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Bei Bally Wulff in Berlin werden die klassischen Kneipen-Automaten gebaut.
© dpa

Spielverordnung soll Jugend besser schützen: Weniger daddeln in der Kneipe

Die Regierung verschärft die Glücksspiel-Regeln: In Kneipen dürfen künftig nicht mehr so viele Automaten stehen. Die Sucht bekämpft sie damit nicht, sagt die Lobby.

„Früher“, ehrzählt Marcus Barkowsky, „haben die Spielautomaten mitunter geglüht.“ Früher ist allerdings schon einige Jahre her. Da sei das Publikum im „Marcus Bräu“ in der Münzstraße, nahe dem Alexanderplatz in Berlin-Mitte noch bodenständiger gewesen. Vereinfacht gesagt: Hipster daddeln nicht so viel am Automaten wie herkömmliche Eckkneipenbesucher. Den dritten Spielautomaten hat Wirt Barkowsky deshalb schon lange abgebaut. Und damit liegt er künftig voll im Soll.

Nach langem Hin und Her hat das Bundeskabinett in der laufenden Woche den Weg frei gemacht für eine Änderung der Spielverordnung. Demnach gelten für Hersteller und Gaststätten künftig strengere Auflagen bei Glücksspielautomaten. Unter anderem dürfen dann in Gaststätten generell lediglich zwei der bunt blinkenden Kisten stehen – bislang sind drei erlaubt. Erklärtes Ziel der Politik: Spieler und Jugendliche sollen besser vor der Spielsucht geschützt werden.

Die Interessenverbände können sich nicht beschweren

Genau diesen Effekt bezweifelt Georg Stecker. „Wir sind selbst sehr interessiert und engagiert im Kampf gegen die Spielsucht“, sagt der Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft. Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Änderung „dient aber nicht dem Spielerschutz“. In der typischen Eckkneipe sei die Suchtgefahr gering im Verhältnis zum Internet – weil es dort den Wirt gebe, der seinen Laden im Griff habe. Im Netz hingegen könnten vor allem Jugendliche ungehemmt spielen. In die gleiche Richtung äußert sich die Gaststättenlobby. Schließlich gelte in Kneipen eine Alterbeschränkung, argumentiert der Dehoga, so dass Jugendliche dort keinen Zutritt hätten. Besonders betroffen durch die staatliche Regulierung seien – nach dem Rauchverbot – „also einmal mehr Eckkneipen“.

Beschweren können sich die Interessenverbände dennoch kaum. Zum einen zog sich die Gesetzgebung eineinhalb Jahre hin, weil den Bundesländern erste Regierungspläne vom Mai 2013 teils nicht weit genug gingen. Zum anderen tritt die Pflicht zu maximal zwei Automaten erst in fünf Jahren endgültig in Kraft. Und auch wenn Wirte mit einer Daddelkiste mitunter die Pacht für den gesamten Monat finanzieren können – mit einem Kneipensterben rechnen weder die Verbände noch Barkowsky.

Simon Frost

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