Grundgesetzänderung: Bundesrat für Lockerung des Kooperationsverbots
Der Weg ist frei für erleichtere Bundeshilfen für die Hochschulen und eine Reform des Bafög: Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetzentwurf zur Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern zu.
Der Bundesrat begrüßt die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Wissenschaft. Die Länderkammer ließ am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zusammen mit der vorgesehenen Bafög-Novelle in einem ersten Durchgang passieren. In der mit Mehrheit angenommen Ausschussempfehlung plädieren die Länder zudem für eine stärkere Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen auch in anderen Bildungsbereichen außerhalb von Hochschulen und Forschung. Dies könne auch ohne weitere Verfassungsänderung geschehen, betonten mehrere Redner. Genannt wurden dabei die Schulsozialarbeit und der Ausbau der Ganztagssschulen.
Kritik am weiter bestehenden Kooperationsverbot für Schulen
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach in der Debatte von einem "Gesamtpaket, dass den Wünschen der Länder und der Universitäten in großem Maße Rechnung trägt". Über das Vorhaben wird nun im Bundestag weiter beraten. Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Manuela Dreyer (SPD) sah einen "wesentlichen Fortschritt". Für Schulen bleibt das Kooperationsverbot aber bestehen, was unter anderem die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) kritisierte.
Die Regierungspläne beim Bafög sehen auch eine Erhöhung der Bafög-Sätze ab dem Wintersemester 2016/17 vor. Der monatliche Förderhöchstsatz steigt demnach um rund 9,7 Prozent. Zudem sollen Einkommensfreibeträge angehoben werden. (dpa/AFP)
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