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Arbeitsministerin Andrea Nahles bekommt in der Sache Rückendeckung von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer (links) und dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann.
© picture alliance / dpa

Tarifeinheit: Wer im Betrieb den Ton angibt

Im Streit um die Tarifeinheit fürchten Berufsgewerkschaften um ihren Einfluss im Unternehmen. Ab Dienstag muss sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen.

Kaum ein anderer Konflikt hat Wirtschaft und Politik in den vergangenen sieben Jahren mehr beschäftigt als die Tarifeinheit. Nun ist das Thema in Karlsruhe angekommen. Am Dienstag und Mittwoch lädt das Bundesverfassungsgericht die Befürworter und Gegner zur Anhörung, um anschließend zu entscheiden, ob das Gesetz über die Tarifeinheit gegen das Grundgesetz verstößt. Für Klaus Dauderstädt, Vorsitzender des deutschen Beamtenbundes (dbb), ist das keine Frage. Der dbb hat ebenso wie Verdi und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Das Gesetz führt zu Chaos“, sagte Dauderstädt dieser Zeitung. Und „widerspricht dem Kern unserer demokratischenVerfassung“.

Losgetreten hat den Streit das Bundesarbeitsgericht

Der alarmistische Ton bestimmt seit 2010 die Debatte auf beiden Seiten. Damals verschob das Bundesarbeitsgericht in einem Aufsehen erregenden Urteil die Priorität von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität. Vor allem die Arbeitgeber versetzte das in Aufruhr, und so warben sie denn mit Vehemenz und Schreckensszenarien für eine Reaktion des Gesetzgebers: Ohne ein Gesetz verkomme Deutschland zur Streikrepublik, in der die Industrie so zugrunde gehe wie in den 1980er Jahren in Großbritannien. Für die Berufsgewerkschaften der Ärzte, Lokomotivführer und Piloten ist das Gesetz dagegen ein „Tarifdiktat“; die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes werde aufgehoben. Um diesen „Frontalangriff“ abzuwehren, rief man das Bundesverfassungsgericht zur Hilfe. Befürworter und Gegner beauftragten zwischenzeitlich viele Juristen mit der Erstellung von Gutachten, die ihre Rechtsauffassung bestätigen. Die Richter in den roten Roben haben nun das letzte Wort.

„Was wir seit 2010 beobachten, macht vielen Menschen Sorgen“, warb Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, am 22. Mai 2015 im Bundestag für das von ihr eingebrachte Gesetz. Die große Koalition folgte ihr, 75 Prozent der Abgeordneten stimmten für das von Nahles eingebrachte Gesetz. Anlass der Sorgen waren die Berufsgewerkschaften, die durch das Bundesarbeitsgericht deutlich größere Tarifspielräume bekommen hatten. Grob gesagt entschieden die Richter, dass Tarifpluralität (jede Gewerkschaft kann in einem Betrieb einen Tarif abschließen) Vorrang hat vor der Tarifeinheit (ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarif). Mit dem neuen Gesetz, so Nahles Auffassung, werde die Tarifautonomie gesichert, weil künftig die größte Gewerkschaft im Betrieb den Ton angibt und es deshalb nicht zu ständigen Konflikten mit verschiedenen Gewerkschaften komme. Kurzum: Das Gesetz legt die Kleinen an die Kette.

Gewerkschaften können Tarifgemeinschaften bilden

Nahles und manche andere in Politik und Wirtschaft ärgern sich über den Berufsegoismus einzelner Organisationen: Piloten oder Lokomotivführer nutzen ihre strategisch wichtige Stellung in einem Unternehmen, um für sich fette Tariferhöhungen zu erkämpfen. Das ist indes auch weiterhin möglich – es sei denn, zwei (oder mehr) Gewerkschaften in einem Betrieb schließen Tarifverträge für identische Beschäftigtengruppen ab. In diesem Fall der Tarifkollision greift das im Gesetz festgeschriebene Mehrheitsprinzip: Der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft hat Vorrang und verdrängt die kleinere Gewerkschaft.

Dazu muss es nicht kommen, wenn sich die Gewerkschaften zu Tarifgemeinschaften zusammenschließen und dann gemeinsam für den ganzen Betrieb einen Tarif abschließen. „Ob das funktioniert, wage ich zu bezweifeln“, sagt Beamtenchef Dauderstädt. „Die größte Gewerkschaft wird versuchen, ihre Größe auszuspielen und das allein zu machen.“ In der Konsequenz „gibt es mehr Zoff in den Betrieben“, glaubt der dbb-Vorsitzende. Das Gesetz sei im Übrigen auch deshalb nicht geeignet, weil der Aufwand, die größte Gewerkschaft zu ermitteln, viel zu groß sei. „Von Dienststelle zu Dienststelle müsste geprüft werden, welche Gewerkschaft die Mehrheit hat und das zu bestimmten Stichtagen immer wieder. Das ist Wahnsinn und bringt nur Arbeit und Ärger“, sagte Dauderstädt dem Tagesspiegel.

Der Beamtenbund hält das Gesetz für realitätsfremd

Arbeitgeber könnten sich im Übrigen auf das Gesetz berufen und künftig nur noch mit der Gewerkschaft Tarifverhandlungen führen, die ihnen am liebsten sei. Im Krankenhaus zum Beispiel wäre denkbar, dass die kommunalen Arbeitgeber demnächst Verhandlungen mit dem Marburger Bund über die Einkommen der Ärzte ablehnten und nur noch mit Verdi für das gesamten Klinikpersonal die Tarife festlegen wollten. „Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, es sich am Tariftisch bequem zu machen“, glaubt Dauderstädt, der ferner das Mehrheitsprinzip mit einem Vergleich ad absurdum zu führen versucht: „Man stelle sich vor, nur noch die größten Parteien würden bei der Regierungsbildung berücksichtigt.“

Arbeitsministerin Nahles verteidigt das Gesetz

Andrea Nahles hat am Dienstag und Mittwoch in Karlsruhe vor Gericht die Sozialpartner an ihrer Seite: Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann verteidigen gemeinsam mit der Arbeitsministerin das Gesetz: Der Arbeitgeber wegen des Friedens in den Betrieben, der Gewerkschafter, weil er nur den Branchengewerkschaften, die für viele Betriebe und Berufsgruppen einen Tarif abschließen, eine solidarische Lohnpolitik zutraut, aber nicht Berufsgewerkschaften mit einer ganz bestimmten Klientel.

Das Streikrecht ist zumindest gefährdet

Hoffmann ist auf dünnem Eis unterwegs, denn das Mehrheitsprinzip wird dazu führen, dass irgendwann einer kleineren Gewerkschaft von einem Arbeitsgericht ein Arbeitskampf untersagt wird. Dann aber tritt das ein, was unter anderem auch Verdi zu der Verfassungsklage bewogen hat: Das Gesetz über die Tarifeinheit hebelt das Streikrecht aus. Wenn eine Gewerkschaft aber nicht streiken darf, verliert sie ihre Tarifkraft, und wenn sie keine Tarife durchsetzen kann, wird sie unattraktiv für Arbeitnehmer. Im Ergebnis wäre dann die Wahl einer Gewerkschaft eingeschränkt und mithin die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Grundgesetz. Ob das gerechtfertigt ist, also angemessen und erforderlich, zumutbar und verhältnismäßig, entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich bis zum Sommer.

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