artikel von Wolfgang Benz hat große Irritationen unter den ehemaligen politischen Häftlingen kommunistisch-stalinistischen Terrors ausgelöst. Es ist zwar stets schwierig, für eine Gruppe von Menschen zu schreiben, da wird dieser oder jener abweichender Meinung sein. Dennoch glaube ich, hier die Mehrheit der Frauen und Männer zu vertreten, die in den Kerkern kommunistischer Geheimdienste waren, zuvorderst der des sowjetischen KGB eingeschlossen dessen Strafregionen im sowjetischen Gulag.
Das vergangene Jahrhundert gilt als das Jahrhundert zweier verbrecherischer Herrschaftssysteme, deren Terror Millionen und Abermillionen vernichtete. Da war das nationalsozialistische Regime, das wie ein Giftpilz Europa überzog. Es tötete unzählige Menschen jüdischen Glaubens, Sinti und Roma sowie seine politischen Feinde. Das, was wir heute Holocaust nennen, der weder Frauen, Greise noch Kinder verschonte, war eine bislang nie da gewesene Form des Völkermordes, der in seiner eiskalten Grausamkeit in den Gaskammern einer fast industriell arbeitenden Tötungsmaschinerie glich.
"Jedermann konnte jederzeit Opfer des Terrors werden"
Der Name „Auschwitz“ wird für immer Synonym für ein staatlich angeordnetes Verbrechen sein, unter deren Schuldenlast Deutschland noch lange leiden wird.
Und dann war da der sich kommunistisch nennende Terror. Er zeichnete sich finster aus auch in der DDR, am brutalsten aber in der Sowjetunion unter der Herrschaft Stalins. Jörg Baberowski, Professor für die Geschichte Osteuropas an der Humboldt-Universität, schreibt in seinem 2012 erschienenen Buch: „Verbrannte Erde“: „Jedermann konnte jederzeit Opfer des staatlich organisierten Terrors werden: als Mitglied einer stigmatisierten sozialen oder ethnischen Gruppe, durch Denunziation oder Zufall, oder weil es dem Diktator gefiel, Menschen zu töten und in Angst und Schrecken zu versetzen.“ Und: „Es gab kein Land, in dem Menschen in solcher Angst leben mussten wie in der Sowjetunion.“
Wolfgang Benz wird dem wohl nicht zustimmen, meinte er doch in seinem Artikel, es sei nicht die Absicht sowjetischer Politik gewesen, Menschen auszurotten, weil sie zu bestimmten Ethnien oder Religionsgemeinschaften gehörten. Das mag wohl sein, dafür zielte Stalins Mordlust auf Angehörige ihm nicht genehmer Klassen, oder auch auf Parteimitglieder, die sein krankhaftes Misstrauen geweckt hatten. Und wie Benz richtig zu verstehen ist, wenn er schreibt, „der Beweis, dass Freiheitsentzug im KGB-Gefängnis das Gleiche war wie Haft im nationalsozialistischen KZ, ist weder zu erbringen noch notwendig“, das wird nicht recht klar. Mir jedenfalls haben KGB-Offiziere bei ihren Prügel-Verhören eine Niere kaputt geschlagen, von den Zähnen gar nicht zu reden; und ich war ja weiß Gott keine Ausnahme. Letztlich konnten wir sogar noch glücklich sein, nicht zu den Tausenden gehört zu haben, die hingerichtet wurden. Und um Gottes willen will ich mit solcher Aussage kein Gramm von den zentnerschweren Qualen nehmen, denen Menschen in Nazi-Haft unterlagen. Letztlich haben sie auch meinen Vater in Sachsenhausen 1942 in den Tod getrieben.
„Jedes individuelle Leid hat – unabhängig von der politischen Intention des Regimes, das es verschuldet – die gleiche Würde und steht für die existentielle Katastrophe einzelner Menschen auf gleicher Ebene“, schreibt Wolfgang Benz. Diesem Satz ist ohne Abstrich zuzustimmen. Warum Benz dann aber für ein differenziertes Geschichtsbild eintritt, „in dem die Opfer der einen wie die Opfer der anderen ihren richtigen Platz haben“, das entzieht sich unserem Verständnis. Was und wo ist denn der richtige Platz? In den Lagern des Gulags waren wir Christen, Juden, Moslems, Ungläubige, Soldaten der Roten Armee, die aus Kriegsgefangenschaft schnurstracks in die sowjetischen Strafregionen wanderten, Polen, Balten, Tschechen, Deutsche, Rumänen, Ungarn, Russen – ein Haufen, wie er unterschiedlicher kaum sein konnte, doch in einem eins: Alle waren wir geschundene Opfer, die nur überleben konnten, weil sie als solche solidarisch waren. Und in den KZ der Nazis wird das nicht anders gewesen sein.
Viele Staaten begehen den 23. August als Gedenktag
Wenn also das Europäische Parlament den 23. August, den Tag, an dem in Moskau 1939 der Hitler-Stalin-Pakt unterzeichnet wurde, zu einem gemeinsamen Gedenktag „zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus“ beschlossen hat, warum nivelliert ein solcher Gedenktag die Unterschiede zwischen nationalsozialistischer Verfolgung und kommunistischem Terror? Warum wird damit der Judenmord und der Genozid an Sinti und Roma marginalisiert, wie Wolfgang Benz schreibt? Warum glaubt er, dies werde den Opfern beider Systeme nicht gerecht? Warum wertet er die Initiatoren dieses Aktes ab als „militante Antikommunisten mit rückwärtsgewandtem Blick“?
Benz führt an, dass bislang Schweden, die baltischen Staaten, Bulgarien, Kroatien, Polen, Ungarn und Slowenien diesen Feiertag begingen. Kein westeuropäischer Staat. Erstaunt ihn das wirklich? Uns nicht. Die von ihm genannten Staaten (bis auf Schweden) haben nämlich den kommunistisch-stalinistischen Terror erlebt und erlitten, westeuropäische nicht. Und in Deutschland wiegt die Schuld der Nazi-Verbrechen noch so schwer, dass man als Gefahr für Freiheit und Demokratie nur den Rechtsextremismus sieht. Weshalb es denn auch eine Diskussion um Deutungshoheit wohl nur bei uns gibt.
In dem eingangs erwähnten Buch wird auch ein Aufsatz des Journalisten und Historikers Martin Jander unter dem Titel „Kultur der Aufrechnung“ erscheinen, den wir nach einigen Vorfällen mit besonderer Skepsis erwarten. Das Anliegen des Buches soll ja sein, eine „differenzierte Debatte über das Erinnern an zwei Diktaturen anzustoßen“. Anlass ist der Streit um die Gedenkstätte in der Potsdamer Leistikowstraße. Eine „seltsame Schlachtenordnung“ unterstellt uns dabei Wolfgang Benz. Vielleicht nimmt er zur Kenntnis, dass es bei der Diskussion um die Gestaltung dieser Gedenkstätte auch unter ehemaligen politischen Häftlingen, die in diesem früheren Gefängnis waren, abweichende Meinungen gibt.
Es gibt solche, die die Gestaltung der Gedenkstätte für richtig halten, und es gibt viele andere, die eine Menge daran auszusetzen haben. Wir sind kein Haufen, in dem Wertungen und Meinungen vorgeschrieben werden. Ein Gesetz allerdings gibt es: Wenn uns jemand in die Nähe braunen Gedankengutes rücken will – und mag dies auch noch so intellektuell verbrämt geschehen –, dann werden wir uns geschlossen und mit allen Mitteln dagegen wehren.
Horst Schüler