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Porträtbild von Franziska Giffey.
© imago images/IPON

Doktorarbeit von Franziska Giffey: Berliner Gutachter sehen formalen Fehler bei der Rüge der FU

Die Universität beging offenbar einen Fehler, als sie Franziska Giffey wegen Mängeln in ihrer Doktorarbeit nur eine Rüge erteilte.

Eine Rüge, wie sie die Freie Universität der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wegen Mängeln an ihrer Dissertation aus dem Jahr 2010 erteilte, ist im Berliner Hochschulgesetz nicht vorgesehen. Das ist eine der Kernaussagen eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses, das am Freitag öffentlich wurde.

Zwar könne der gängigen Rechtsprechung in Plagiatsfällen zufolge ein bislang „nicht vorgesehenes Sanktionsmittel“ ergriffen werden – aber nur bei „geringfügigeren Täuschungshandlungen“. Das könnte der Fall sein, wenn „die vorsätzliche Täuschung durch Plagiieren als 'leichter Verstoß' gegen die grundlegenden wissenschaftlichen Pflichten zu qualifizieren wäre".

Das dürfte im Fall von Franziska Giffey aus Sicht der Freien Universität allerdings so sein. Die Freie Universität erklärte nach einer Untersuchung ihrer Arbeit und des Promotionsverfahrens Ende Oktober 2019 zwar, dass Giffey in ihrer Dissertation die Standards wissenschaftlichen Arbeitens „nicht durchgängig beachtet“ habe.

„Das Gesamtbild der festgestellten Mängel“ rechtfertige die Entziehung des Doktorgrades aber nicht, hielt die FU in einer Mitteilung nach der Vorlage eines Gutachtens durch ein Prüfungsgremium und die darauf basierende Entscheidung des FU-Präsidiums fest. Daraufhin wurde Giffey der Doktorgrad nicht entzogen. Dass die Arbeit nach Plagiatsvorwürfen untersucht wird, war seit Februar 2019 bekannt.

VroniPlag Wiki hatte klar auf massives Fehlverhalten erkannt

Die Plagiats-Plattform „VroniPlag Wiki“, die den Fall öffentlich machte, hatte massive Vorwürfe gegen Giffey erhoben. Nach der Dokumentation auf VroniPlag Wiki gibt es in Giffeys Doktorarbeit über "Europas Weg zum Bürger" 119 Stellen, die auf wissenschaftliches Fehlverhalten hinwiesen. Die Plagiatsexperten von VroniPlag Wiki beanstandeten Textpassagen auf 76 von insgesamt 205 untersuchten Seiten.

Die Freie Universität wandte dagegen am 31. Oktober ein, das Prüfungsgremium habe jede einzelne der beanstandeten Fundstellen nach unabhängiger Einzelprüfung bewertet und sei zu dem Schluss gekommen, die Mängel würden mit Blick auf die ganze Dissertation „quantitativ“ nicht überhandnehmen.

Das Urteil der Freien Universität wurde unter anderem von Mitarbeitern der VroniPlag Wiki kritisiert. So erklärte Gerhard Dannemann, Jura-Professor an der Humboldt-Universität, in der Promotionsordnung der FU sei die Rüge als Sanktion gar nicht vorgesehen.

Die AfD-Fraktion hatte sich an den Parlamentsdienst gewandt

Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die sich mit zehn Fragen an den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst gewandt hatte, liest aus den Antworten vom 5. August heraus, mit der Erteilung der Rüge habe "das Präsidium der FU das ihm eingeräumte Ermessen überschritten".

Zudem könnte eine Einsichtnahme in den Abschlussbericht des Präsidiums über die Entscheidung zur Rüge durch einen Untersuchungsausschuss möglich werden, erklärt die AfD-Fraktion.

Tatsächlich gebe das Berliner Hochschulgesetz "keine Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung einer Rüge", heißt es in dem Gutachten. Allerdings wird auch festgestellt, dass die Charité in Plagiatsverfahren bislang bereits in 13 Fällen eine Rüge erteilt hat, die FU in einem Fall.

Der Hinweis auf das Berliner Hochschulgesetz sagt indes nichts über die Frage aus, ob die FU Giffey den Doktortitel hätte entziehen müssen, anstatt eine Rüge zu erteilen. Beim Titelentzug habe die Hochschule einen Ermessensspielraum, so die Gutachter.

Dabei seien "einerseits die Schwere der Täuschung" und andererseits "die grundrechtsrelevanten Nachteile der Entziehung zu ermitteln, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen". Dass die Schwere der Fehler in Giffeys Arbeit nicht für den Entzug des Titels ausreiche, hat die FU bereits im Herbst 2019 dargelegt.

Gutachten fällt kein inhaltliches Gutachten über Giffeys Arbeit

Die Gutachter des Parlamentsdienstes wiederum fällen keinerlei inhaltliches Urteil über Giffeys Arbeit und ihre wissenschaftliche Qualität.

Eine Offenlegung des Gutachtens der Freien Universität über die Plagiatsvorwürfe im Rahmen eines Untersuchungsausschusses dagegen schließt der Parlamentsdienst nicht aus. Ein solcher Untersuchungsausschuss müsste aber erst einmal beantragt und einberufen werden.

Die Berliner CDU hat am Freitag zunächst die "Wiederaufnahme des Plagiatsverfahrens im Fall Giffey" gefordert. "Die Rüge für das Doktor-Plagiat von Frau (Dr.) Giffey war eine rechtswidrige Sonderbehandlung", erklärte Generalsekretär Stefan Evers.

Die Entscheidung der FU, den Doktorgrad nicht zu entziehen und nur eine Rüge auszusprechen, sei einer "Lex Giffey" gefolgt. Jetzt müsse aufgeklärt werden, "warum die SPD-Ministerin bevorzugt wurde und ob politischer Druck auf die Universität ausgeübt wurde".

Die Wissenschaftsverwaltung erklärte auf Anfrage des Tagesspiegels lediglich: "Zu Gutachten, die wir nicht kennen, nehmen wir keine Stellung."

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