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Ortstermin. Die US-Kanzlei Hausfeld und die Internetplattform My-Right reichten am Montag die Klagen im VW-Abgasskandal von mehr als 15 000 Betroffenen beim Landgericht Braunschweig ein.
© Peter Steffen/dpa

"Sammelklage" im Dieselskandal: 15.000 VW-Kunden reichen Klage ein

Die Erfolgschancen sind ungewiss, Volkswagen gibt sich gelassen. In Braunschweig wird die "größte Sammelklage Europas" gegen den VW-Konzern eingereicht.

In dekorativ bedruckten Kisten wurden am Montag die Klageakten von 15.000 VW-Kunden ins Braunschweiger Landgericht getragen. Eine Justizmitarbeiterin stempelte die Kisten ordnungsgemäß und im Blitzlicht zahlreicher Kameras ab. Etwa 50 Betroffene waren gemeinsam in einem Bus zum Landgericht gefahren, um das Schauspiel vor Ort zu verfolgen. „Die größte Sammelklage Europas“, so die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld und Vertreter des Rechtsdienstleisters My-Rights.de, soll den Volkswagen-Konzern dazu bewegen, mehr als 350 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen. An Kunden, die sich im VW-Dieselskandal, der vor mehr als zwei Jahren aufgedeckt wurde, betrogen fühlen.

Die 15 374 Geschädigten verlangen Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Fahrzeuge. Weltweit geht es um mehr als elf Millionen Dieselwagen, in die Volkswagen eine illegale Software (Abschalteinrichtung) eingebaut hat, die dazu führte, dass sie mehr Abgase in die Umwelt bliesen als erlaubt. Der Konzern hat 6,25 Millionen Fahrzeuge mit einem Software-Update umgerüstet. Deutlich mehr als zwei Millionen Autos seien es in Deutschland, sagte ein VW-Sprecher am Montag. Das entspreche gut 90 Prozent der betroffenen Autos mit manipulierten Dieselmotoren des Typs EA189. „Das Update funktioniert.“

In den USA zahlte Volkswagen 16,5 Milliarden Dollar

Damit wollen sich allerdings die Kläger in Braunschweig und viele andere betroffene Kunden nicht zufrieden geben. Vor allem nicht, weil Volkswagen in den USA weitaus großzügiger war, wenn es um die Entschädigung geprellter Autokäufer ging. Dort zahlte der Konzern 16,5 Milliarden Dollar an Schadenersatz und Strafen. „Deutsche Kunden sind nicht Kunden zweiter Klasse. Sie haben dieselben Rechte und Ansprüche wie US-Kunden“, sagte Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld am Montag in Braunschweig. Das sei die Botschaft an Volkswagen, den Bund und das Land Niedersachsen, das 20 Prozent der stimmberechtigten Aktien des größten Autoherstellers der Welt hält. Im Frühjahr 2018 plant Hausfeld eine zweite Sammelklage.

Weil es dieses Instrument der Sammelklage im deutschen Recht aber nur für Anleger, nicht aber für Verbraucher gibt, haben Hausfeld, My-Rights und ein Prozessfinanzierer eine besondere Konstruktion gewählt: VW-Kunden treten ihre Rechte an die Rechtsplattform ab und zahlen – im Erfolgsfall einer Klage oder eines außergerichtlichen Vergleichs – 35 Prozent der von Volkswagen gezahlten Entschädigung an die Anwälte. Auch andere Kanzleien haben Klagen auf diesem Wege angekündigt, etwa der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum mit seinem Anwaltsbüro „Baum Reiter & Collegen“ sowie einer Partnerkanzlei, die mit der gemeinnützigen holländischen Stiftung „Stichting Volkswagen Car Claim“ kooperieren.

Insgesamt sind 7000 Zivilklagen anhängig

Über die Erfolgsaussichten der Klagen gehen die Meinungen naturgemäß auseinander. Nach Angaben von VW wurde bislang in gut 900 zivilrechtlichen Fällen entschieden – und in 70 bis 75 Prozent dieser Fälle hätten die Richter die Klage abgewiesen. Insgesamt seien gut 7000 zivilrechtliche Verfahren anhängig.

Hausfeld sieht hingegen gute Erfolgschancen: Die Verbraucher, die durch falsche Aussagen des Herstellers „grob getäuscht“ worden seien, hätten einen Anspruch auf Entschädigung für den Betrug. Entscheidend für die Argumentation ist die Frage, ob die von VW für die Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung zum Übereinstimmen mit der Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts korrekt ist. Der Käufer habe sich auf die Richtigkeit verlassen. Diese Angaben seien aber falsch gewesen, der Einbau von Abschalteinrichtungen sei nicht gestattet.

Verbraucherzentrale fordert Musterfeststellungsklage

Betroffene VW-Kunden, die sich mit dem Gedanken tragen, ebenfalls noch juristische Schritte zu unternehmen, sollten sich dies gut überlegen. „Abtretungsmodelle, wie das der Kanzlei Hausfeld, sind nicht der optimale Weg für eine Entschädigung der betroffenen Verbraucher“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Sie böten nur für Massenschadensfälle Lösungen, die für Kanzleien auch eine entsprechende Rendite erwarten lassen. Die neue Bundesregierung müsse deshalb dringend die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage einführen. Der VZBV fordert außerdem von VW den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2021, also eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für betroffene Fahrzeuge hinsichtlich aller Gewährleistungsansprüche.

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