Generation der Babyboomer: Wie realistisch ist Traum von Rente mit 60?
Nur jeder Zehnte will bis zur regulären Altersgrenze arbeiten. Doch früher in Rente zu gehen, ist gar nicht so einfach.
Eigentlich sollen die Menschen später in Rente gehen. So hat es die Politik beschlossen und den Renteneintritt peu à peu nach hinten geschoben. Doch eine neue Studie zeigt: Die große Mehrheit der älteren Arbeitnehmer will nicht später, sondern früher in den Ruhestand. Von den geburtenstarken Jahrgängen der sogenannten Babyboomer-Generation möchte nicht einmal jeder Zehnte bis zur regulären Altersgrenze arbeiten, berichtet die "Welt am Sonntag".
Sie bezieht sich auf eine Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal. Danach wollen 30 Prozent der Befragten schon mit 60 Jahren in Rente gehen und 26 Prozent mit 63 Jahren. 15 Prozent nannten als Wunschzeitpunkt 65 Jahre. Doch das Problem: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft eine Lücke. Denn die Hürden für einen frühzeitigen Renteneintritt sind hoch, und von der Rente mit 60 kann nur ein sehr kleiner Kreis von Senioren träumen.
Mit 65 Jahren und acht Monaten in Rente
Derzeit liegt das regulär mögliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und acht Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte aber auch früher – mit und ohne Rentenabschläge – in Altersrente gehen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters auch die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit), bei vorgezogenen Altersrenten auch die Einhaltung von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen.
Wer früher in Rente gehen kann
Es gibt folgende verschiedene Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
45 Versicherungsjahre
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Versicherte, die in diesem Jahr mindestens 63 Jahre und acht Monate alt sind und 45 Jahre Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Auch hier erhöht sich stufenweise das Eintrittsalter. 2029 ist die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht.
35 Versicherungsjahre
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab und wird stufenweise vom 63. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 63. Lebensjahr ist jedoch möglich, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Wer in diesem Jahr 63 wird, hat bei dieser Altersrente einen Abschlag von 10,2 Prozent.
Schwerbehinderte
Die Altersrente für Schwerbehinderte können Versicherte erhalten, die die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen und zu Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert sind. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab und wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist in Abhängigkeit des Geburtsjahres zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr möglich, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 10,8 Prozent.
Frauen
Die Altersrente für Frauen konnte nur noch für Versicherte bis Jahrgang 1951 in Anspruch genommen werden.
Hinzuverdienst
Bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze dürfen Menschen bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird durch zwölf geteilt und zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird dann nur noch als Teilrente gezahlt. Jedoch gibt es eine individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst – den Hinzuverdienstdeckel. Dafür rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen. Liegt dieser Betrag über Ihrem bisherigen Einkommen (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.