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Aushilfskräfte kontrollieren, ob Kunden den Sicherheitsabstand einhalten.
© dpa

Gefragte Aushilfen: Wenn Studenten als Türsteher arbeiten

Zahlreiche Studenten regeln derzeit den Einlass im Einzelhandel. Juristen sind sich jedoch uneins darüber, ob die Aushilfen eine Qualifizierung brauchen.

Von Laurin Meyer

Der neue Job an der Ladentür kommt Mia Schröder* gerade gelegen. Konzerte sind abgesagt, Bars sind geschlossen – und damit auch die Einkünfte der jungen Studentin weggebrochen.

Jetzt steht Schröder am Eingang einer Filiale der Drogeriekette Rossmann. Sie soll aufpassen, dass Kunden den Mindestabstand einhalten und nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Laden sind. In einer E-Mail schrieb ihr die vermittelnde Sicherheitsfirma, dass sie sich vor Ort nicht zu ihrem Job äußern soll, sagt Schröder, die in Wirklichkeit anders heißt. „Ich bin froh, dass ich mir darüber jetzt ein bisschen was dazuverdienen kann.“

Auf Jobportalen sind die studentischen Einlasskontrolleure derzeit gefragt. Auch der Studentenvermittler Studitemps hat im April deutschlandweit fast 1000 solcher Aushilfen in den Einzelhandel geschickt. Die Personalfirma geht davon aus, dass in den kommenden Wochen noch deutlich mehr hinzukommen werden.

„Vielen brechen ihre Nebenjobs ein“, sagt Studitemps-Chef Eckhard Köhn. „Tendenz steigend.“ In der zweiten Aprilwoche gaben 52 Prozent der Studenten an, finanzielle Einbußen zu spüren. Das ergab eine Umfrage von Studitemps unter mehr als 15 000 Studenten. Ende März hatte noch etwas weniger als die Hälfte mit Ausfällen zu kämpfen.

Manche Studenten fühlen sich überfordert

Für manche Studenten ist der Job aber eine Herausforderung, haben sie doch keinerlei Erfahrung im Ordnungsgewerbe. Das spürt auch Schröder: „Irgendwann hat sich herausgestellt, dass wir mehr machen sollen, als nur am Eingang zu stehen“, sagt sie. Wer etwa einen Aufstand probte, weil er keine drei Packungen Toilettenpapier kaufen durfte, den sollte die junge Studentin nach draußen begleiten. Auch auf Ladendiebe sollte sie achten. „Und das ohne Erfahrung“, sagt sie. „Wie soll ich jemanden aufhalten und dabei den Mindestabstand einhalten?“

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Eine Aufgabenbeschreibung bekam Schröder von der Sicherheitsfirma per E-Mail, Anweisungen gab es von den Filialmitarbeitern, sagt sie. Eine Schulung oder gar eine Prüfung? Die musste die Studentin nicht machen. Firmen und Rechtsexperten sind sich hierbei uneins darüber, ob das nicht notwendig wäre. Die Streitfrage: Handelt es sich dabei um eine Bewachungstätigkeit oder nicht?

Unterrichtungen finden derzeit nicht statt

„Eine Bewachungstätigkeit liegt dann vor, wenn Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht wird“, erklärt Jörg Zitzmann, Anwalt beim Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen (BVMS). Das treffe aus Sicht des Juristen zu, weil Händler den Studenten das Hausrecht übertragen haben – etwa, wenn diese den Kunden den Zutritt verwehren sollen. Laut Gewerbeordnung müssten Studenten dann eine Unterrichtung von der örtlichen IHK bekommen. Das Problem: Die sind derzeit abgesagt.

Rossmann verweist auf Nachfrage nur darauf, dass in einigen Filialen Sicherheitskräfte im Einsatz sind. „Diese unterstützen sowohl bei der Steuerung des Zutritts sowie der Vermeidung von Warteschlangen als auch beim Schutz unserer Kollegen“, erklärt eine Sprecherin. Mehr möchte das Unternehmen jedoch nicht verraten – aus Datenschutzgründen.

Nicht in den Problem-Filialen im Einsatz

Mia Schröder hatte Glück. In den Problem-Filialen sei sie noch nicht eingesetzt worden. Auf ihre Jobs hinter einer Theke freue sie sich trotzdem wieder. Denn da wisse sie, auch mit unangenehmen Kunden umzugehen.

*Name von der Redaktion geändert

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