zum Hauptinhalt
Eine junge Frau steht mit einem Kleinkind auf dem Arm in einem Hörsaal.
© Ralf Hirschberger/dpa

Wissenschaftliche Mitarbeiter: Bund will Kurzverträge nicht verbieten

Im Streit um Kurzzeitverträge in der Wissenschaft hat die Bundesregierung jetzt eine gesetzliche Zweijahresfrist für Doktoranden abgelehnt.

Der Streit um die Zeitverträge in der Wissenschaft kommt jetzt in die entscheidende Phase. Mit einer Gesetzesnovelle will die Große Koalition „Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegentreten“, dabei aber nicht „die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik beeinträchtigen“. Nachdem der Bundesrat Mitte Oktober etliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes empfohlen hatte, hat sich nun die Bundesregierung dazu geäußert. In den meisten Punkten will sie den Änderungsvorschlägen nicht folgen.

Mindestlaufzeit widerspricht "Vielfalt der Qualifizierungswege"

Das gravierendste Anliegen, das etwa auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vertritt: Der Bundesrat wollte, dass die Befristung bei Erstverträgen „24 Monate nicht unterschreiten (darf), sofern keine sachlichen Gründe eine kürzere Dauer rechtfertigen“. Dies solle – in stärkerem Maße als der Gesetzentwurf bislang vorsieht – unsachgemäße Kurzbefristungen verhindern und den wissenschaftlichen Mitarbeitern in der Qualifikationsphase eine höhere Beschäftigungssicherheit garantieren, begründet der Bundesrat. Die Bundesregierung argumentiert dagegen, eine gesetzliche Mindestlaufzeit werde der Vielfalt der Qualifizierungswege nicht gerecht.

Allerdings kritisiert der Bund auch, dass der Bundesrat nur Erst- und nicht auch Folgeverträge absichern will. Die GEW sieht dies als Zeichen, „dass in Sachen Mindestlaufzeiten durchaus noch etwas bewegt werden kann“. Klar abgelehnt hat die Bundesregierung indes die vom Bundesrat geforderte Aufhebung der Tarifsperre.

Die GEW ruft zu einer Aktionswoche auf

Kritisiert hatte die Länderkammer auch die noch immer nicht verbindliche Familienkomponente. Es sei zwar zu begrüßen, dass die zulässige Höchstbefristungsdauer künftig pro Kind um zwei Jahre verlängert werden solle. Doch dies müsse nun auch gesetzlich vorgeschrieben und nicht in der Entscheidung des Arbeitgebers liegen, forderte der Bundesrat. Die Bundesregierung hat sich jetzt bereit erklärt, dies prüfen zu lassen.

Die Abgeordneten, die am Ende im Bundestag über das Gesetz entscheiden werden, können sich am 11. November bei einer erneuten Anhörung im Wissenschaftsausschuss informieren. Die GEW kündigt für diese Woche eine Aktionswoche zum „Traumjob Wissenschaft“ an.

Amory Burchard

Zur Startseite