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Zwei junge Männer schreiben und recherchieren in einer Bibliothek.
© Mike Wolff
Update

Zeitverträge für Nachwuchswissenschaftler: GEW will Postdocs nur noch mit Perspektive

"Gute Arbeit" für Nachwuchswissenschaftler fordert die GEW schon lange. Jetzt hat sie einen Gesetzentwurf für ein neues Zeitvertragsgesetz vorgelegt - mit weitgehenden "Mindeststandards".

Nach der Promotion sollen Stellen nur noch dann befristet werden dürfen, wenn die Nachwuchswissenschaftler gleichzeitig eine dauerhafte Perspektive erhalten. Das fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) angesichts der anstehenden Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. „Die Zeit nach der Promotion ist der Dreh- und Angelpunkt“, sagt Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung. Bisherige Initiativen, wie die des Wissenschaftsrats, beträfen eher Habilitierte, die mit zusätzlichen Professuren versorgt werden sollten.

Postdocs dürften nur noch mit Tenure Track befristet beschäftigt werden, sagt Keller. Wenn ihre Arbeit an der Hochschule oder an Forschungsinstituten positiv begutachtet werde, müssten sie auf eine Dauerstelle aufsteigen können. In Drittmittelprojekten sollten Befristungen weiterhin möglich sein. Am Freitag stellte die GEW in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Seitdem Union und SPD sich im Koalitionsvertrag von 2013 verpflichtet haben, „für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karrierewege“ zu schaffen und das Zeitvertragsgesetz zu novellieren, sei zu wenig Konkretes passiert. "Mit unserem Entwurf zeigen wir, wie das Gesetz ganz konkret verbessert werden kann und erhöhen so den Druck auf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, endlich zu handeln“, sagte Keller am Freitag.

Die GEW sieht die Attraktivität von Arbeitsplätzen an den Hochschulen und in der Forschung gefährdet. Tatsächlich sind Umfragen zufolge neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeitern befristet beschäftigt und über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von unter einem Jahr. Dies stelle auch "die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre" infrage, sagt Keller. Der Gesetzgeber müsse endlich für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft sorgen. Gesetzlich verankert werden sollten vor und nach der Promotion Laufzeiten, die zur Qualifikation notwendig und üblich sein und nicht unter drei Jahren liegen.

Ausreichend Zeit für die Arbeit an der Dissertation

Bei drittmittelfinanzierten Stellen müsse die Vertragsdauer mindestens der Projektlaufzeit entsprechen. Befristet beschäftigte Doktoranden müssten zudem ausreichend Zeit für die Arbeit an ihrer Dissertation bekommen. "Es muss Schluss damit sein, dass Promovierende mit halbfertigen Doktorarbeiten auf die Straße gesetzt werden“, sagt Keller. Für Daueraufgaben sollten generell Dauerstellen vergeben werden.

Extrajahre für Kinder und Behinderungen

Verbindlich machen will die Gewerkschaft auch die bisher optionale „familienpolitische Komponente“ des Gesetzes: Die gesetzliche Höchstbefristungsdauer von in der Regel sechs Jahren vor und sechs Jahren nach der Promotion soll sich bei der Betreuung von Kindern um zwei Jahre pro Kind verlängern. Das müsse künftig auch bei Behinderung oder chronischer Krankheit gelten.

„Solche Mindeststandards sollten im Gesetz verankert werden“, sagt Keller. Zwar haben sich erste Hochschulen auf Leitlinien für „Gute Arbeit“ und damit etwa auf längere Vertragslaufzeiten verpflichtet. Es reiche aber nicht, an den guten Willen der Unis und Institute zu appellieren.

Amory Burchard

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