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Hüterin des Wettbewerbs: Das Bundeskartellamt zerschlägt Kartelle und verhindert Marktmissbrauch.
© Oliver Berg/dpa

Widerstand aus der Union: Bundeskartellamt wird doch keine Verbraucherbehörde

Das Kartellamt darf Kunden nun doch nicht helfen. Zwar wollen SPD und Union Verbraucher besser schützen. Doch CDU und CSU bremsen. Es gibt nur eine Minireform.

Das Bundeskartellamt wird nun doch keine Verbraucherschutzbehörde. Anders als von SPD und Grünen gewünscht, ist die Union nur noch zu kleinen Zugeständnissen bereit. So soll das Kartellamt künftig an Verbraucherschutzverfahren vor Gericht teilnehmen können, Stellungnahmen einbringen und Informationen für seine eigentliche Arbeit, die Wettbewerbsaufsicht, gewinnen können. Zudem soll das Amt künftig nicht nur die Wettbewerbsverhältnisse in bestimmten Marktbereichen wie dem Lebensmittelhandel oder Tankstellen untersuchen, sondern solche Sektoruntersuchungen auch im Bereich des Verbraucherschutzes durchführen können. „Das ist ein Fortschritt“, sagte der Unions-Berichterstatter, Matthias Heider, dem Tagesspiegel.

SPD und Grüne sind enttäuscht

Bei der SPD und den Grünen sieht man das anders. Die SPD wollte das Bundeskartellamt zu einer schlagkräftigen Verbraucherschutzbehörde ausbauen. Das Amt unter seinem Präsidenten Andreas Mundt sollte Ermittlungen durchführen können, Unternehmen Auflagen machen und Bußgelder verhängen können. Auch an ein Bürgertelefon war gedacht worden. Damit wollte die SPD den Verbraucherschutz in Massenverfahren, die viele Verbraucher betreffen, stärken. Geregelt werden sollte das im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach Gesprächen am Donnerstag und Freitag dieser Woche ist das jedoch vom Tisch. Die SPD will nun zwei Wochen verstreichen lassen, um zu überlegen, ob sie sich auf das neue Angebot der Union einlässt.

Die Wirtschaft hat Bedenken

„Die Union reagiert offensichtlich auf den Druck der Wirtschaft“, kritisierte SPD-Berichterstatter Marcus Held. „Der IT-Verband Bitkom, der DIHK und der BDI wollen keine Massenverfahren.“ Das stimmt. „Wir sehen keine Fälle, in denen die bisherigen Instrumente nicht reichen“, meint Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Verbraucherverbände und die Wettbewerbszentrale würden schon heute erfolgreiche Verbraucherschutzklagen und Abmahnverfahren durchführen, „ein Einschreiten des Bundeskartellamts ist unnötig“, betont Lösch.

Grüne wollen Druck machen

SPD und Union hatten das Einschreiten des Bundeskartellamts zunächst auf den digitalen Bereich beschränken wollen, die Grünen wollten darüber hinausgehen. Mit einem Entschließungsantrag will die Opposition Druck auf SPD und Union machen. „Wir fordern Gesetzesänderungen“, sagte die wettbewerbspolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Dröge. „Wir wollen das Bundeskartellamt zu einer echten Verbraucherschutzbehörde ausbauen.“ Doch damit nicht genug: Zudem planen die Grünen, Verbrauchern bei Kartellabsprachen pauschal zehn Prozent vom Verkaufspreis als Schadenersatz für den Kartellaufschlag zuzubilligen. Kunden sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, sich zu Gruppenklagen zusammenzuschließen.

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