zum Hauptinhalt
Die Kommissarin für Wettbewerb bei der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, neben Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Donnerstag bei der Konferenz.
© Soeren Stache/dpa

Digitale Ökonomie: Wettbewerbshüter warnen vor automatischen Kartellen

EU-Kommissarin Margarethe Vestager fordert bei einer Berliner Konferenz, dass Algorithmen im Online-Handel gegen Preisabsprachen programmiert werden müssen.

Berlin - Die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager hat vor automatisierten Kartellen und Preisabsprachen im Internethandel gewarnt. „Wir müssen auf der Hut sein“, sagte sie bei der 18. Konferenz des Bundeskartellamts in Berlin. Algorithmen könnten den nötigen Wettbewerb im Netz unterlaufen. Anbieter könnten so vom Marktzugang abgeschnitten werden. Die Folge wären höhere Preise für die Kunden, sagte Vestager. Schon heute seien weite Teile der Preisgestaltung im Internethandel computergesteuert – auch, um die Ware beständig an die Preise der Konkurrenz anpassen zu können. Nach Ansicht der EU-Kommissarin dürften sich die Händler nicht hinter solchen Programmen verstecken, wenn die Behörden gegen sie Kartellstrafen verhängen. „Algorithmen müssen illegale Preisabsprachen verhindern.“ Dies könne und müsse schon bei der Programmierung beachtet werden.

Bei der zweitägigen Konferenz diskutieren 360 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Behörden darüber, wie fairer Wettbewerb in globalen und digitalen Zeiten gewährleistet werden kann. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf die kürzlich im Bundestag verabschiedete 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Damit sollen auch „Gratismodelle“ im Internet kontrolliert werden können, wenn sie faktisch zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung führen. Wert und Potenzial vieler Unternehmen in der digitalen Ökonomie seien nicht an Umsatz und Gewinn zu messen, sondern an Daten und Kundenkontakten. Als Beispiel nannte sie die Übernahme des Internet-Kommunikationsdienstes „Whatsapp“ durch Facebook für 19 Milliarden Dollar. „Wir stellen klar, dass auch unentgeltliche Leistungen Marktleistungen sein können“, sagte Zypries. Deshalb könne das Kartellamt künftig solche Übernahmen ab einem Kaufpreis von 400 Millionen Euro prüfen. Start-Ups könnten unterhalb dieser Schwelle gut gedeihen und mit Aussicht auf späteren Verkauf in den Markt gebracht werden. Zypries forderte eine strenge Beobachtung, wenn Netz-Monopolisten gewachsene soziale Strukturen beeinträchtigten, etwa „Airbnb“ bei Ferienwohnungen. Dazu gehöre, „Verbote auszusprechen wenn jemand meint, er müsse den schnellen Euro machen“.

Den Widerpart gab Post-Vorstandschef Frank Appel. Die von den Behörden vorgenommenen Marktdefinitionen seien zu grob und würden dem tatsächlichen Wettbewerb nicht gerecht. „Man muss mehr auf die Nachfrage und nicht nur auf das Angebot gucken“, sagte er. „Wir konkurrieren mit digitalen Dienstleistern, werden aber so behandelt, als täten wir dies nicht“.

Zur Startseite