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Volkswagen am Tor eines VW-Werksgeländes
© dpa/Ole Spata

Klagen im Dieselskandal: Worauf man sich bei einem Vergleich mit VW einlässt

Klagende Diesel-Kunden, denen Volkswagen einen außergerichtlichen Vergleich anbietet, müssen darüber schweigen. Dagegen regt sich Widerstand. Ein Fall aus Berlin.

Volkswagen hat die Dieselkrise überwunden. Zu dieser überraschenden Auffassung gelangte Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch vor einer Woche, als er Herbert Diess der Öffentlichkeit als neuen Konzernchef präsentierte. Volkswagen sei zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs „operativ und strategisch robuster als jemals zuvor“, sagte Pötsch. Schaut man auf die glänzenden Geschäftszahlen, hat der frühere Finanzvorstand recht.

Spricht man mit Staatsanwälten, Rechtsanwälten und geprellten VW-Kunden, zeigt sich aber ein ganz anderes Bild. Die juristische Aufarbeitung der Dieselkrise ist noch lange nicht abgeschlossen. Viele Tausende Kunden und Anleger haben weltweit Klagen gegen Händler oder den Hersteller eingereicht, große Kanzleien versuchen mit Sammelklagen, Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen, mehrere deutsche Staatsanwaltschaften ermitteln gegen Manager des Zwölf-Marken-Konzerns.

Intern rechnet Volkswagen mit mindestens zehn Jahren, bis alle Prozesse rund um den Globus abgeschlossen sind. Allein in den USA zahlte der Konzern 25 Milliarden Euro für juristische Vergleiche, Rückkäufe oder Entschädigungszahlungen an Kunden.

In Deutschland laufen nach Angaben eines VW-Sprechers rund 16.000 Verfahren, von denen etwa 2600 gerichtlich entschieden wurden. „In etwa 70 Prozent der Fälle wurden die Klagen abgewiesen“, sagt der Sprecher. Überprüfen lässt sich das nur schwer. „Aber wenn einer weiß, wie viele Urteile es insgesamt gibt, dann wir“, heißt es bei VW. In den 30 Prozent der Fälle, in denen der Konzern in erster Instanz unterliegt, gehen die VW-Juristen in Berufung – oder man versucht es mit Geld, das man Klägern in außergerichtlichen Vergleichen anbietet.

Das aber soll möglichst im Verborgenen bleiben. Volkswagen versucht, die Kläger zu derart strikter Verschwiegenheit zu verpflichten, dass sich Widerstand regt. Zum Beispiel im Fall von Anath Sieff. „Mir den Mund zu verbieten, das geht gar nicht“, sagt die Berlinerin, die vor dem Landgericht gegen die Hauptstadt-Niederlassung von VW geklagt hatte, die ihr einen manipulierten VW Golf verkauft hatte.

VW war bereit, ihren Wagen zurückzukaufen. „Die Klagepartei verpflichtet sich, über den Abschluss sowie den Inhalt des Vergleichs Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren“, heißt es in der VW-Vereinbarung, die Sieff unterschreiben sollte.

Selbst „im engen privaten Umfeld der Klagepartei (Familienangehörige oder enge Freunde, die mit der Klagepartei zusammenleben)“ hätte die VW-Kundin nicht über den Inhalt des Vergleichs reden dürfen. Sieff lehnte dies ab – und schlug 14.000 Euro aus, die VW gegen Rückgabe ihres Dieselwagens zahlen wollte, um das Verfahren zu beenden. Nun geht es in die zweite Instanz, VW legte Berufung ein. Und Anath Sieff hofft weiter darauf, ihr Recht zu bekommen. „Ich glaube an unser Rechtssystem und daran, dass ein solcher Betrug nicht ungestraft bleibt“, sagt sie.

„Da habe ich nicht nachgegeben“

Hoffnung machte ihr die Richterin am Landgericht Berlin, die den VW-Händler verurteilt hat. 2014 hatte Anath Sieff im VW-Autohaus in der Franklinstraße einen gebrauchten VW Golf VI 1.6 TDI gekauft, dessen Dieselmotor manipuliert war. Nachdem sie im September 2015 darüber informiert wurde, schaltete sie einen Anwalt ein. Die 64-jährige Psychotherapeutin trat vom Kaufvertrag zurück und verlangte gegen Rückgabe des Autos den Kaufpreis von 15 660 Euro, abzüglich Nutzungsersatz. Während des Verfahrens habe Volkswagen mehrfach einen Vergleich angeboten, berichtet sie – zunächst über 10.000 Euro, später über 12.500 Euro. „Da habe ich nicht nachgegeben“, sagt Sieff, weil sie Chancen sah, den Prozess zu gewinnen.

Wehrt sich. Der Berlinerin Anath Sieff bot VW einen Vergleich zum Rückkauf ihres VW Golf an. Eine strenge Verschwiegenheitsverpflichtung lehnte sie ab.
Wehrt sich. Der Berlinerin Anath Sieff bot VW einen Vergleich zum Rückkauf ihres VW Golf an. Eine strenge Verschwiegenheitsverpflichtung lehnte sie ab.
© promo

Tatsächlich gab das Landgericht der Berlinerin Anfang des Jahres recht. Der VW Golf sei vor Aufspielen des Software-Updates im Juni 2017 mangelhaft gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung, die dem Tagesspiegel vorliegt. Anders als VW argumentiere, habe der Händler diesen Mangel auch nicht beseitigen können, denn nicht er habe die Kundin „arglistig getäuscht“, sondern der Hersteller. Die Richter verurteilten den VW-Händler zur Zahlung von 14.460,52 Euro gegen Rückgabe des VW Golf, plus Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits seien vom Unternehmen zu tragen. Dessen Versuch, das Verfahren mit Geld zu beenden, ist gescheitert.

Sieff wird sich nie wieder ein Auto aus dem VW-Konzern kaufen

Den Vorwurf, Landgerichte auszubremsen, um negative höchstrichterliche Urteile zu verhindern, weist Volkswagen zurück. „Manche Kanzleien wollen gar keinen Vergleich“, sagt ein VW-Sprecher. Auch VW sei dazu nicht immer bereit. Mit der US-Kanzlei Hausfeld, die 15.000 VW-Kunden vertritt, „werden wir uns ganz sicher nicht vergleichen“, heißt es. Auch seien Verschwiegenheitserklärungen „völlig normal“. Damit wolle man verhindern, dass Rechtsanwälte ihre Erfolge bei VW-Vergleichen veröffentlichten, um Eigenwerbung zu betreiben. Den Eindruck, VW verhänge hier Maulkörbe, „müssen wir in Kauf nehmen“, heißt es.

Tatsächlich spielt die Zeit Volkswagen in die Hände. Ansprüche auf Mängelbeseitung durch den Händler sind schon Ende 2017 verjährt, Ansprüche gegen den Hersteller verjähren zum 31.Dezember 2018. Ohne eine Rechtsschutzversicherung sollten VW-Kunden nach Meinung von Verbraucherschützern ohnehin nicht in die juristische Schlacht ziehen. Anwälte, die mit Rechtsdienstleistern wie MyRight zusammenarbeiten, kassieren im Erfolgsfall 35 Prozent der Entschädigungssumme.

Anath Sieff wird sich nie wieder ein Auto aus dem Volkswagen-Konzern kaufen. „Ich bin enttäuscht“, sagt sie. Das Angebot ihres VW-Händlers, ihr einen Wagen „zu sehr günstigen Konditionen“ zu verkaufen, hat sie abgelehnt.

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