Lieferant fühlt sich hintergangen: Wie 90 Millionen Schutzmasken in Istanbul verschwanden
Anfang April ordert die Bundesregierung in Singapur 90 Millionen Schutzmasken, dann kam es zu Komplikationen. Der Lieferant pocht auf Vertragstreue.
Er sei nach wie vor an einer Lösung interessiert, sagt Wolfgang Poschacher, und er habe auch Verständnis dafür, „dass in Krisensituation wie der jetzigen manche Prozesse nicht so laufen, wie man es sich wünscht“.
Doch dass er mit der Bundesregierung einen Liefer-Vertrag für Atemschutzmasken im Volumen von 210 Millionen Euro abgeschlossen hat, diese dann im Nachhinein um einen Preisnachlass bittet, sich später nicht mehr meldet und schließlich die Unternehmensberatung Ernst & Young im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mitteilt, dass der Auftrag geplatzt sei – das ist dann doch etwas viel für Poschacher.
Der Fall des Österreicher Unternehmers zeigt exemplarisch, mit welcher Hast die Bundesregierung vor zwei Monaten in aller Welt Atemschutzmasken bestellte – und sich deswegen bald vielleicht mit einem ganzen Bündel zerrütteter Geschäftsbeziehungen und drohenden juristischen Nachspielen beschäftigen muss.
Wolfgang Poschacher gehört die Poschacher International Ltd. mit Sitz in Wien, seine Firma ist spezialisiert auf Projektmanagement, vor allem im südostasiatischen Raum. Einer der von Poschacher vertretenen Geschäftspartner ist die Wahgo International Corporation PTE Ltd., ein Hersteller unter anderem von Atemschutzmasken mit Sitz in Singapur und Fabriken in China, Mexiko und der Türkei.
Poschacher pocht jetzt auf Vertragstreue
Als die Bundesregierung wegen der Coronakrise am 27. März einen sogenannten Open-House-Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstungen ausschrieb, reichte Poschacher im Auftrag von Wahgo ein Angebot ein. Als „Open House“ werden Ausschreibungen bezeichnet, denen jeder, der die Bedingungen erfüllt, ohne Vorauswahl beitreten kann.
Am 8. April folgte der Zuschlag durch die Generalzolldirektion (GZD), also der Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung: Laut dem Schreiben, das Tagesspiegel Background vorliegt, sollten 40 Millionen FFP-2-Masken und 50 Millionen OP-Masken geliefert werden. Als spätester Liefertermin wurde der 30. April angegeben, bei dessen Überschreitung der Vertrag nichtig würde.
Tatsächlich wurden die Masken nie geliefert. Die Schuld lag nach Darstellung von BMG und Poschacher jeweils beim anderen Vertragspartner. Weswegen Poschacher jetzt auf Vertragstreue pocht – während das Ministerium den Fall als abgeschlossen betrachtet.
Lieferanten sprechen von einer „dilettantischen“ Umsetzung des BMG
Dass die Beschaffung von Schutzmasken und -ausrüstungen Ende März, also auf dem vorläufigen Höhepunkt der Coronakrise, vom BMG hektisch, teils panisch, vorangetrieben wurde, überrascht nicht und lag auch darin begründet, dass Regierungen weltweit den internationalen Markt leer kauften, um den eigenen Bedarf zu decken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach kürzlich von einem „Raubrittermarkt“, der sich Anfang März vor allem in China aufgetan habe.
Mitte Mai räumte das BMG ein, dass man es immer wieder mit minderwertigen Lieferungen zu tun habe, die dann aussortiert werden müssten. Und Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergaben kürzlich, dass wegen des Open-House-Verfahrens inzwischen Millionen Masken in Deutschland vorrätig seien, diese aber nicht dort ankämen, wo sie gebraucht würden.
Zudem seien, auch wegen der zeitintensiven Qualitätsprüfungen, erst zehn Prozent der Masken bezahlt worden. Lieferanten berichteten von einer „dilettantischen“ Umsetzung durch das BMG und davon, hingehalten zu werden.
90 Millionen Masken in Istanbul - dann ging es nicht mehr weiter
Wolfgang Poschachers Erfahrungen scheinen sich damit zu decken. Er berichtet von einem anfänglichen sehr kooperativem BMG, das ihn nur gefragt habe, „wie viele Masken wir liefern können“. Mitte April habe Wahgo 90 Millionen Masken im Warenwert von 210 Millionen Euro im Zolllager am Istanbuler Flughafen zur Ausfuhr bereitgestellt – ab da sei es dann aber nicht mehr weitergegangen.
Am 20. April habe sich dann Fiege Logistik bei Poschacher gemeldet. Das Grevener Unternehmen ist unter anderem auf „professionelle Zollabwicklung“ spezialisiert und wurde von der Bundesregierung beauftragt, die internationalen Lieferungen aus dem Open-House-Verfahren anzunehmen, um sie in Deutschland zu verteilen.
Fiege informierte Poschacher darüber informiert, dass für die Verzollung ein EU-Unternehmenssitz nötig sei, den Wahgo allerdings nicht hat – die Verzollung hätte dann als Vorleistung erfolgen müssen und 57 Millionen Euro gekostet. „Hier fiel jetzt das erste Mal auf, dass der Auftrag eigentlich nicht an ein Unternehmen in Singapur hätte vergeben werden dürfen“, sagt Wolfgang Poschacher.
Dabei sei der Unternehmenssitz von Anfang an klar gewesen – er taucht auch auf der ersten Seite des Open-House-Zuschlags als Adresse des Auftragnehmers auf.
Bitte um einen niedrigeren Preis für die Masken
Am 25. April wendete sich Fiege per Mail (liegt der Redaktion vor) an Poschacher, in der die Notwendigkeit eines EU-Sitzes bestätigt wird, „da wir nicht auf ein Unternehmen aus Singapur verzollen und uns das BMG bereits eine Verzollung auf das BMG verneint hat“. Man könne auch nicht eine „einfuhrabgabenfreie Einfuhr zusichern“, da es dazu keine „abschließende Entscheidung der Bundesregierung oder der Zolldirektion gebe“.
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Am 28. April sei dann von einem Mitarbeiter des BMG erneut versichert worden, dass die Regierung nach wie vor Interesse an der Lieferung habe und Fiege sich um die weitere Abwicklung kümmere. Von dort habe sich am gleichen Tag ein Vorstandsmitglied gemeldet, mit der Bitte, einen niedrigeren Preis für die Masken anzubieten. „Das hat mich zwar schon sehr verwundert“, sagt Poschacher, er sei dann am nächsten Tag aber mit einem korrigierten Angebot an Fiege herangetreten.
Letzter Satz des BMG: „Vielen Dank für Ihr Engagement!“
Da drängte die Zeit schon massiv, denn am 30. April drohte laut Vertrag ja die Abnahmeverpflichtung durch den Bund zu platzen. Poschachers Mails an Fiege und das BMG wirkten zu diesem Zeitpunkt zunehmend resigniert; in ihnen bat er um eine Lösung, die es ermögliche, die Ware aus Istanbul nach Deutschland zu fliegen, ohne mit 57 Millionen Euro in Vorleistung zu gehen. Antworten blieben laut Poschacher aus.
Am 6. Mai folgte dann eine Mail vom BMG, in der verkündet wurde, dass „der Bund im Augenblick keine Schutzmasken mehr beschafft“, Poschacher sein „Angebot an die Bedarfsträger in Ländern und Kommunen“ richten solle. Letzter Satz in der Mail: „Vielen Dank für Ihr Engagement!“
Die Aufforderung, sich an Kommunen und Länder zu richten, wurde dann am 13. Mai nochmal offiziell bestätigt, und zwar von Ernst & Young. Die Unternehmensberatung teilte im Auftrag des Mandanten BMG mit, dass wegen der nicht fristgerechten Lieferung der Auftrag hinfällig sei und keine Verpflichtung seitens des Ministeriums mehr bestehe.
Poschacher sieht den Fall keineswegs als erledigt an
Wolfgang Poschacher betont, dass er seit Beginn versucht habe, eine Lösung mit dem BMG und Fiege zu finden und man sich auf einen gültigen Vertrag berufe, dessen Ausführung an Umständen scheiterte, die Wahgo nicht zu verantworten habe. Allerdings seien erhebliche Kosten entstanden. So habe Wahgo eine neue Produktionslinie in einer Fabrik ausgebaut, 300 neue Mitarbeiter eingestellt, Flugzeuge gechartert und Gebühren für das Zolllager in Istanbul gezahlt.
„Wir hatten allein dadurch einen Aufwand von 400.000 Euro.“ Zwar haben sich für die Masken inzwischen andere Abnehmer gefunden, als erledigt sieht Poschacher den Fall aber keineswegs an. Von der Bundesregierung und namentlich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet er jetzt Auskünfte, wie man gedenke, mit dem „rechtsgültig erteilten Auftrag“ umzugehen? Er wolle „eine Eskalation vermeiden“, also „den Rechtsweg beschreiten zu müssen“.
Im BMG erklärt ein Sprecher auf Anfrage, dass in der Ausschreibung nicht die Erfordernis formuliert gewesen sei, dass Auftragnehmer ihren Sitz in der EU haben müssten. „Im Open-House-Verfahren hatte der Lieferant die Verantwortung für eine fristgerechte Anlieferung seiner Ware am Bestimmungsort, nicht der Bund.“ Da Wahgo die fristgerechte Anlieferung nicht sicherstellen haben könne, sei der Vertrag schließlich auch nicht zustande gekommen.