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Gefördert werden soll beim Digitalpakt vor allem die Infrastruktur innerhalb der Schulen - wie etwa WLAN-Anbindung.
© Armin Weigel/dpa

IT-Ausstattung für die Schulen: Beim Digitalpakt hakt's

Bei den Ländern mehren sich die Zweifel, dass der Digitalpakt für die Schulen wirklich bis Ende des Jahres steht. "Der Pakt ist kein Selbstläufer", heißt es.

Der seit langem geplante Digitalpakt für die Schulen steht Ende des Jahres, die ersten Mittel sollen Anfang 2019 fließen: So hat es Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) mehrfach versprochen – und auch am Mittwoch bei der Vorstellung der Hightech-Strategie wieder bekräftigt. Doch in den Bundesländern wird daran gezweifelt, dass sich der Zeitplan halten lässt. Das Ziel des Bundes, ab 1. Januar Gelder aus dem Pakt auszuzahlen, sei „höchst ambitioniert“, sagte Susanne Eisenmann (CDU), Kultusministerin in Baden-Württemberg, jetzt auf Anfrage. „Die Länder warten immer noch darauf, dass die Gespräche zu den Details der Förderung endlich vorangehen.“ Ihr Eindruck sei, „dass der Digitalpakt ein weiteres Beispiel dafür zu werden droht, dass es weder leichter noch schneller läuft, wenn der Bund das Ruder übernimmt“. Auch aus einem anderen Ministerium heißt es: „Der Pakt ist kein Selbstläufer.“

Derzeit verhandeln die Amtschefs der Bildungsministerien über die Bund-Länder-Vereinbarung für den Digitalpakt, der bereits 2016 angestoßen wurde. Zu hören ist, dass ein erster Textentwurf aus dem August von den Ländern „ziemlich zerpflückt“ wurde. Verzögerungen gibt es dem Vernehmen nach auch durch die Personalwechsel im Hause Karliczeks. So soll ein für Anfang September geplanter Termin der Amtschefs um einen Monat verschoben worden sein, weil sich Karliczeks neuer Staatssekretär erst einarbeiten muss.

Inhaltliche Knackpunkte beim Digitalpakt

Union und SPD haben den Digitalpakt mit der Grundgesetzänderung verknüpft, die das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung weiter lockern soll. Beides, Grundgesetzänderung und Digitalpakt, sind Kernvorhaben der großen Koalition in der Bildung. Die Grundgesetzänderung soll ebenfalls bis Ende Dezember stehen, hat Karliczek angekündigt. Aus Sicht von Eisenmann „bremst“ die geplante Änderung aber den Digitalpakt. Sie sei auch gar nicht nötig, denn über den Grundgesetzartikel 91c könnte der Bund schon jetzt die Mittel für den Digitalpakt auszahlen, sagte Eisenmann. Dieser Artikel regelt, dass Bund und Länder bei „informationstechnischen Systemen“ zusammenarbeiten dürfen. Baden-Württemberg gilt prinzipiell als skeptisch, was die Grundgesetzänderung angeht.

Auch inhaltlich gibt es noch mehrere Knackpunkte beim Digitalpakt. Zwar haben die Länder eine zehnprozentige Kofinanzierung akzeptiert. Strittig ist aber zum Beispiel, ob wirklich jede einzelne Maßnahme gegenfinanziert werden muss, oder ob die Länder eigene Schwerpunkte setzen können.

Sorgen, dass die Mittelvergabe zu kompliziert wird

Vor allem aber wird noch über das Verfahren diskutiert, mit dem die Länder Mittel aus dem Digitalpakt beantragen können. „Das darf nicht zu kompliziert werden“, sagt Saskia Esken, Digitalexpertin der SPD-Bundestagsfraktion. Daran hapere bereits das milliardenschwere Sanierungsprogramm des Bundes für marode Schulen. Bisher würden Mittel daraus viel zu selten abgerufen, weil das Vergabeverfahren zu aufwändig sei. Zu hören ist, dass die Länder das Thema Vergabeverfahren beim Sanierungsprogramm und beim Digitalpakt auch auf die Agenda des Jahrestreffens der Chefs der Staats- und Senatskanzleien Mitte September gesetzt haben. „Es gibt die Sorge, dass das totreguliert wird“, heißt es aus einem Länderministerium.

Laut Esken muss zudem noch besser ausgelotet werden, was genau der Bund im Rahmen des Digitalpakts fördert. „Manche Schule ist in Sachen Digitales sehr weit, andere nicht. Die Frage ist, wie beide Gruppen profitieren können.“

Wie werden die Schulen an das Breitbandnetz angeschlossen?

Fest steht bereits: Mit dem Digitalpakt sollen vor allem die Vernetzung, schnelles Internet und digitale Infrastruktur innerhalb eines Schulgebäudes ausgebaut werden. In dieser Legislaturperiode sollen dafür 3,5 Milliarden Euro ausgegeben werden. Noch nicht geklärt ist damit, wie eine Schule überhaupt ans Breitbandnetz angeschlossen wird – was die Voraussetzung ist, damit der Ausbau in der Schule überhaupt Wirkung zeigt. Die Bundesbildungsministerin hat Länder und Kommunen bereits aufgefordert, hier in Vorleistung zu gehen. Das dürfte nicht ganz einfach werden: „Denn mit dem Breitbandausbau läuft es in Deutschland ja insgesamt nicht so, wie wir uns das vorstellen“, sagt Esken.

Daran sind indes nicht nur die Länder Schuld. Auch die Mittel aus einem entsprechenden Breitbandprogramm des Bundesverkehrsministeriums laufen eher schleppend ab. Eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg ergab kürzlich, dass erst 5100 Schulen einen Förderantrag gestellt haben. Antragsberechtigt wären 90 Prozent der 33.000 Schulen. Nicht einmal tausend haben einen Förderbescheid bekommen – das sind 2,9 Prozent aller förderfähigen Schulen.

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