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Schutt liegt in dem Ort im Kreis Ahrweiler nach dem Unwetter mit Hochwasser vor einem beschädigten Gebäude.
© Harald Tittel/dpa

Haus beschädigt oder Auto kaputt?: Welche Versicherung bei Wetterschäden zahlt

Wassermassen fluten im Westen Deutschlands Keller und Wohnräume. Viele Autos werden stark beschädigt. Wer keine Versicherung hat ist aufgeschmissen – oder?

Reißende Flüsse statt Straßen, vollgelaufene Keller und unbenutzbare Häuser: Flut und Starkregen bedrohen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Existenzen zahlreicher Einwohner. Die Betroffenen stehen nicht nur vor Aufräumarbeiten, sondern auch vor der Frage, ob ihre Versicherung die Schäden abdeckt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Versicherung greift bei Flut- und Starkregenschäden?

Reine Gebäude- oder Hausratversicherungen decken Starkregen- oder Flutschäden meistens nicht. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine Wohngebäudeversicherung mit einem erweiterten Naturgefahrenschutz, der sogenannten Elementarschadenversicherung, vonnöten. Schäden am Hausrat, also allem was nicht fest am Gebäude montiert ist, deckt die Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherung.

Was für Schäden sind das, die am Haus entstehen können?

In der Regel laufen Keller oder Erdgeschosse mit Wasser voll. Hiernach ist laut dem GDV oft ein Abpumpen von Wasser oder eine Trockenlegung nötig. In schlimmen Fällen übernimmt die Versicherung aber auch die Kosten für Abriss und Wiederaufbau.

Wie viel kostet so eine Versicherung und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

„Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Häuser in Risikolage werden häufig nur bei einer hohen Prämie versichert. Hier ist häufig eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart, um eine erschwingliche regelmäßige Belastung zu erreichen.

Kann man eine Elementarschadenversicherung für jedes Haus abschließen?

Für fast alle. Der GDV schätzt, dass 99 Prozent der deutschen Privathäuser „problemlos versicherbar“ sind. Dass überhaupt kein Schutz möglich ist, ist also sehr unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Teuer werden Versicherungen immer dort, wo das Risiko einer Flut besonders groß ist. „Doch besonders hier ist die Elementarschadenversicherung dringend zu empfehlen“, sagt Frenz vom BdV.

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Woher weiß ich, wie hoch mein individuelles Risiko ist?

Immobilienbesitzer und Mieter können unter www.naturgefahren-check.de auf einem Portal der GdV ihr Naturgefahrenrisiko ermitteln. Die Onlineplattform zeigt, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit am eigenen Wohnort verursacht haben, wie viele Gebäude im letzten Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel ausfielen und welche Hochwassergefahr besteht.

[Lesen Sie dazu auch: Angst vor den Folgen: Welche Versicherungen bei Impfschäden helfen (T+)]

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Zum Beispiel, wenn bei Starkregen und Sturm alle Fenster geöffnet waren. „Schwierig wird es immer dann, wenn der Versicherungsnehmer elementare Vorsichtsmaßnahmen missachtet hat“, sagt Christian Ponzel vom GDV. Dann übernimmt die Versicherung womöglich nur einen Teil der Kosten. Frenz vom BdV rät aus diesem Grund, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass in dem Versicherungstarif auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet wird.

Wie gehe ich nach der Entstehung eines Schadens vor?

Die GDV rät, umgehend den Versicherer zu informieren - noch bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Mieter wenden sich an ihren Vermieter. Der Schaden sollte möglichst gering gehalten werden. Hausbesitzer sollten also zum Beispiel zerstörte Fenster provisorisch abkleben und herumliegende Gegenstände wegräumen. Gleichzeitig ist es ratsam, Schäden mithilfe von Fotos zu dokumentieren. Hilfreich können zusätzlich auch Kaufbelege sein.

Kann die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen?

„Ja, kann sie - der Versicherungsnehmer aber auch, beispielsweise, wenn er mit der Leistung des Versicherers nicht zufrieden ist“, sagt Frenz vom BdV. Davon ist allerdings unbedingt abzuraten, denn eine bessere Versicherung zum gleichen Preis ist nach einem Schadensfall vermutlich nicht zu finden. Kündigt die Versicherung dem Versicherungsnehmer, hat der Kunde kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und muss das hinnehmen.

Was passiert, wenn man nicht versichert ist?

Unabhängig von einem Schaden kann man sich jederzeit um den Versicherungsschutz der Elementarschadenversicherung bemühen. Und in der Regel wird es um Abschluss eine Vertrages kommen. Eine staatliche Unterstützung soll es laut GDV nur noch in Härtefällen geben. „Es ist auf jeden Fall ratsam, seinen Versicherer zu kontaktieren und offen zu besprechen, ob eine Elementarschadenversicherung auch jetzt noch nach Entstehung des Schadens abgeschlossen werden kann“, rät Ponzel. Es bestehe durchaus die Chance, dass ein Versicherer sich darauf einlässt. 

Muss ich meine Rettung vom Hausdach im Notfall selbst bezahlen?

Nein, sagt Ponzel vom GDV. Bei einer Evakuierung oder Notfallrettung übernimmt die Kommune die Kosten für die Rettung. So wie es auch wäre, wenn das Haus brennt.

Ein Auto ist von Schutt bedeckt, den die Überflutung des Nahmerbach am Vorabend mit sich gebracht hatte.
Ein Auto ist von Schutt bedeckt, den die Überflutung des Nahmerbach am Vorabend mit sich gebracht hatte.
© Roberto Pfeil/dpa

Welche Versicherung ersetzt ihnen den Schaden bei Auto, Wohnmobil sowie Wohnanhänger, und auf was ist zu achten?

Für Unwetterschäden am Auto, Wohnmobil oder Wohnanhänger kann eine Teilkaskoversicherung aufkommen. Diese greift bei Schäden, für die keine dritte Person verantwortlich gemacht werden kann, informiert der Bund der Versicherten (BdV).

Zum Beispiel nach Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Brand besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs und der mitversicherten Teile. Kaskoversichert ist der Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs. Je nach Tarif können unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart werden, so der BdV. Wer nur die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Manche Extremrisiken können Extraschutz benötigen

Bei einer Vollkaskoversicherung ist ein Teilkasko-Schutz bereits inklusive, ergänzt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) und schränkt ein: Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung seien oft extra abzusichern. Es kommt aber auf den Tarif an, manche Anbieter versichern diesen Extraschutz bereits mit. Der vereinbarte Selbstbehalt der Kasko wird zwar fällig, so Christian Siemens vom GDV. Doch in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko werde man nicht hochgestuft: „Dort betrifft es ja den Bereich der inkludierten Teilkasko, für die es keine Schadenfreiheitsklassen gibt.“

Schäden dokumentieren und unverzüglich der Versicherung melden

„Am besten dokumentieren Betroffene den entstandenen Schaden zum Beispiel mit einer Handykamera und melden sich dann so schnell wie möglich beim Versicherer“, rät Siemens, um dann das weitere Vorgehen zu besprechen. Betroffene sollten zudem eine Aufstellung der Schäden machen und die Fahrzeugunterlagen bereithalten, ergänzt der BdV.

Folgeschäden müssen nach dem Unwetter so gering wie möglich gehalten werden. Das kann etwa sein, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, um den Innenraum vor Regen zu schützen. Dabei sollten Betroffene nichts riskieren. Um Hab und Gut zu sichern, sollten riskante Rettungsversuche unbedingt vermieden werden, so der GDV.

Auch im Vorfeld sind Fahrzeughalter besser wachsam und meiden potenzielle Gefahren. Wer etwa trotz Hochwasserwarnung sein Auto am Hafenbecken parkt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekomme den Schaden nur anteilig ersetzt, informiert der BdV. (dpa)

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